SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/43 18. Wahlperiode 2012-07-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Axel Bernstein (CDU) und Antwort der Landesregierung - Innenminister Zugang zu Informationen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Fälle sind der Landesregierung bekannt, in denen – seit dem Jahr 2007 und aufgeschlüsselt jeweils nach Jahren – Auskunftsersuchen bei der Landesverwaltung nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz oder dem Informationszugangsgesetz (a) vollständig, (b) gar nicht oder (c) nur teilweise beantwortet wurden? 2. Wie viele Fälle sind – der Frage 1 entsprechend – der Landesregierung aus der Schleswig-Holsteinischen Kommunalverwaltung bekannt? 3. Worin bestanden jeweils die ggf. genannten Ablehnungsgründe – aufge- schlüsselt nach Jahr, Gegenstand und einer kurzen Zusammenfassung des Ablehnungsgrundes – bei abschlägig beschiedenen Auskunftsersuchen nach (a) der Frage 1 und (b) der Frage 2? Antwort zu den Fragen 1 bis 3: In den Behörden der schleswig-holsteinischen Landesverwaltung werden keine Statistiken über Anträge geführt, die auf eine Bereitstellung von Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationszugangsgesetz gerichtet sind. Auch gibt es regelmäßig keine spezielle Aktenhaltung für Informationsanfragen nach den Informationszugangsgesetzen ; diese sind vielmehr Bestandteile der Fachakten. Ferner können Anträge auf Informationen, die rechtlich als solche nach den Informationsfreiheitsgesetzen gewertet werden müssen, auch telefonisch gestellt Drucksache 18/43 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 werden; die beantragten Informationen werden oftmals sogleich gegeben. Eine aktenmäßige Erfassung unterbleibt in der Regel. Daher sind Angaben über bearbeitete Anträge nur sehr lückenhaft vorhanden; die Fragen können nicht mit der notwendigen Vollständigkeit beantwortet werden . Entsprechendes gilt für Auskunftsersuchen im Kommunalbereich. 4. Wie viele Streitfälle gab es vor Schleswig-Holsteinischen Gerichten seit dem Jahr 2007 wegen behördlicher Weigerungen, den beantragten Informationszugang zu gewähren? In wie vielen Fällen war davon das Ergebnis, dass Informationen durch Behörden zu Unrecht nicht gegeben wurden? Antwort: Bei den schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichten sind Verfahren gegen Landesbehörden wie folgt rechtskräftig entschieden worden: Jahr Anzahl der rechtskräf- tig entschiedenen Fälle Davon: ganz oder teilweise zu Unrecht ab- gelehnte Informationen 2007 0 0 2008 0 0 2009 3 2 2010 1 1 2011 1* 1* 2012 0 0 *) Nach vollständiger Auskunftserteilung für erledigt erklärt Im Übrigen existiert zwar eine gerichtliche Fallstatistik zu allen bei den schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichten anhängigen Hauptverfahren unabhängig davon, ob die Beklagte eine Landesbehörde oder die Behörde eines anderen Verwaltungsträgers ist. Allerdings wird ein Verfahren in jeder Instanz als neues Verfahren gezählt. Außerdem enthält die Statistik keine Angaben über den Ausgang des Verfahrens.