Klein des A und Antw der La Charak 1. Z t A s z 2. d A t w e c e SCHLES 18. Wahlp ne Anfra bgeordne wort andesreg kteristisch Zu welche tischen La kommt das Antwort: Das Gutac schen Lan ziehen. Ist die Lan desregieru nicht? Antwort: Nein. Die L teristische haltung die weiteren A eingeengt. chen Anfo Einzelfall k eine randli WIG-HOLS periode age eten Olive gierung - he Landsc n Empfehl ndschaftsr s hierzu vo chten empf ndschaftsrä ndesregieru ung, den V Landespla n Landsch eser teilwe Abwägungs . Dies wäre rderung, d könnten jet iche Betrof STEINISCH er Kumba - Ministerp chaftsräum ungen in B räumen be on der Land fiehlt, die e äume als w ung diesen orschlägen nung stuft haftsräume eise sehr g sprozess a e nicht vere er Winden tzt z.B. dor ffenheit de ER LANDT artzky (FD präsident me Bezug auf ei der Ausw desregieru ermittelten weiches Ta n Vorschläg n der Guta die ermitte e als Abwäg roßen Räu auf den dan einbar gew nergie subs rt Vorrangf es Schwerp TAG DP) die Berück weisung vo ung in Auft Schwerpu abukriterium gen bisher achter zu fo elten Schw gungsbela ume als we nn verbleib wesen mit stanziell Ra flächen aus punktbereic Drucks ksichtigung on Windeig rag gegebe unkträume m in die Pla r gefolgt od olgen? We werpunkträ ng ein. Die eiche Tabu benden Flä der raumo aum zu ve sgewiesen ches chara sache 18/ 23. g von chara gnungsgeb ene Gutac der charak anung einz der plant d enn nein, w ume der c e pauscha uzonen hät ächen zu s ordnungsre erschaffen. n werden, w akteristisch /4304 .06.2016 akterisieten chten? kteristizube - ie Lanwarum harakle Freitte den ehr echtli- Im wo nur her Drucksache 18/4304 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landschaftsräume besteht und keine weiteren Abwägungskriterien entgegenstehen . 3. Erfolgt die räumliche Festsetzung der charakteristischen Landschaftsräume im Einvernehmen mit den Kreisen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Aufgabe der Regionalplanung ist es, nach einheitlichen Kriterien Ausschlussgebiete für die Windenergienutzung festzusetzen. Dies kann nur aufgrund fachlich einheitlicher Bewertung stattfinden und nicht vom Einvernehmen der Kreise abhängig gemacht werden. Die Methodik des Gutachtens wurde mit den Kreisen erörtert. Die Kreise hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Die Landesplanung hat sich gegen den Wunsch einiger Kreise für einen stärker landschaftsbildbezogenen und weniger artenschutzbezogenen Ansatz entschieden. Die Kreise haben durch ihre Fachbehörden Kenntnisse und Informationen bei der Erstellung des Gutachtens eingebracht. Aspekte, die von den Kreisen vorgebracht wurden und im Gutachten nicht berücksichtigt werden konnten, finden sich teilweise in anderen Kriterien (z.B. des Artenschutzes) wieder. Darüber hinaus wurden diese Anregungen der Kreise in Planungsgesprächen mit jedem einzelnen Kreis protokolliert und fließen in den Abwägungsprozess ein.