SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4307 18. Wahlperiode 22.06.16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Pilotvorhaben drahtloser Internetzugang (WLAN) für Schleswig-Holstein (Nachfrage zur Drs. 18/3314) Umsetzung des Landtagsbeschlusses Drs. 18/2801 1. Wie ist der aktuelle Sachstand und der weitere Zeitplan bzgl. der in Drs. 18/2801 erwähnten Pilotvorhaben? Antwort: Das zentrale IT-Management in der Staatskanzlei hat die technische Prüfung und die Tests mittlerweile abgeschlossen. Ein weiterer Ausbau ist bis zum Ende des Jahres 2016 geplant. 2. Was haben die Auswertungen der beiden zeitgerecht eingegangenen Interessenbekundungen ergeben? Antwort: Beide Interessensbekundungen bieten eine ausreichende technische Basis für das Pilotvorhaben. Das Angebot der schleswig-holsteinischen Freifunk- Initiativen wird vorbehaltlich einer noch ausstehenden, abschließenden Bewertung durch das zentrale IT-Management als zielführender und besser mit Drs. 18/2801 vereinbar eingeschätzt. 3. Wurden inzwischen Gespräche mit den Interessenten geführt? a) Wenn ja, was haben die anvisierten Verhandlungen mit den Interessenten ergeben? b) Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/4307 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Antwort: Mit den Interessenten wurden im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens Gespräche geführt. Verhandlungen werden erst nach Beschlussfassung durch das zentrale IT-Management aufgenommen. 4. Werden inzwischen landeseigene Immobilien, welche der in Drs. 18/3314 als geeignet bezeichnet wurden, genutzt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die ursprünglich in Drs. 18/3314 dargestellte Planung wurde zunächst zu Gunsten der Landesunterkünfte und Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge umpriorisiert. Eine Nutzung ist für Bad Segeberg, Eggebek, Glückstadt, Kellinghusen, Kiel und Rendsburg freigegeben. Im dritten Quartal 2016 wird die Landesregierung die ursprüngliche Planung wieder aufnehmen, die in Drs. 18/3314 genannten Standorte im Rahmen des Pilotvorhabens zu berücksichtigen. 5. Trifft es zu, dass pro Stadt nur eine einzige Liegenschaft zur Verfügung gestellt werden soll? Wenn ja, hält die Landesregierung dies für vereinbar mit dem Landtagsbeschluss, der ausdrücklich von "drei Pilotvorhaben angemessenen Umfangs in drei verschiedenen Gebieten" spricht? Antwort: Der Umfang und die genauen Orte der Pilotierung müssen mit den Anbietern noch abgestimmt werden. Eine enge Limitierung gemäß der Fragestellung ist nicht vorgesehen. 2