SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4314 18. Wahlperiode 16-06-23 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung von Brücken - LBV 1. Wie viele Fachkräfte sind derzeit im Landesstraßenbrückenbereich beschäftigt , um die Bauvorbereitung und Baudurchführung der Ingenieurbauwerke im Landesstraßenbereich zu gewährleisten? Wie viele Fachkräfte sind derzeit beschäftigt um die Bauvorbereitung und Baudurchführung aller im Zuständigkeitsbereich des LBV-SH liegenden Ingenieurbauten zu gewährleisten? Wie hoch wird der Fachkräftemangel derzeit und zukünftig konkret beziffert? Können die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel derzeit und zukünftig mit den vorhandenen bzw. zukünftig vorhandenen Personalkapazitäten verbaut werden? Antwort: Eine Differenzierung der Fachkräftezuordnung bei Bauvorbereitung und Baudurchführung zu Bund, Land und den Kreisen ist nicht möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind keinem Baulastträger zugeordnet, sondern werden bedarfsgerecht eingesetzt. Insgesamt sind zurzeit 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im konstruktiven Ingenieurbau im Betriebssitz und den vier Niederlassungen tätig. Die Abwicklung der Bauprogramme erfolgt in Kooperation mit Ingenieurbüros und speziellen Prüfstatikern. Eine weitere Stellenreduzierung ist bei zu erwartenden Bauprogrammsteigerungen nicht möglich. Eine Aussage für die Zukunft hinsichtlich Fachkräftemangel / zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten kann nicht getroffen werden, da diese von verschiedenen, nicht vorhersehbaren Faktoren (z. B. die Entwicklung der Schäden an den einzelnen Bauwerken durch natürliche Alterung oder Dritteinwirkung , Personalfluktuation, Krankheit, Höhe der zukünftig zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel etc.) beeinflusst wird. Drucksache 18/4314 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Der LBV-SH hat das Thema Fach- und Nachwuchskräftegewinnung laut Auskunft der Landesregierung zu einem strategischen Ziel erklärt (vgl. Umdruck 18/5846). Welche konkreten Maßnahmen sieht die Landesregierung vor bzw. führt sie bereits durch, um dieses Ziel zu erreichen? Antwort: Der LBV-SH hat eine Offensive gestartet, um Nachwuchskräfte zu gewinnen und wirbt auf regionalen und überregionalen Job-Börsen etc. für die Berufe im Straßenbau und Verkehrswesen. Hierzu hat sich der LBV-SH im vergangenen Jahr auf ca. 20 Veranstaltungen präsentiert. Zu den konkreten Maßnahmen zählen: Jobmessen, die speziell an Schülerinnen und Schüler gerichtet sind, Jobmessen der Bundesagentur für Arbeit, Berufsinformationstage an Gemeinschafts- und Gesamtschulen, Informationsabende an allgemeinbildenden Schulen. Um frühzeitig Kontakt zu jungen Akademikern aufzubauen, hat der LBV-SH seine Präsenz an der Hochschule Lübeck verstärkt. U.a. nimmt der LBV-SH regelmäßig am Workshop „Praxis-Bauen“ der FH Lübeck teil. Weiterhin bietet der LBV-SH Schülerinnen und Schülern sowie Studentinnen und Studenten verschiedene Möglichkeiten, die Straßenbauverwaltung im Rahmen von Praktika oder z.B. anhand von Baustellenbesichtigungen kennen zu lernen. Um den Bedarf an Nachwuchskräften in technischen Ausbildungsberufen zu sichern, bietet der LBV-SH zusätzlich Berufsausbildungen zum Straßenwärter /in, Baustoffprüfer/in oder Bauzeichner/in an. Darüber hinaus bildet der LBV-SH Ingenieure und Ingenieurinnen für die Laufbahn des ehemaligen gehobenen und höheren technischen Dienstes in der Straßenbauverwaltung aus. Da der Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren nicht alleine durch Neueinstellungen gedeckt werden kann, hat der LBV-SH in Kooperation mit der Handwerkskammer Lübeck und der FH Lübeck ein duales Studienangebot entwickelt, das den Ausbildungsberuf des Straßenwärters und zukünftig des Bauzeichners mit einem Studium des Bauingenieurwesens verbindet (Studi- Le). Schließlich beteiligt sich der LBV-SH an der Nachwuchskampagne des Landes Schleswig-Holstein und verstärkt seine Präsens in sozialen Medien, um auch moderne Kommunikationswege zu nutzen und junge Menschen besser zu erreichen. Um die Bindung von Studierenden an den LBV-SH zu verbessern und die Attraktivität der Straßenbauverwaltung als Arbeitgeber zu steigern, ist geplant, die Praktika künftig zu vergüten. Darüber hinaus soll ausgewählten Akademikern die Chance gegeben werden, als Werkstudenten Erfahrungen in der Straßenbauverwaltung zu sammeln. 3. Durch die kontinuierliche Bauwerksprüfung hat der LBV-SH lt. Aussage der Landesregierung einen sehr guten Überblick, welche Bauwerke voraussichtlich in den nächsten Jahren ersetzt werden müssen (vgl. Umdruck 18/5846). Welche Brücken des Landes werden nach den derzeitigen Planungen der Landesregierung wann saniert? Bitte jeweils angeben, ob es sich um eine/n 3 a) Instandsetzung b) Erneuerung: c) Verstärkung d) Umbau handelt. Antwort: Der jeweilige Sanierungsbedarf ergibt sich aus dem Zustand eines Bauwerks. Die Dringlichkeit und der Umfang einer Sanierung sind jedoch abhängig vom Grad der Schädigung des Bauwerks. Aufgrund des Bauwerkszustands sowie der Ergebnisse von Nachrechnungen von Bauwerken gemäß Nachrechnungsrichtlinie des Bundes wird ein Bauprogramm für die jeweils kommenden fünf Jahre aufgestellt. Maßnahmen über dieses Zeitfenster hinaus werden als zukünftiger Bedarf mit ins Erhaltungsprogramm aufgenommen. Beides muss aufgrund aktueller Erkenntnisse (vgl. Antwort zu Nr. 1) ständig angepasst und fortgeschrieben werden. Hierzu finden regelmäßig entsprechende Abstimmungen statt. Eine detaillierte und verlässliche bzw. bestandskräftige Aufzählung ist daher nicht möglich. Neben dem Ersatzneubau der Schleibrücke Lindaunis, der von der DB AG zusammen mit dem LBV-SH realisiert wird, stehen mittelfristig folgende größere Maßnahmen bei Brückenbauwerken in der Baulast des Landes an (Stand: 31.05.2016): L 6 / Bongsieler Kanal – Instandsetzung und Verstärkung, L 266 / Bonden Au – Ersatzneubau, L 28 / L 317 – Instandsetzung, L 316 / Hanerau – Ersatzneubau, L 136 / Hochfelder Wettern – Ersatzneubau, L 114 / Hönerau – Ersatzneubau, L 116 / Stör – Instandsetzung, L 120 / Krempau – Ersatzneubau, L 127 / Mühlenbach – Ersatzneubau, L 172 / Eider – Instandsetzung, L 234 / Pinnau – Teilerneuerung, L 289 / Pinnau – Instandsetzung, L 172 / L 149 – Instandsetzung, L 309 / Schwartau – Ersatzneubau, Geh- und Radweg / L 318 – Instandsetzung, L 58 / Lensahner Au – Ersatzneubau, L 314 / DB – Instandsetzung, L 257 / ELK – Instandsetzung, L 56 / Schwentine – Ersatzneubau, L 94 / Corbek – Ersatzneubau, L 199 / ELK – Ersatzneubau, L 205 / ELK – Ersatzneubau, L 181 / Gemeindestr. – Ersatzneubau. Drucksache 18/4314 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 4. Ist die Datenbank, in der die Ergebnisse der Haupt- und Einfache Prüfungen an den Ingenieurbauten, die nach der DIN 1076 alle drei Jahre im Wechsel durchgeführt werden, öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Programmsystem SIB-BAUWERKE ist nicht öffentlich zugänglich, weil für das Programmsystem eine Lizenz erforderlich ist. 5. Der LBV-SH plant nach Aussage der Landesregierung seine Brückeninstandsetzungen und Ersatzneubauten auf der Grundlage eines fünfjährigen (mittelfristigen ) Erhaltungsprogrammes, das die Baulastträger Bund, Land und Kreis mit einbezieht (vgl. Umdruck 18/5846). Ist das benannte Erhaltungsprogramm öffentlich zugänglich? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? 6. Das Erhaltungsprogramm stellt eine Bedarfsplanung über alle Baulastträger dar. Eigene personelle Ressourcen und Ressourcen Dritter (Ingenieurbüros, Prüfstatiker) finden bei der Aufstellung zunächst keine Berücksichtigung. Die Grenzen aufgrund personeller Engpässe zeigen sich erst bei der tatsächlichen Planungs- und Realisierungsphase. Im Ergebnis kann sich die Umsetzung von Maßnahmen ggf. in darauffolgende Jahre verschieben (vgl. Umdruck 18/5846). Welchen Anteil der geplanten Maßnahmen hält die Landesregierung aufgrund der derzeit und zukünftig vorhandenen Personalressourcen für realisierbar ? Die Fragen 5 und 6 werden im Sachzusammenhang beantwortet: Antwort: Das Erhaltungsprogramm ist nicht öffentlich. Es unterliegt der ständigen Fortschreibung (vgl. Antwort zu Nr. 3) und stellt daher nur eine Momentaufnahme dar. Aus diesen Gründen kann es zu Abweichungen zwischen den tatsächlichen Erhaltungsmaßnahmen und den zunächst im Erhaltungsprogramm geplanten Maßnahmen kommen. Die aus dem Programm abgeleiteten Maßnahmen konnten in der Vergangenheit in Kooperation mit Ingenieurbüros und speziellen Prüfstatikern vollumfänglich umgesetzt werden. Dieser Anspruch gilt auch für die Zukunft. 7. Werden die Brücken bei den Sanierungsmaßnahmen teilweise oder komplett gesperrt? Wenn ja, welche und für welchen Zeitraum? Antwort: Die Einzelheiten zur Bauausführung wie z.B. erforderliche Sperrungen werden erst im Rahmen der Bauvorbereitung (Entwurfsplanung und Ausschreibung der Erhaltungsmaßnahme) genauer ermittelt. Grundsätzlich wird hierbei angestrebt , die Behinderungen z.B. durch Sperrungen auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen – in Abhängigkeit von der Art der Erhaltungsmaßnahme z.B. Abdichtungs- und Kappenerneuerung sind Sperrungen jedoch z.T. unvermeidlich. Je nach durchzuführender Maßnahme ergibt sich die Notwendigkeit einer Einengung des Verkehrsraumes, einer Sperrung von einzelnen 5 Fahrspuren (ggf. mit Lichtsignalanlage) oder einer Vollsperrung (meist mit Umleitung des Verkehrs). 8. Sind die geplanten Sanierungsmaßnahmen in der Location Code List enthalten ? Antwort: Der LBV-SH gibt Informationen für aktuelle Sanierungsmaßnahmen unter anderem an die Landesmeldestelle der Polizei weiter, die aus den Baustelleninformationen eine Verkehrsmeldung generiert und zur Codierung die Location Code List benutzt.