SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4325 18. Wahlperiode 16-06-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Nutzung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) für Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) verfolgen die Europäische Investitionsbank (EIB), der Europäische Investitionsfond und die Europäische Kommission als Initiatoren der Initiative vor allem das Ziel, die derzeitige Investitionsschwäche in Europa zu überwinden. Im Schwerpunkt sollen Lebens- und Wirtschaftsbereiche profitieren, die für die europäische Wirtschaft eine wesentliche Bedeutung haben. An der europäischen Investitionsoffensive können nicht nur KMU teilnehmen. Auch Infrastrukturprojekte sind förderungsberechtigt. 1. Hat sie die Möglichkeit der Anmeldung eigener Projekte geprüft und mit welchem Ergebnis? Antwort: Ja. Die Prüfung hat ergeben, dass es derzeit keine geeigneten Projekte gibt, die sich in der Zuständigkeit der Landesregierung befinden. 2. Welche Projekte wurden durch wen für Schleswig-Holstein eingereicht und wie ist der Sachstand? Antwort: s. Antwort zu Frage 1. Drucksache 18/4325 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Welche Mittel wurden für welche Projekte beantragt, welche bereits bewilligt und wird sich das Land ggf. über Kofinanzierungen daran beteiligen? Antwort: Der Landesregierung sind zwei Projekte aus Schleswig-Holstein bekannt, für die eine Finanzierung aus EFSI-Mitteln beantragt wurde. Die Stadtwerke Kiel haben für den geplanten Bau eines Gasheizkraftwerks bei der EIB eine Finanzierung beantragt. Die EIB hat nach eigenen Angaben eine Finanzierung aus EFSI-Mitteln in Höhe von 105 Mio. € genehmigt. Die IB.SH hat in einem Konsortium mit sechs weiteren Landesförderinstituten beim Europäischen Investitionsfonds (EIF) eine Rückgarantie für Darlehensprodukte zur Finanzierung innovativer KMU in Höhe von insgesamt 110 Mio. € beantragt, davon entfallen 10 Mio. € auf den Anteil der IB.SH. Die Bereitstellung der Mittel aus EFSI wurde genehmigt. Die Landesregierung wird sich nicht über eine Kofinanzierung an den genannten Projekten beteiligen. 4. Welche neuen Fördermöglichkeiten z.B. der Investitionsbank (IB.SH) wird es geben und wie ist der Sachstand? Antwort: Die IB.SH plant zum 01. Juli 2016 die Markteinführung des IB.SH Innovationsdarlehens . Hausbanken, die Kredite an innovative KMU vergeben, sollen mit dem IB.SH Innovationsdarlehen zu 100% von der IB.SH refinanziert werden . Für das Innovationsdarlehen besteht eine Rückgarantie des EIF aus EFSI-Mitteln. 5. Wie beurteilt sie die Möglichkeit, Investitionen in den sozialen Wohnungsbau zu mobilisieren und wird dies in Schleswig-Holstein genutzt? Antwort: Der Landesregierung ist bekannt, dass der EFSI Förderungsmöglichkeiten für den sozialen Wohnungsbau zulässt. Dies ist für Mitgliedsländer dann von besonderer Bedeutung, wenn nicht ausreichend Kreditmittel vom Kapitalmarkt zur Verfügung gestellt werden oder wenn keine Refinanzierung von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung zur Verfügung stehen. Eine Kreditklemme auf dem Kapitalmarkt für Investoren, die im Wohnungsbau investieren wollen, ist derzeit nicht erkennbar. Die mögliche Nutzung von EFSI-Mitteln als Refinanzierung für die soziale Wohnraumförderung in Schleswig Holstein ist unter zwei Aspekten zu betrachten . Zum einen ginge es um die Zurverfügungstellung von Liquidität für eine Darlehensvergabe, zum anderen um eine kostengünstige Möglichkeit Liquidität zu bekommen. Da in Schleswig Holstein die soziale Wohnraumförderung aus einem revolvierenden Fonds gespeist wird, stehen regelmäßig Mittel durch Zins- und Tilgungsrückflüsse zur Verfügung. Sofern diese nicht ausreichen , um das vom MIB festgelegte Förderprogramm zu erfüllen, nimmt die IB.SH, im Rahmen des dafür festgelegten Regelungswerkes, Refinanzierungsmittel am Kapitalmarkt auf. Hinsichtlich der Zinsgestaltung einer mögli- 3 chen Refinanzierung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) existieren derzeit keine Zinsvorteile, die nicht durch eine Refinanzierung der Investitionsbank Schleswig Holstein über die Kreditanstalt für Wiederaufbau oder den Kapitalmarkt ebenso erzielbar wären. Somit ergibt sich keine Notwendigkeit auf die Mittel des EFSI zurückzugreifen. Die Investitionsbank Schleswig Holstein prüft regelmäßig, ob eine Inanspruchnahme von Mitteln der EIB sinnvoll ist und zu einer Verbesserung der Situation in der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig Holstein führen könnte, um dann entsprechend zu handeln.