SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4326 18. Wahlperiode 2016-06-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Perspektiven für die Landespolizei I Vorbemerkung des Fragestellers: Im Februar 2016 veröffentlichte Innenminister Stefan Studt ein Papier unter der Überschrift: „Perspektiven für die Landespolizei Schleswig Holstein – Herausforderung annehmen“ - Schwerpunkte setzen, Landespolizei stärken. In einem Vorwort zu dem Papier schreibt der Minister: „ …Das Engagement und die Professionalität, die mir an allen Stellen, an denen ich Polizistinnen und Polizisten treffe, begegnet, beeindruckt mich immer wieder aufs Neue. Ich bin mir dennoch bewusst, dass bei allem Engagement und aller Professionalität die Landespolizei auch über ausreichende Mittel, sei es personeller oder sächlicher Natur verfügen muss. Ich stehe hinter der Landespolizei und all ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Die Beantwortung der Kleinen Anfrage bezieht sich auf das Konzept des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten. Dieses Konzept des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten ist Anknüpfungspunkt für die weiteren Beratungen der Landesregierung. 1. Ist die Verstärkung der Landespolizei auf Dauer angelegt? Um wie viele Stellen handelt es sich jeweils in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019? Antwort Ja. Mit den erhöhten Einstellungen ab dem Jahr 2016 soll der Personalbestand der Landespolizei schrittweise um bis zu 500 Vollzugsbeamte bis zum Jahr 2023 erhöht werden. Schon mit den zusätzlichen Einstellungen des Jahres 2016 und den geplanten Einstellungen in 2017 werden im Jahr 2020 voraussichtlich rund 300 Vollzugsbeamte mehr zur Verfügung stehen. Ab dem Drucksache 18/4326 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Jahr 2020 wären dafür entsprechende Planstellen dauerhaft im Stellenplan zu hinterlegen. Für die Jahre 2018 und 2019 wären zusätzliche Ausbildungsstellen für die Polizeivollzugsbeamten notwendig. 2. In dem besagten Papier sollen Belastungen durch Dienstzeitmodelle und Organisation des Schichtdiensts nicht erst entstehen. Es sind Entlastungsmaßnahmen angesprochen. Um welche Entlastungsmaßnahmen handelt es sich im Einzelnen? Wann treten sie in Kraft? Wie viele Mitarbeiter werden nach jetzigem Stand davon profitieren können? Antwort: Zum 1.7.2016 soll eine landesweit geltende Dienstvereinbarung geschlossen werden, die den Beamtinnen und Beamten im Schicht- und Schwerpunktdienst eine verlässliche Freizeit von mindestens 72 Stunden einmal im Monat im Zusammenhang mit einem Wochenende garantiert. Darüber hinaus werden im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements auf mehreren Dienststellen Varianten neuer Schichtdienstmodelle erprobt . Mit derartigen Modellen sollen die aus dem Wechselschichtdienst resultierenden Belastungen reduziert werden. 3. Für Schichtdienstbeamtinnen und –beamte soll die Wochenarbeitszeit schrittweise reduziert werden. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung zum Erreichen dieses Ziels bisher eingeleitet? Wechselschichtdienst oder andere belastende Dienstformen sollten in Kompensation auch die Lebensarbeitszeit reduzieren. Was ist genau geplant? Welche Schritte sind bisher eingeleitet? Antwort: Der Innenminister hat zur Entwicklung eines ganzheitlichen Personalstrukturkonzeptes Prüfaufträge in die Polizeiabteilung und das Landespolizeiamt gegeben . Diese Aufträge befinden sich derzeit noch in der Erarbeitung. Die Umsetzung kann erst erfolgen, wenn für die Landespolizei mehr Personal im aktiven Dienst zur Verfügung steht.