SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4329 18. Wahlperiode 16-06-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung der A 1 bei Stapelfeld Vorbemerkung des Fragestellers: Laut Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Lübeck, soll die Fahrbahn der A 1 im Raum Stapelfeld 2017 in Fahrtrichtung Lübeck und 2018 in Fahrtrichtung Hamburg saniert werden. Die A 1 ist in diesem Bereich als Ausweichstrecke für die sich zurzeit im Ausbau befindliche A 7 vorgesehen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Landesregierung verfolgt aus Gründen der Verkehrslenkung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn (A) 7 die Strategie, die Ausweichstrecke Bundesstraße (B) 205, A 21, A 1 möglichst baustellenfrei zu halten. Bei diesem Konzept war bereits aus der Zustandserfassung der Fahrbahnen aus 2013 bekannt, dass im Zuge der A 1 punktueller Sanierungsbedarf besteht. Ziel war, die anstehenden Sanierungsarbeiten mit Hilfe betrieblicher Maßnahmen auf 2019 hinauszuzögern. Hiervon muss aktuell aufgrund nicht vorhersehbarer Zustandsverschlechterungen abgewichen werden, um drohende Sperrungen der A 1 zu vermeiden . Vor diesem Hintergrund wird aktuell die Bauvorbereitung für die Sanierung beider Richtungsfahrbahnen zwischen den Anschlussstellen (AS) Barsbüttel und Stapelfeld auf rund 4,4 km Länge für 2017 vorbereitet. Drucksache 18/4329 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Welche Auswirkungen hat die Deckenerneuerung auf der A 1 bei Stapelfeld auf die Funktion der A 1 als Ausweichstrecke der A 7? Antwort: Die Sanierungsmaßnahme wird die Funktion der A 1 als Teil der Ausweichstrecke der A 7 gewährleisten. 2. Erwartet die Landesregierung mehr Staus in diesem Abschnitt der A 1 wegen des Ausbaus der A 7? Antwort: Auswirkungen auf die Ausweichstrecken für die A 7 sind lediglich bei Vollsperrungen der A 7 zu erwarten. Die durchgängige Befahrbarkeit der A 1 wird während der Sanierungsarbeiten durch Überleitung des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn sichergestellt. Durch die erforderliche Reduktion der Fahrstreifenanzahl von drei auf zwei Fahrstreifen je Richtung ist generell von einer Zunahme der Stauanfälligkeit des Streckenabschnittes auszugehen. 3. Sind im Rahmen der Deckenerneuerung weitere Maßnahmen zur Leistungssteigerung der A1 geplant? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Antwort: Im Rahmen der geplanten Verkehrsführung während der Bauzeit sind zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit Verbreiterungen der Fahrstreifen angedacht. 4. Sind während der Deckenerneuerungsarbeiten im Raum Stapelfeld erweiternde Lärmschutzmaßnahmen geplant? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht? Antwort: Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bestehen keine Lärmschutzansprüche. Davon unabhängig wird im Rahmen der vorgesehenen grundhaften Erneuerung der Einbau einer lärmmindernden Fahrbahndecke (-2 dB(A)) vorgesehen. 3 5. Warum wurde auf ein Schieben der Baumaßnahme bis 2019 – nach Fertigstellung der A7 - verzichtet? Antwort: Aufgrund der Zustandsentwicklung kann die Verkehrsbereitschaft der A 1 bis 2019 nicht mehr sichergestellt werden. Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.