SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4337 18. Wahlperiode 30.06.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Widersprüche gegen Beihilfebescheide Vorbemerkung der Landesregierung: Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die im Justiziariat des DLZP bearbeiteten Beihilfe-Widersprüche. Eine Aufschlüsselung nach Monaten ist aufgrund fehlender Zuordnung in der Widerspruchs-Datenbank nicht möglich. Über die Widersprüche die im Fachbereich Beihilfe abschließend bearbeitet werden, liegen keine statistischen Daten vor. 1. Wie viele Widersprüche gegen Beihilfebescheide des Landes wurden seit 2012 eingelegt? Bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln. Antwort: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Eingereichte Widersprüche 289 229 234 368 53 Drucksache 18/4337 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie vielen Widersprüchen gegen Beihilfebescheide des Landes wurde seit 2012 aus welchen Gründen stattgegeben und wie viele Widersprüche wurden aus welchen Gründen abgelehnt? Bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln. Antwort: Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Stattgegeben (Abhilfe) 22 12 26 11 3 Teilweise stattgegeben (Teilabhilfe) 13 17 20 9 4 Rücknahme des Widerspruchs durch Beihilfeempfänger 73 22 26 17 6 Ablehnung 159 157 121 64 14 Sonstiges (z.B. Umwandlung in Erstbescheid , Rückgabe an Fachbereich) 12 14 19 7 1 (Hinweis: Am Ende des Jahres laufende Verfahren sind nicht dargestellt) Gründe für Stattgebungen: Die Abhilfen oder Teilabhilfen betrafen eine Vielzahl von beihilferechtlichen Prüfpunkten , bei denen es entweder in den beanstandeten Fällen zu Fehlern in der Bearbeitung gekommen war oder nachgereichte begründende Unterlagen eine Abhilfe oder Teilabhilfe ermöglichten. Jahr Inhalte 2012 Fristen, Schwellenwerte, berücksichtigungsfähige Angehörige, Hilfsmittel, Gebühren, Pflegeleistungen, Heilbehandlungen, Selbstbehalt 2013 Fristen, Schwellenwerte, Heilbehandlungen, kieferorthopädische Leistungen, Hilfsmittel, Fahrkosten, Pflegeleistungen, Wahlleistungen , Implantate, Bemessungssatz 2014 Fristen, Schwellenwerte, Heilbehandlungen, Fahrkosten, Hilfsmittel , Sachleistungen, Sanatorium, ärztliche Leistungen, Wahlleistungen , Pflegeleistungen 2015 Fristen, Schwellenwerte, Heilbehandlungen, Hilfsmittel, Gebühren, Bemessungssatz, ärztliche Leistungen, Wahlleistungen, stationäre Pflegeleistungen 2016 Gebühren, Schwellenwerte, Fristen Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4337 3 Gründe für Abweisungen: Neben formellen Gründen (Fristversäumnisse) wurden die Widersprüche vor allem zurückgewiesen, weil die beanstandeten Kürzungen rechtmäßig waren. Die abgewiesenen Widersprüche betrafen eine Vielzahl von beihilferechtlichen Prüfpunkten . Jahr Inhalte 2012 Hilfsmittel, Schwellenwerte, Selbstbehalt, Friste, Pflegeleistungen, wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden, Gebühren, Wahlleistungen, Psychotherapie, Vorsorge, berücksichtigungsfähige Angehörige, Sachleistungen künstliche Befruchtung, Bemessungssatz , Implantate, Heilpraktikerleistungen, Heilbehandlungen 2013 Hilfsmittel, Schwellenwerte, Selbstbehalt, Fristen, wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden, berücksichtigungsfähige Angehörige, stationäre Behandlung, Wahlleistungen, Psychotherapie , Vorsorge, ärztliche Leistungen, freiwillig gesetzlich Versicherte , Sachleistungen, Fahrkosten, Bemessungssatz, Implantate, Heilpraktiker, Heilbehandlungen, Pflegeleistungen 2014 Hilfsmittel, Schwellenwerte, Selbstbehalt, Fristen, stationäre Pflege /Existenzminimum, Arzneimittel, Gebühren, Wahlleistungen, Psychotherapie, Zuzahlungen, zahnärztliche Leistungen, Sachleistungen , künstliche Befruchtung, Bemessungssatz, Implantate, Heilpraktiker 2015 Hilfsmittel, Schwellenwerte, Heilbehandlungen, Gebühren, wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Methoden, Fristen, Wahlleistungen , Selbstbehalt, Sachleistungen, Heilpraktiker, Zuzahlungen, Bemessungssatz 2016 Hilfsmittel, Schwellenwerte, Heilbehandlung, Fristen, Wahlleistungen , Selbstbehalt, Fristversäumnis, Psychotherapie 3. Von wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern werden die Widersprüche gegen Beihilfebescheide des Landes seit 2012 bearbeitet und wie hoch ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Widersprüche? Bitte nach Jahren und Monaten aufschlüsseln. Antwort: Die Bearbeitungszeit von Widersprüchen und Klagen ist stark einzelfallabhängig. Zu den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten liegen keine statistischen Daten vor. Die Widersprüche gegen Beihilfebescheide werden durch die Beihilfebearbeiter Innen, die den Bescheid erlassen haben, auf Abhilfe-/Teilabhilfemöglichkeiten geprüft. Ist dies nicht möglich, werden diese an das Justiziariat abgegeben. Dort sind seit 2012 regelmäßig 2,5 VZÄ für die Bearbeitung der Widersprüche und Drucksache 18/4337 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Klagen eingesetzt. Die tatsächlichen Anwesenheitsquoten variieren hierbei aufgrund zum Teil langwieriger Erkrankungen.