SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4339 18. Wahlperiode 07.07.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Schließung von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Widerrufe der Betriebserlaubnisse von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen hat es in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2007 gegeben? Bitte nach Jahren sowie Kreisen und kreisfreien Städten getrennt aufgliedern. Antwort: Für den Zeitraum von 2007 – 2011 sind nach Abfrage bei den aktuell Beschäftigten keine abgeschlossenen Widerrufsverfahren bekannt. Für den Zeitraum 2012 – 2016 sind insgesamt 5 Widerrufsverfahren bekannt. Eine vollständige Durchsicht der Einrichtungsakten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage jedoch nicht leistbar. 2011: 1 (Kreis Steinburg) 2013: 1 (Stadt Flensburg – BE teilweise widerrufen) 2015: 1 (Kreis Dithmarschen) 2016: 2 (Stadt Flensburg, Kreis Dithmarschen) 2. Welche Gründe hat es für die Schließung dieser Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen gegeben? Antwort: Das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtung war gefährdet und der Drucksache 18/ 4339 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Träger nicht bereit oder in der Lage, die Gefährdung abzuwenden. 3. Wie viele gerichtliche Auseinandersetzungen gab es zwischen dem Landesjugendamt und den Trägern von Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe seit 2007? Wie sind diese Verfahren ausgegangen? Bitte nach Jahren getrennt aufgliedern . Antwort: Für den Zeitraum von 2007 – 2011 sind nach Abfrage bei den aktuell Beschäftigten keine gerichtlichen Auseinandersetzungen unter unmittelbarer Beteiligung des Landesjugendamtes bekannt. Für den Zeitraum 2012 – 2016 sind bis zum 01.07.2016 insgesamt 13 gerichtliche Auseinandersetzungen unter unmittelbarer Beteiligung des Landesjugendamtes bekannt. Eine vollständige Durchsicht der Einrichtungsakten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage jedoch nicht leistbar. 2014: 2 2015: 3 2016: 8 Zwei gerichtliche Eilverfahren aus dem Jahr 2016 sind durch Beschluss zugunsten des Landesjugendamtes entschieden worden. Eine dieser Entscheidungen ist noch nicht rechtskräftig. Diese beiden Verfahren betrafen und betreffen die beiden in 2016 unter Frage 1 aufgeführten Widerrufsverfahren. Die Verfahren aus den Jahren 2015 und 2016 sind noch überwiegend nicht abgeschlossen . Ein Verfahren im Jahr 2015 betraf eine Auflagenverfügung der schließlich geschlossenen Einrichtung „Friesenhof“. Dieses Verfahren wurde nach Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Landesjugendamt und Trägerin für erledigt erklärt. Die beiden weiteren Verfahren aus dem Jahr 2015 ruhen derzeit. Die beiden Verfahren aus dem Jahr 2014 betrafen eine Kindertagesstätte, die sich gegen Auflagen zur Betriebserlaubnis im Wege des Eilrechtsschutzes und eines Hauptsacheverfahrens zur Wehr setze. Das Verfahren endete mit einem Vergleich der Parteien, durch den das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und der Hauptsache erledigt wurden.