SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4340 18. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Ad-Blocker Vorbemerkung des Fragestellers: Am 17.06.2016 erschien der Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz .1 Die Kommission behandelte Themen wie den Jugend(medien)schutz und kartellrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Medienvielfalt. Laut Bericht hat sich die Landesregierung an der Kommission nicht beteiligt. 1. Erachtete die Landesregierung eine Teilnahme an der Kommission für nicht erforderlich? Bitte begründen. Antwort: An der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz waren alle Länder beteiligt, auch Schleswig-Holstein. Die fachlichen Beratungen der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz waren länderoffen und fanden in sechs Arbeitsgruppen statt. Die Landesregierung hat sich in alle sechs Arbeitsgruppen eingebracht. 1 Siehe hierzu https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/BKM/Kurzmeldungen/2016/06/2016-06-16- blkm-bericht.html Drucksache 18/4340 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Schleswig-Holstein hatte zudem in zwei dieser sechs Arbeitsgruppen jeweils den Co-Vorsitz auf Länderseite („AG Audiovisuelle Mediendienste- Richtlinie“ gemeinsam mit Bayern und „AG Kartellrecht / Vielfaltssicherung“ gemeinsam mit Baden-Württemberg). Um die komplexen Verhandlungen von Bund und Ländern operabel zu machen , sind beide Seiten bei Verhandlungsbeginn übereingekommen, zur Klärung strittiger politischer Fragen, die auf Arbeitsebene nicht ausgeräumt werden können, eine „gemeinsame Steuerungsgruppe auf politischer Ebene“ einzurichten . Wie in solchen politischen Gremien üblich, haben sich die Länder vorher darauf geeinigt, nur eine begrenzte Anzahl von Ländervertretern in diese Steuerungsgruppe zu entsenden. Neben dem Vorsitzland der Rundfunkkommission (Rheinland-Pfalz) waren dies die Länder, welche die sechs Arbeitsgruppen geleitet haben. Entscheidungen dieser politischen Steuerungsgruppe wurden vorab jeweils in der Rundfunkkommission beraten, so dass die Interessen aller Länder - auch Schleswig-Holsteins - während des gesamten Verfahrens berücksichtigt und gewahrt werden konnten. 2. Arbeitet die Landesregierung in ähnlich verorteten Kommissionen oder Arbeitsgruppen mit? Wenn ja, in welchen? Antwort: Ähnlich verortete Kommissionen, die sich aus Vertretern von Bund und Ländern zusammensetzen, gibt es aktuell nicht. Rundfunk in Deutschland ist Ländersache. Regelungen, die alle Länder betreffen , sind im Rundfunkstaatsvertrag der Länder fixiert, der regelmäßig an technische und inhaltliche Entwicklungen angepasst wird. Die Rundfunkkommission setzt hierfür seit jeher Arbeitsgruppen ein, um die entsprechenden medienpolitischen Entscheidungen vorzubereiten. Schleswig-Holstein hat in diesem Zusammenhang aktuell den Vorsitz der Arbeitsgruppen „Medienkonzentrationsrecht“, „Hörfunk“ und „Großereignisliste “ sowie den Co-Vorsitz der „AG Europa“. Die Landesregierung legt darüber hinaus großen Wert darauf, auch alle anderen Arbeitsgruppen im Rahmen der personellen Möglichkeiten inhaltlich zu begleiten. 3 Auf europäischer Ebene ist der Ministerpräsident Beauftragter des Bundesrats für „Audiovisuelle Medien“ im Ministerrat, auf Arbeitsebene ist der Leiter der Stabsstelle Medienpolitik Beauftragter des Bundesrats für die entsprechende Ratsarbeitsgruppe. 3. Teilt die Landesregierung die Auffassung der AG Kartellrecht/Vielfaltsicherung der Bund-Länder-Kommission, wonach Ad-Blocker problematisch sind und eine Prüfung der gesetzlichen Regelungen notwendig ist? Wenn ja, bitte begründen . Antwort: Die Landesregierung teilt diese Auffassung. In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum ersten Zwischenbericht der Bund-Länder- Kommission am 3. Dezember 2015 wurde die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz darum gebeten, ergänzend auch die Themen Mediaagenturen und Ad-Blocker zu behandeln. Ad-Blocker haben schon jetzt einen erheblichen Einfluss auf die Refinanzierbarkeit digitaler Angebote wie etwa von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, die ihre kostenlosen Online-Angebote über die dort geschaltete Werbung refinanzieren müssen. Hier führt jede geblockte Werbung unmittelbar zu einem Verlust von Werbeeinnahmen. Wird für Inhalte nicht bezahlt (paid content) und werden gleichzeitig Anzeigen geblockt, bedeutet dies eine erhebliche Gefahr für die Vielfalt frei zugänglicher journalistisch-redaktioneller Online-Angebote. Die AG sieht das Geschäftsmodell von Ad-Blockern deshalb als rechtlich und mit Blick auf die Refinanzierung journalistisch-redaktioneller Angebote auch medienpolitisch als problematisch an. Sie hält daher die Prüfung gesetzlicher Regelungen für erforderlich. Dem hat sich die Landesregierung angeschlossen . Drucksache 18/4340 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 4. Hat die Landesregierung Kenntnisse über den Einfluss von Ad-Blockern auf die Schleswig-Holsteinische Medienlandschaft? Wenn ja, welche? Antwort: Um belastbare und aussagekräftige Hintergrundinformationen von den betroffenen Stakeholdern zu erhalten, hat die „AG Kartellrecht / Vielfaltsicherung “ am 8. März 2016 einen Workshop zu Mediaagenturen und Ad-Blockern veranstaltet, an dem u.a. teilgenommen haben: Vertretungen der Organisation der Mediaagenturen (OMG e.V.), des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), des Zentralverbandes der deutschen Werbewirtschaft (ZAW), des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) sowie der AG Privater Rundfunk (APR). Die Ausführungen dieser Verbände, die zum Teil auch die Interessen schleswig -holsteinischer Unternehmen vertreten, machen deutlich, dass die von Ad- Blockern verursachten Phänomene sich nicht regional begrenzen lassen. Insoweit ist es auch das gemeinsame Interesse der Länder, für dieses Problem eine bundesweit einheitliche Lösung zu finden.