SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4341 18. Wahlperiode 06.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Befristete Stellen an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Aus den Hochschulpakten I und II haben die Hochschulen zusätzliches Fachpersonal mit überwiegend befristeten Verträgen eingestellt. Im Rahmen der Vorstellung des sog. Zukunftspaket Hochschulen als Resultat der Hochschulkommission Schleswig-Holstein wurde den Hochschulen die Möglichkeit offenbart, befristete Stellen zu entfristen. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Hochschulen haben im Rahmen der Hochschulpakte, die zu je 50 % aus Bundes - und Landesmitteln finanziert werden, befristetes Personal eingestellt. Im Rahmen des „Zukunftspakets Hochschulen“ werden insgesamt 30 Mio. € aus dem Landesanteil des Hochschulpaktes III verstetigt. Dabei wächst der Betrag von 2016 bis 2018 (2016:10 Mio. €, 2017: 25 Mio. €, 2018: 30 Mio. €) sukzessive an. Von den 30 Mio. € Landesmitteln sind max. 80% für Personal vorgesehen. Die Hochschulen können in eigener Zuständigkeit entscheiden, in welchem Umfang sie diese Mittel für Entfristungen und/oder für neues Personal einsetzen. Flankierend werden zusätzlich aber auch die Globalbudgets der Hochschulen sukzessive um insgesamt 25 Mio. € von 2016 bis 2019 (2016: 10 Mio. €, 2017: 15 Mio. €, 2018: 20 Mio. €, 2019: 25 Mio. €) erhöht. Auch hieraus können max. im Umfang von 80 % Mittel für Personal eingesetzt werden. Der Landtag hat die oben genannten zusätzlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt und die Voraussetzungen für die Einrichtung zusätzlicher Drucksache 18/ 4341 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Stellen geschaffen. Danach können die Hochschulen gemäß § 22 Abs. 7 Haushaltsgesetz 2016 bei Vorlage einer langfristigen Personalplanung dauerhafte Planstellen und Stellen aus der Erhöhung der Globalbudgets und den Verstetigungsmitteln des HSP beantragen. Vier Hochschulen haben bereits Personalkonzepte für die Jahre 2016 und 2017 vorgelegt. Die anderen Hochschulen erarbeiten derzeit ihre Personalkonzepte . Für die Jahre 2018 und 2019 können die Hochschulen mit der Vorlage von Personalkonzepten weitere Stellen beantragen. 1. Wie hoch ist die Anzahl der befristeten Stellen, die die Hochschulen laut Presseberichterstattung der Kieler und Lübecker Nachrichten vom 14. März 2015 bis zum 30. Juni 2015 an die Landesregierung melden mussten (bitte für jede Hochschule angeben)? Antwort: Die Abfrage des MSGWG bei den Hochschulen bezog sich auf die Gesamtzahl des befristeten Personals in Vollzeitäquivalente (nicht auf Stellen), das aus Hochschulpaktmitteln (Bundes- und Landesmittel) finanziert wird. Die Abfrage hatte nicht zum Gegenstand, ob und wieviel Personal entfristet werden soll. Darüber entscheiden die Hochschulen eigenständig. Die Hochschulen haben im Sinne der Abfrage folgende Angaben zum befristeten Personal in Vollzeitäquivalenten abgegeben: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 145,65 Europa-Universität Flensburg 29,98 Muthesius Kunsthochschule 7,50 Hochschule Flensburg 45,65 Fachhochschule Kiel 93,11 Fachhochschule Lübeck 42,77 Fachhochschule Westküste 44,73 Die Universität zu Lübeck ist seit 2015 Stiftungsuniversität, hat eine eigene Dienstherrenfähigkeit und ist daher nicht in der Tabelle aufgeführt. Die Musikhochschule Lübeck nimmt nicht am Hochschulpakt teil und ist daher ebenfalls nicht in der Tabelle aufgeführt. 2. Wie viele befristete Stellen wurden an den Hochschulen seit dem 8. Juli 2015 entfristet (bitte für jede Hochschule angeben)? Antwort: Nach der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2016 wurden zur Deckung dringender Bedarfe nach § 22 Abs. 7 Satz 2 Haushaltsgesetz 2016 im Vorwege folgende 30 dauerhafte Planstellen und Stellen im Rahmen der gesetzlichen Obergrenze ausgebracht: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 16 Musikhochschule Lübeck 5 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4341 3 Fachhochschule Kiel 9 3. Wie viele befristete Stellen werden noch im Laufe des Sommersemesters 2016 entfristet (bitte für jede Hochschule angeben)? Antwort: Gemäß § 22 Abs. 7 Haushaltsgesetz 2016 sind folgende Planstellen und Stellen zur Entfristung von Personal im Haushaltsjahr 2016 beantragt und genehmigt worden: Hochschule Flensburg 6 Fachhochschule Kiel 18 Fachhochschule Lübeck 5 Fachhochschule Westküste 14 4. Wie viele befristete Stellen sollen im Wintersemester 2016/17 entfristet werden (bitte für jede Hochschule angeben)? Antwort: Gemäß § 22 Abs. 7 Haushaltsgesetz 2016 sind folgende Planstellen und Stellen zur Entfristung von Personal im Haushaltsjahr 2017 beantragt und genehmigt worden: Hochschule Flensburg 7 Fachhochschule Kiel - Fachhochschule Lübeck 9 Fachhochschule Westküste 4