SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4342 18. Wahlperiode 06.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Betreuungsrelation an den Hochschulen des Landes Schleswig-Holstein Vorbemerkung des Fragestellers: Im Rahmen der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen zur Hochschulfinanzierung hat Ministerin Alheit in ihrer Pressemitteilung vom 29. März 2016 darauf hingewiesen, dass die Hochschulen die Erhöhung ihrer Grundhaushalte u. a. zur Verbesserung der Betreuungsrelation verwenden sollen. 1. Wie hoch sind die Mittel, die den Hochschulen zur Verbesserung der Betreuungsrelation insgesamt zur Verfügung stehen? Antwort: Nach der Ergänzung zum Hochschulvertrag für die Jahre 2016 bis 2019 werden mit der sukzessiven Erhöhung der Grundfinanzierung um 25 Mio. Euro (2016: 10 Mio. Euro, 2017: 15 Mio. Euro, 2018: 20 Mio. Euro, 2019: 25 Mio. Euro) mehrere Ziele verfolgt, ohne dass den einzelnen Zielen Budgetanteile zugewiesen sind. Eines dieser Ziele ist die Verbesserung der Betreuungsrelationen. 2. Wie stellte sich die Betreuungsrelation zum Sommersemester 2012 an den Hochschulen des Landes dar (bitte für jede Hochschule insgesamt darstellen)? Antwort: Die Betreuungsrelation an den Hochschulen stellte sich im Studienjahr 2012 wie folgt dar: Drucksache 18/ 4342 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 17,3 Stiftungsuniversität zu Lübeck 27,4 Europa-Universität Flensburg 19,9 Musikhochschule Lübeck 6,5 Muthesius Kunsthochschule 12,9 Hochschule Flensburg 38,9 Fachhochschule Kiel 31,7 Fachhochschule Lübeck 29,9 Fachhochschule Westküste 31,4 Quelle: Statistisches Bundesamt, Sonderauswertung nach Studierende insgesamt im Sommer-/ Wintersemester zu wissenschaftlichem Personal in Vollzeitäquivalenten (ohne drittmittelfinanziertes Personal) nach organisatorischer Zugehörigkeit 3. Wie viele zusätzliche Stellen wurden an den Hochschulen seit Beginn der 18. Legislaturperiode geschaffen (bitte für jede Hochschule angeben)? Antwort: In dem Zeitraum von 2012 bis 2016 (Stand 30.06.2016) sind an den Hochschulen folgende zusätzliche Stellen (inklusive wissenschaftliches, technisch-administratives Personal als auch aus Drittmitteln finanziertes Personal) eingerichtet worden: Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 94 Stiftungsuniversität zu Lübeck 31*) Europa-Universität Flensburg 73 Musikhochschule Lübeck 2 Muthesius Kunsthochschule 3 Hochschule Flensburg 36 Fachhochschule Kiel 49 Fachhochschule Lübeck 32 Fachhochschule Westküste 19 *) Die Antwort für die Stiftungsuniversität zu Lübeck bezieht sich auf den Zeitraum 2012 bis 2014. Da die Universität seit dem 01.01.2015 die Dienstherrenfähigkeit besitzt, muss die Hochschule seitdem keine Stellen beim Land beantragen. Für das Haushaltsjahr 2017 sind bereits folgende zusätzliche Stellen eingerichtet worden: Hochschule Flensburg 19 Fachhochschule Kiel 16 Fachhochschule Lübeck 22 Fachhochschule Westküste 4 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4342 3 4. Wie viele zusätzliche Stellen haben die Hochschulen beantragt, die nicht geschaffen worden sind (bitte für jede Hochschule angeben und die Gründe darlegen)? Antwort: Alle vorliegenden Anträge, die im Zusammenhang mit der Erhöhung der Globalbudgets und der Verstetigung der Landesmittel des HSP gestellt wurden, sind in vollem Umfang genehmigt worden. 5. Wie viele zusätzliche Stellen haben die Hochschulen beantragt, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden (bitte für jede Hochschule angeben)? Antwort: Für die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) befindet sich mit Stand 30.06.2016 ein Antrag auf Einrichtung einer Professur mit Sonderdienstvertrag im Genehmigungsverfahren. Die Professur wird aus Mittel der Europäischen Union im Rahmen des European Research Council finanziert. 6. Wie viele zusätzliche Stellen haben die Hochschulen beantragt, die nicht geschaffen werden können (bitte für jede Hochschule angeben und die Gründe darlegen)? Antwort: Mit Ausnahme der im Genehmigungsverfahren befindlichen Professur der CAU wurden bisher alle beantragten Stellen genehmigt. 7. Wie stellt sich die Betreuungsrelation zum Sommersemester 2016 an den Hochschulen des Landes (bitte für jede Hochschule insgesamt angeben)? Antwort: Amtliche statistische Daten zur Betreuungsrelation liegen nach Studienjahren vor, aktuell bis zum Studienjahr 2014 (Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 „Bildung und Kultur“, Reihe 4.3.1 „Nichtmonetäre hochschulstatistische Kennzahlen“, 1980- 2014). Die Daten zur Betreuungsrelation des Jahres 2016 werden im Jahr 2018 vorliegen . 8. Wie wird sich die Betreuungsrelation zum Wintersemester 2016/17 an den Hochschulen des Landes darstellen (bitte für jede Hochschule insgesamt angeben)? Antwort: siehe Antwort zu Frage 7