SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4345 18. Wahlperiode 2016-07-08 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Mitbestimmungsrechte der Gemeinden bei der Errichtung von Windkraftanlagen Vorbemerkung des Fragestellers: Laut einem Bericht der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 6. Juni 2016 hat Frau Staatssekretärin Nestle der Landesverwaltung einen "Prüfauftrag" für kommunale Abstandsregeln erteilt. 1. Wie lautet der Prüfauftrag? 2. Soll auch geprüft werden, ob den Gemeinden bei den Abständen zwischen Windkraftanlagen und Wohnhäusern ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt werden kann? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die beim Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein – Staatskanzlei – für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und die neue Teilaufstellung der Regionalpläne zuständige Landesplanungsbehörde hat durch Erlasse vom 23.06.2016 und 29.04.2016 die Kriterienfestlegung für die aufzustellenden Raumordnungspläne bekanntgegeben. Hierin sind – aufgegliedert nach harten und weichen Kriterien sowie Abwägungskriterien – unterschiedliche Abstandsregelungen als Grundlage für das weitere raumplanerische Vorgehen getroffen worden. Drucksache 18/4345 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Unter Berücksichtigung der an die Landesregierung durch Bürgerinnen und Bürger sowie auch Kommunen gerichteten Fragen wird die Landesregierung nun außerdem prüfen, ob und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchem Spielraum und mit welchen Konsequenzen den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt werden kann, Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen vorzunehmen. Im Fokus des Prüfauftrags steht also die Möglichkeit der Kommunen, auf die Höhe der Anlagen Einfluss zu nehmen und nicht auf den Abstand zur Wohnbebauung . 3. Welche Maßnahmen sind bis zur Umsetzung des Prüfauftrags geplant bzw. erforderlich? 4. Wie ist der konkrete Zeitplan zur weiteren Umsetzung? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Erste Ansätze aus dem Baurecht werden derzeit im Austausch der betroffenen Ressorts vertieft geprüft. Die voraussichtlich bis zum Ende der Sommerpause vorliegenden Ergebnisse der Prüfung bestimmen die gegebenenfalls weiter notwendigen Schritte.