SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4349 18. Wahlperiode 6.Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planänderungsverfahren der Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung Vorbemerkung In den Lübecker Nachrichten vom 23.06.2016 spricht der Abgeordnete der Grünen- Landtagsfraktion Tietze von „sehr unsortiert abgelieferten Unterlagen“ von Femern A/S und „dänischer Sorglosigkeit“. Darüber hinaus wirft die Vermeidung einer konkreten Antwort auf Frage 7 in der Drucksache 18/3985 hinsichtlich der Sicherstellung des Planungsabschlusses bis 2017 neue Fragen auf. 1. Was haben Femern A/S, dänische Behörden und ggf. andere Beteiligte auf dänischer Seite konkret falsch gemacht? Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . 2. Welche mit der Landesregierung verabredeten Fristen wurden von dänischer Seite nicht eingehalten? Antwort: Die Landesregierung hat gegenüber der dänischen Regierung Anfang Oktober 2015 auf der Grundlage eines von Femern A/S angegebenen Zeitplans für die Vorbereitung der Planänderungsunterlagen das Jahresende 2017 als mögliches Datum für einen Planfeststellungsbeschluss anvisiert. Auf dieser Basis Drucksache 18/ 4349 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 hat Femern A/S am 29. Februar 2016 einen Vorabzug der Antragsunterlagen bei der Anhörungsbehörde eingereicht und von dieser eine Reihe von Überarbeitungshinweisen erhalten. Am 3. Mai 2016 hat Femern A/S die vervollständigten und überarbeiteten Unterlagen der Anhörungsbehörde zu einer erneuten Prüfung übermittelt und Ende Mai wiederum Überarbeitungshinweise bekommen , die in den für die anstehende Auslegung vorgesehenen Unterlagen berücksichtigt worden sind. Es ist ein übliches Verfahren, dass vor dem offiziellen Antrag der Vorhabenträger auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens oder eines Planänderungsverfahrens eine Prüfung im Hinblick auf Vollständigkeit und Plausibilität erfolgt. Die Prüfungen dienen letztendlich der Verbesserung der Qualität der Unterlagen, um einen rechtssicheren Beschluss zu erreichen 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Kommunikation zwischen dänischer Seite und den zuständigen Behörden und Institutionen des Landes Schleswig- Holstein? Antwort: Die Zusammenarbeit auf ministerieller Ebene sowie der Vorhabenträger untereinander ist geprägt durch einen engen, intensiven und konstruktiven Austausch . 4. Ab wann wussten der LBV-SH, das Verkehrsministerium, die Spitze des Verkehrsministeriums und die Landesregierung, dass die Fristen für die Auslegung der Planänderungen möglicherweise zu kurz bemessen sein könnten und wer trägt dafür die Verantwortung? Antwort: Die Fristen für die Auslegung der Planänderungsunterlagen sowie die Einwendungsfrist sind gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz gesetzlich vorgegeben. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Kommunikation innerhalb der Landesregierung und gegenüber der Öffentlichkeit in dieser Sache? Antwort: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT) informiert das Kabinett regelmäßig über den Fortschritt der Planung einer Festen Fehmarnbeltquerung. Ferner finden Pressekonferenzen zum aktuellen Planungsstand statt wie zuletzt am 23.Mai 2016 nach der Sitzung der deutsch-dänischen Verkehrskommission in Sonderborg. Der interessierten Öffentlichkeit wird im Rahmen des 3 Dialogforums Feste Fehmarnbeltquerung die Informationsmöglichkeit geboten . So ist auch auf der vergangenen Sitzung am 09.Juni 2016 über den Planungsstand berichtet worden. 6. Hat das bestehende Personal sowie die Einordnung als Vorrangprojekt aus Sicht der Landesregierung zur Sicherstellung eines Planfeststellungsbeschlusses 2017 ausgereicht oder nicht? Antwort: Ob der Planfeststellungsbeschluss 2017 erreichbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind dabei die Menge und Qualität der Einwendungen sowie die entsprechend benötigte Zeit für die Erwiderungen durch die Vorhabenträger und nicht allein die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde. Nach derzeitigem Stand ist der Personalbestand ausreichend.