SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4352 18. Wahlperiode 2016-07-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Fracking und Ölförderung (Nachfrage) 1. Wer hat wann seit 2012 gegen Aufsuchungserlaubnisse, Bewilligungen oder Betriebsplangenehmigungen Widerspruch eingelegt und/oder Klage erhoben (bitte im letzteren Fall auch das gerichtliche Aktenzeichen nennen)? Wie ist der Stand oder das Ergebnis dieser Verfahren? Die der Landesregierung gestellten Fragen zielen in weiten Teilen auf detaillierte Auskünfte von Akteninhalten. Hierzu wird auf das Verfahren nach Art. 23 Abs. 2 LV verwiesen. Feld Schwarzenbek Gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im oben angegebenen Feld sind 6 Widersprüche eingegangen und beschieden worden. Gegen drei Widerspruchsbescheide wurde Klage erhoben, die allerdings ohne Erfolg blieben. Feld Bramstedt Gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im oben angegebenen Feld wurden eine Reihe von Widersprüchen erhoben. Diese wurden im weiteren Verfahren teilweise zurückgenommen. Soweit Widerspruchsbescheide ergangen sind, wurde Klage nicht erhoben. Feld Elmshorn Gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im oben angegebenen Feld sind ebenfalls eine Reihe von Widersprüchen erhoben worden. In einem Fall blieb die gegen den daraufhin ergangenen Widerspruchsbe- Drucksache 18/4352 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 scheid erhobene Klage ohne Erfolg. Die übrigen Widerspuchsführer haben einer Ruhendstellung zugestimmt. Feld Sterup Die gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im oben genannten Feld erhobenen Widersprüche wurden beschieden; Klage ist bislang nicht erhoben worden. Feld Plön-Ost Gegen die Bewilligung zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im oben angegebenen Feld wurden Widerspruch und nach erteiltem Widerspruchsbescheid Klage erhoben; diese wurden zwischenzeitlich sämtlich wieder zurück genommen. Feld Ostrohe Gegen die erteilte Bergbauberechtigung im Feld Ostrohe wurde ein Widerspruch eingelegt, der beschieden worden ist. Klage ist nicht erhoben worden. Feld Gettorf Der gegen die erteilte Bergbauberechtigung im Feld Gettorf erhobene Widerspruch wurde zwischenzeitlich wieder zurückgenommen. Feld Prasdorf Gegen die Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen im Feld Prasdorf wurde ein Widerspruch eingelegt und nach Erlass des Widerspruchsbescheids Klage erhoben; diese wurde abgewiesen. Dem Widerspruch der Antragstellerin zu einer Nebenbestimmung des Hauptbetriebs wurde abgeholfen. 2. Wurde der Kreis Schleswig-Flensburg und/oder das Amt Geltinger Bucht vor der Erteilung der Erlaubnis und vor Genehmigung des Hauptbetriebsplans für das Feld Sterup angehört? a) Wenn ja: Wann und in welcher Form erfolgte die Anhörung? b) Wenn nein: War eine Anhörung des Kreises und/oder des Amtes gesetzlich vorgeschrieben, etwa in seiner Funktion als untere Wasserbehörde (bitte be- gründen)? Ja. Die Anhörung des Kreises Schleswig-Flensburg erfolgte im Zeitraum vom 02.01.2013 bis 19.02.2013 im Rahmen der Erteilung der Erlaubnis schriftlich. Der Kreis Schleswig-Flensburg hat am 15.02.2013 mit Übermittlung einer Resolution reagiert. 3. Wie soll die Zuständigkeit zur Entgegennahme bergrechtlicher Anträge künftig auf das MELUR übertragen werden? Die formelle Umsetzung der Entgegennahme bergrechtlicher Anträge auch durch das MELUR befindet sich gerade in der Erarbeitung. Es ist beabsichtigt, sie auf dem Erlasswege umzusetzen. 3 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Praxis des LBEG, nicht protokollierte und dokumentierte Gespräche mit (potenziellen) Antragstellern zu führen? Gibt es Gesprächsprotokolle derartiger Gespräche, wenn ja welche? Ist beabsichtigt , das LBEG zu einer Dokumentation aller solcher Gespräche anzuweisen ? Zu den Aufgaben des LBEG gehört auch die Beratung von potentiellen Antragstellern . Eine Dokumentations-/Protokollpflicht besteht nicht. 5. Wird die Landesregierung den Landtag unaufgefordert und unverzüglich von Betriebsplananträgen und Betriebsplangenehmigungen außerhalb bestehender Förderbohrungen unterrichten? Die Landesregierung wird den Landtag weiterhin unaufgefordert und unter Angabe der betroffenen Gebiete über eingegangene Aufsuchungs- und Bewilligungsanträge in nicht öffentlicher Sitzung informieren und Kartenmaterial zur Verfügung stellen, sobald ihr diese vorliegen. Eine Unterrichtung des Landtages über sämtliche Betriebsplananträge- und genehmigungen außerhalb bestehender Förderbohrungen würde einen erheblichen Verwaltungsaufwand erzeugen und wäre für das Parlament möglicherweise auch nicht in jedem Fall relevant. Die Landesregierung ist jedoch bereit, ein geeignetes Verfahren zu vereinbaren, wenn seitens des Landtages gewünscht. 6. Am 26. Mai 2016 erklärte der Energiewendeminister auf einer Veranstaltung in Steinbergkirche wörtlich: "Klimapolitisch ist es wurst, ob wir Öl aus Sterup oder aus Russland holen." Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass eine Erhöhung der Ölfördermenge klimapolitisch nicht wünschenswert ist, weil dadurch der Ölpreis weiter fällt und die Mehrkosten regenerativer Energien steigen? Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass eine Erhöhung der weltweiten Ölfördermenge klimapolitisch nicht wünschenswert ist. Um den Verbrauch an Kohlenwasserstoffen zu senken, muss deshalb die Energiewende international in den Sektoren Elektrizität, Mobilität, Wärme und stoffliche Nutzung konsequent vorangetrieben werden. 7. Stellt das Land sein Grundeigentum für seismische Untersuchungen oder sonstige Aufsuchungs- oder Fördertätigkeiten zur Verfügung oder gibt es ein klares Verbot solcher Tätigkeiten auf Landeseigentum? Wie verhält es sich mit dem Grundeigentum von Landesgesellschaften, landeseigenen Unternehmen und Stiftungen? Ein Verbot dieser Tätigkeiten existiert nicht.