SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4361 18. Wahlperiode 07.07.16 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PIRATEN-Fraktion Krankenstand in den Justizvollzugsanstalten Drucksache 18/4183 Federführend ist das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vorbemerkung: Nicht zuletzt durch den Bericht der Ministerin für Justiz, Kultur und Europa im Innen- und Rechtsausschuss am 13.04.2016 wurde deutlich, dass aufgrund des Krankenstandes bei den Bediensteten im Vollzugsdienst in den Justizvollzugsanstalten nicht hinnehmbare Zustände für die Strafgefangenen bestehen. Das wurde und wird durch Eingaben von Strafgefangenen bestätigt. So werden zum Beispiel unregelmäßige und zu lang andauernde Einschließzeiten gerügt. Vorbemerkung der Landesregierung: Am 13.04.2016 hat die Ministerin für Justiz, Kultur und Europa im Innen- und Rechtsausschuss des Landtages einen mündlichen Bericht zur Situation in der JVA Lübeck abgegeben. Die anderen Vollzugsanstalten waren nicht Gegenstand dieses Berichts. Da eine Absprache mit der fragestellenden Fraktion über den Zeitplan der Antworterstellung nicht möglich war, kann die vorliegende Antwort aufgrund des umfangreichen Bearbeitungsaufwandes nicht vollumfänglich erfolgen. Beispielsweise war eine händische Auswertung sämtlicher Personalakten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Justizvollzugsanstalten nicht möglich. 1. Wie viele Bedienstete gab es in den letzten fünf Jahren in den Schleswig- Holsteinischen Justizvollzugsanstalten (JVA) im generellen Personalbestand und insbesondere im Allgemeinen Vollzugsdienst? Wie viele Bedienstete waren im Schichtdienst eingesetzt? Bitte aufschlüsseln nach männlichen und weiblichen sowie nach verbeamteten und angestellten Bediensteten. Antwort: Die Angaben konnten aus den oben genannten Gründen lediglich ab 2014 ermittelt werden und sind untenstehender Tabelle zu entnehmen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 3 Vollzugsanstalt Anzahl der im Schichtdienst eingesetzten Bediensteten Stichtag gesamtes Personal Bedienstete im AVD Anzahl der im Schichtdienst eingesetzten Bediensteten im AVD davon: m ännlich w eiblich B eam tinnen und B eam te B eschäftigte JA Schleswig 01.04.2014 97 79 72 59 13 66 6 01.04.2015 97 78 72 58 14 66 6 01.04.2016 97 79 71 56 15 65 6 JVA Lübeck 01.04.2014 300 237 202 150 52 195 7 01.04.2015 292 235 198 151 47 190 8 01.04.2016 294 233 199 153 46 191 8 JVA Neumünster 01.04.2014 248 180 175 148 27 161 14 01.04.2015 254 184 178 149 29 164 14 01.04.2016 249 177 170 144 26 154 16 JVA Kiel 01.04.2014 150 114 101 90 11 101 0 01.04.2015 137 107 97 85 12 97 0 01.04.2016 143 111 97 85 12 97 0 JVA Flensburg 01.04.2014 45 39 35 32 3 33 2 01.04.2015 47 41 37 33 4 37 0 01.04.2016 45 40 35 31 4 34 1 JVA Itzehoe 01.04.2014 26 24 23 22 1 23 0 01.04.2015 28 26 25 24 1 25 0 01.04.2016 30 28 27 25 2 27 0 JAA Moltsfelde 01.04.2014 23 19 17 12 5 11 6 01.04.2015 22 18 16 10 6 9 7 01.04.2016 22 17 16 12 4 9 7 Anstalten gesamt: 01.04.2014 889 692 625 513 112 590 35 01.04.2015 877 689 623 510 113 588 35 01.04.2016 880 685 615 506 109 577 38 Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Erläuterungen: Im Personalbestand sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgeführt, die zu den jeweiligen Stichtagen Besoldung bzw. Vergütung erhalten haben. Als schichtdienstleistend aufgeführt sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu den jeweiligen Stichtagen im Wechselschichtdienst oder Schichtdienst eingesetzt waren. Hierzu zählen auch Bedienstete, die grundsätzlich im Tagesdienst tätig sind, aber regelmäßig zu Nacht- und/oder Wochenenddiensten herangezogen werden. Bedienstete, die zu den Stichtagen länger als 3 Monate erkrankt waren, sind nicht als schichtdienstleistend aufgeführt. Eine Aufstellung der entsprechenden Anzahl dieser Bediensteten ist folgender Übersicht zu entnehmen: Bedienstete, die zu den Stichtagen länger als 3 Monate erkrankt waren Anstalt / Stichtag JVA Lübeck JVA Neumünster JVA Kiel JVA Flensburg JVA Itzehoe JAA Moltsfelde JA Schleswig Anstalten gesamt 01.04.2014 14 5 2 1 1 2 0 25 01.04.2015 30 6 1 1 1 2 1 42 01.04.2016 26 7 3 3 0 1 2 42 2. Wie hoch war der Krankenstand in den letzten fünf Jahren unter diesen Bediensteten in den schleswig-holsteinischen JVAen? Bitte nach Jahr und Anstalt sowie nach männlichen und weiblichen Bediensteten sowie nach verbeamteten und angestellten Bediensteten aufschlüsseln und mit dieser Aufschlüsselung für den generellen Personalbestand und getrennt zusätzlich nochmals ausschließlich für den Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) angeben. Antwort: Die Beantwortung dieser Frage konnte lediglich für das Jahr 2015 sowie die Monate Januar bis April des Jahres 2016 erfolgen. Die gewünschte Differenzierung nach Allgemeinem Vollzugsdienst und nach weiteren Laufbahnzweigen kann nicht vorgenommen werden, da zur Ermittlung dieser Daten nicht auf vorhandene Übersichten zurückgegriffen werden konnte und eine manuelle Auswertung innerhalb der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht möglich war. Die Höhe der angefallenen Krankentage in den jeweiligen Vollzugseinrichtungen kann den folgenden Tabellen entnommen werden. m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 0 0 0 0 401 26 401 26 0 0 0 0 0 6 0 6 401 32 0 0 0 0 225 0 225 0 0 0 0 0 0 0 0 0 225 0 0 0 0 0 626 26 626 26 0 0 0 0 0 6 0 6 626 32 insgesamt Beamtinnen und Beamte 2015 Beschäftigte Spalte O -P insgesamtLG 1.2 mD LG 2.2 hD LG 2.1 gDmD insgesamtLG 1.2 JVA Itzehoe LG 2.2 hD LG 2.1 gD Jan.- April 2016 gesamt: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 5 m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 2 1 205 421 7314 2156 7521 2578 0 0 32 65 83 645 115 710 7636 3288 21 10 41 137 2361 591 2423 738 0 0 21 41 208 47 229 88 2652 826 23 11 246 558 9675 2747 9944 3316 0 0 53 106 291 692 344 798 10288 4114 insgesamt hD gD mD Spalte O -P Beschäftigte LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt Beamtinnen und Beamte hD gD mD JVA Neumünster 2015 Jan.- April 2016 gesamt: LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt hD gD mD hD gD mD m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 44 7 76 391 9792 2951 9912 3349 9 91 137 136 117 472 263 699 10175 4048 20 47 87 205 3663 1488 3770 1740 0 31 20 31 11 194 31 256 3801 1996 64 54 163 596 13455 4439 13682 5089 9 122 157 167 128 666 294 955 13976 6044 LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt insgesamt Beschäftigte JVA Lübeck Beamtinnen und Beamte Jan.- April 2016 gesamt: Spalte O -P 2015 m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 10 58 62 204 3350 447 3422 709 0 2 6 51 59 110 65 163 3487 872 20 5 39 128 998 128 1057 261 0 1 4 20 13 40 17 61 1074 322 30 63 101 332 4348 575 4479 970 0 3 10 71 72 150 82 224 4561 1194gesamt: insgesamt hD gD Jan.- April 2016 JVA Kiel Beamtinnen und Beamte Beschäftigte LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt mD Spalte O -P 2015 hD gD mD m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 0 0 0 0 910 83 910 83 0 0 0 0 0 0 0 0 910 83 0 0 0 0 411 158 411 158 0 0 0 0 0 7 0 7 411 165 0 0 0 0 1321 241 1321 241 0 0 0 0 0 7 0 7 1321 248gesamt: insgesamt mD Spalte O -P hD gD mD hD gD Beamtinnen und Beamte Beschäftigte LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt 2015 Jan.- April 2016 JVA Flensburg Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Erläuterungen: Die Spalten G-H sowie O-P enthalten die Daten aller Bediensteten der LG 1.2 ohne Differenzierung nach Laufbahnzweigen. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich diese Laufbahngruppe aus 90% Bediensteten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und 10 % Bediensteten des Werkdienstes und des mittleren Verwaltungsdienstes zusammensetzt. Aus datenschutzrechtlichen Aspekten wurden die Daten der Laufbahngruppe 2.1 aus den Anstalten Itzehoe und Moltsfelde der JA Schleswig und die Daten der Laufbahngruppe 2.1 aus der JVA Flensburg der JVA Kiel zugerechnet. 3. Wie hat sich der Krankenstand unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung seit 01.01.2013 bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in den jeweiligen JVAen entwickelt? Bitte unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung monatsweise angeben. Antwort: Eine Aussage zur Entwicklung des Krankenstandes unter Berücksichtigung der gewünschten Differenzierung kann nicht erfolgen, da entsprechende Daten nicht zur Verfügung stehen. Die monatsweise Aufstellung des Krankenstandes bzw. die Fehlzeitenquote des gesamten Personals der jeweiligen Vollzugsanstalten kann untenstehender Tabelle entnommen werden. m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 8 28 49 68 1625 762 1682 858 0 85 6 30 209 38 215 153 1897 1011 3 1 35 15 539 219 577 235 0 18 17 6 109 80 126 104 703 339 11 29 84 83 2164 981 2259 1093 0 103 23 36 318 118 341 257 2600 1350gesamt: 2015 Jan.- April 2016 JA Schleswig hD gD mD Spalte O -P insgesamtLG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt hD gD mD Beamtinnen und Beamte Beschäftigte m w m w m w m w m w m w m w m w m w Spalte G -H 0 0 0 0 28 8 28 8 0 0 0 0 10 18 10 18 38 26 0 0 0 0 152 62 152 62 0 0 0 0 7 18 7 18 159 80 0 0 0 0 180 70 180 70 0 0 0 0 17 36 17 36 197 106gesamt: Spalte O -P Beamtinnen und Beamte Beschäftigte LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt LG 2.2 LG 2.1 LG 1.2 insgesamt hD insgesamt gD mD hD gD mD 2015 Jan.- April 2016 JA Moltsfelde Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 7 FL KI IZ HL NMS JA SL JAA Gesamt: Januar 13 6,67 9,95 7,05 9,55 11,81 10,86 3,51 10,01 Februar 13 7,47 10,25 8,86 10,88 16,04 11,23 5,84 11,89 März 13 3,83 10,15 7,89 10,64 11,43 7,68 4,55 9,89 April 13 1,41 8,56 9,17 9,29 9,87 5,17 4,24 8,34 Mai 13 2,30 5,26 7,14 7,79 9,64 3,44 2,93 7,01 Juni 13 4,29 7,36 9,52 6,92 8,72 3,89 5,91 7,06 Juli 13 1,92 6,32 7,49 7,02 11,39 5,96 2,35 7,66 August 13 3,53 5,65 6,22 7,68 10,17 5,83 5,43 7,53 September 13 7,58 6,44 10,36 7,63 11,75 6,51 10,00 8,56 Oktober 13 6,01 5,39 12,21 7,62 11,86 5,64 10,26 8,31 November 13 4,62 8,73 8,45 9,97 12,26 6,35 13,03 9,74 Dezember 13 5,21 9,26 4,03 7,88 8,71 6,64 7,07 7,92 Januar 14 6,45 9,52 1,43 9,00 11,35 9,43 10,29 9,45 Februar 14 3,00 8,47 3,97 10,41 11,60 15,31 14,12 10,33 März 14 4,47 6,87 3,58 11,27 10,20 9,40 13,36 9,55 April 14 4,47 6,30 6,41 9,02 8,09 6,63 13,77 7,85 Mai 14 5,77 4,16 6,82 8,68 9,50 4,40 10,66 7,54 Juni 14 4,96 3,84 8,72 7,73 10,32 5,37 6,67 7,41 Juli 14 2,06 4,87 5,33 8,40 9,59 4,87 10,24 7,38 August 14 1,85 7,96 5,97 9,39 8,20 3,14 13,04 7,70 September 14 5,60 10,64 9,10 6,32 10,03 6,36 10,76 8,17 Oktober 14 6,11 10,17 6,70 8,77 11,66 7,53 15,10 9,59 November 14 6,94 9,63 4,64 7,77 11,53 8,99 14,09 9,26 Dezember 14 7,86 9,08 3,92 9,21 11,33 8,17 6,60 9,36 Januar 15 8,33 8,45 5,53 10,15 11,76 9,26 26,54 10,40 Februar 15 5,95 11,30 7,27 12,86 15,33 7,91 12,50 12,19 März 15 5,58 12,98 10,37 13,20 15,66 7,59 16,13 12,78 April 15 3,68 8,91 4,29 11,21 12,85 4,89 19,55 10,17 Mai 15 3,23 7,41 4,26 10,46 10,87 5,38 18,62 9,15 Juni 15 4,79 8,86 3,93 12,30 11,63 6,35 18,18 10,40 Juli 15 5,42 5,88 3,34 13,16 9,82 6,30 16,72 9,72 August 15 6,18 8,14 1,84 11,46 10,83 8,14 15,54 9,93 September 15 1,77 7,79 3,21 11,10 10,91 10,38 16,97 9,89 Oktober 15 4,53 10,42 1,61 13,85 12,48 9,04 18,04 11,64 November 15 10,58 11,50 4,02 13,67 12,21 8,76 13,81 11,91 Dezember 15 11,46 8,14 1,89 14,58 11,44 9,55 15,10 11,61 Januar 16 9,19 12,72 1,89 12,89 11,23 7,50 13,39 11,21 Februar 16 9,82 12,73 8,44 14,36 10,74 9,97 11,90 11,27 März 16 12,47 9,56 6,45 13,41 10,66 8,91 6,45 11,03 April 16 10,37 8,37 9,89 13,11 11,84 7,09 6,67 10,87 Erläuterungen: Die Daten der Tabelle zeigen, dass der Krankenstand seit 2013 teilweise starken Schwankungen unterliegt. Tendenziell steigt der Krankenstand in den meisten Anstalten in den Wintermonaten etwas an und sinkt ab Mai/Juni wieder leicht ab. Seit Oktober 2015 ist der Krankenstand wieder auf einem hohen Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Niveau, wobei im April 2016 ein leichter Rückgang des Krankenstandes zu verzeichnen ist. Insbesondere bei den kleinen Anstalten ist zu berücksichtigen , dass sich langfristige Erkrankungen von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entsprechend stark auf den Krankenstand auswirken. Die Daten in der Spalte „Gesamt“ geben die Entwicklung der Fehlzeitenquote aller Beschäftigten im Justizvollzug wieder und setzen sich nicht aus dem rechnerischen Durchschnitt der einzelnen Vollzugsanstalten zusammen. 4. Gibt es Erkenntnisse dazu, ob der Krankenstand bei den im Schichtdienst eingesetzten Bediensteten sich qualitativ und quantitativ, also nach Grund und Häufigkeit der krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit, von dem bei den nicht im Schichtdienst eingesetzten Bediensteten unterscheidet? Falls ja, bitte auch hierzu unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung entsprechende Zahlen angeben. Antwort: Aussagen über Krankheitsursachen können nicht getroffen werden, da die Diagnosen auf den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur den Krankenkassen , nicht aber dem Arbeitgeber/Dienstherrn zugänglich sind. Differenzierte Erhebungen bezüglich der Dauer von krankheitsbedingten Fehlzeiten , die einen exakten Vergleich von schichtdienstleistenden Bediensteten zu anderen Bediensteten zulassen, liegen nicht vor. Vergleicht man allerdings die Krankentage der Bediensteten im Vollzug aus der Laufbahngruppe 1.2 (mittlerer Dienst) mit denen der anderen Laufbahngruppen, ist feststellbar, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Bediensteten des mittleren Dienstes deutlich über denen der anderen Laufbahngruppen liegen. Auch in den Fachbereichen außerhalb des Vollzuges liegt die Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage in der Laufbahngruppe 1.2. über denen der Laufbahngruppen 2.1. und 2.2. Im Vergleich der Jahre 2013 bis 2015 (nur Beamtinnen und Beamte) ergeben sich folgende Fehlzeiten: Jahresdurchschnitt Fehlzeiten in Prozent LG 1.2 Andere Laufbahngruppen 2013 13,79 % 8,46 % 2014 10,96 % 7,35 % 2015 16,86 % 8,92 % Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 9 5. Wie viele Vollzugsbedienstete sind in den letzten fünf Jahren aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden? Bitte nach Jahr, Vollzugsanstalt und Laufbahn auflisten sowie unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung. Antwort: Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem Tarifbeschäftigtenverhältnis im Justizvollzug eingestellt worden sind, können nicht wie Beamtinnen und Beamte wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten, die in den letzten fünf Jahren aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Jahr Anstalt Anzahl der Versetzungen in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit davon weiblich davon männlich 2011 Justizvollzugsanstalt Lübeck Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 2012 Justizvollzugsanstalt Lübeck Gesamt: 4 davon AVD: 4 Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 3 davon AVD: 3 Justizvollzugsanstalt Neumünster Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 2013 Justizvollzugsanstalt Lübeck Gesamt: 3 davon AVD: 3 Gesamt: 2 davon AVD: 2 Gesamt: 1 davon AVD: 1 Justizvollzugsanstalt Neumünster Gesamt: 2 davon AVD: 2 Gesamt: 2 davon AVD: 2 Justizvollzugsanstalt Itzehoe Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 Jugendanstalt Schleswig (die Beamtin wurde 2014 erneut in das Beamtenverhältnis berufen) Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 2014 Justizvollzugsanstalt Lübeck Gesamt: 4 davon AVD: 3 Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 3 davon AVD: 2 Justizvollzugsanstalt Kiel Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 Jugendanstalt Schleswig Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 2015 Justizvollzugsanstalt Neumünster Gesamt: 1 davon AVD: 0 Gesamt: 1 davon AVD: 0 Justizvollzugsanstalt Kiel Gesamt: 1 davon AVD: 0 Gesamt: 1 davon AVD: 0 2016 Justizvollzugsanstalt Lübeck Gesamt: 2 davon AVD: 2 Gesamt: 2 davon AVD: 2 Justizvollzugsanstalt Neumünster Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 Jugendarrestanstalt Moltsfelde Gesamt: 1 davon AVD: 1 Gesamt: 1 davon AVD: 1 6. Wie hat sich die monatliche und durchschnittliche jährliche Krankheits- beziehungsweise Fehlzeitenquote seit dem 1. Januar 2013 in den einzelnen JVAen und insgesamt entwickelt? Bitte unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung für alle Beschäftigten sowie für den AVD gesondert darstellen. Antwort: Siehe die Antwort zu der Frage 3. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 11 7. Wie stellt sich die Dauer der Erkrankungen der Bediensteten unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung seit 01.01.2013 dar? Gibt es differenzierte Statistiken über die Dauer der Erkrankungen der Bediensteten, z.b. wie viele Bedienstete jeweils am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres ein bis zehn Arbeitsage krank waren, elf bis 20 Arbeitsage krank waren, 21 bis 30 Arbeitstage lang erkrankt waren oder länger als 30 Arbeitstage erkrankt waren? Wenn ja, wird darum gebeten, diese Quellen zu nennen oder die Statistiken beizufügen. Antwort: Entsprechend differenzierte Erhebungen bezüglich der Dauer von krankheitsbedingten Fehlzeiten werden nicht erhoben. 8. Gibt es in allen JVAen verbindliche Regelungen bzw. erarbeitete Standards zur Durchführung von Rückkehrgesprächen im Rahmen des Betrieblichen Wieder-Eingliederungsmanagements? Wenn nein, in welchen Vollzugseinrichtungen fehlen diese Regelungen bzw. Standards und wie beurteilt/begründet die Landesregierung diese Situation? Wenn ja, gibt es hier besondere inhaltliche Absprachen mit den Krankenkassen für Angestellte oder andere diesbezügliche Absprachen? Schriftliche Konkretisierungen bitte vorlegen. Antwort: Die Vollzugsanstalten Lübeck, Neumünster, Schleswig, Moltsfelde haben mit ihren örtlichen Personalräten Dienstvereinbarungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement geschlossen, in denen die Rahmenbedingungen für die Durchführung der BEM-Verfahren verbindlich festgelegt sind. Eine entsprechende Dienstvereinbarung in der JVA Kiel wurde vom dortigen Personalrat aufgekündigt und soll neu ausgearbeitet werden. In den Anstalten Flensburg und Itzehoe bestehen keine Dienstvereinbarungen. Die Durchführung der BEM-Verfahren wird aber auch in diesen Anstalten einheitlich nach den dort entwickelten Standards durchgeführt. Besondere inhaltliche Absprachen mit Krankenkassen bestehen landesweit nicht. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 12 9. Wer führt die Wieder- Eingliederungsgespräche und in welcher Form und Umfang (Anzahl der Schulungen) sind diese Personen geschult? Antwort: Die Wiedereingliederungsgespräche im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden in allen Vollzugsanstalten durch die jeweiligen Leiterinnen und Leiter des Verwaltungsdienstes sowie der Hauptgeschäftsstellen durchgeführt. In den Anstalten Itzehoe und Flensburg führen die Anstaltsleitungen diese Gespräche. In den Jahren 2012 bis 2014 wurde eine dreiteilige Fortbildungsreihe zum Thema „Gesprächsführung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements “ angeboten, an der der o.g. Personenkreis teilgenommen hat. Neben der Vermittlung von rechtlichen Grundlagen waren die theoretische Vorund Nachbereitung sowie die Durchführung von Mitarbeitergesprächen im Rahmen des BEM anhand von praktischen Fallbeispielen wesentliche Inhalte dieser Schulungen. 10. Wie hoch ist die Anzahl von eingeschränkt dienstfähigen Bediensteten in den letzten 5 Jahren? Bitte nach Jahr, Anstalt und Laufbahngruppen getrennt aufschlüsseln sowie unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung. Antwort: Die Anzahl der eingeschränkt dienstfähigen Bediensteten konnte aufgrund der kurzen Beantwortungszeit lediglich ab dem Jahr 2014 ermittelt werden und ist untenstehender Tabelle zu entnehmen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 13 Erläuterung: Als eingeschränkt dienstfähig wurden alle Bediensteten gezählt, die aufgrund eines ärztlichen Attestes oder eines amtsärztlichen Gutachtens zu den Stichtagen nicht vollumfänglich für alle Tätigkeiten ihres Laufbahnzweiges einsetzbar waren. 11. Werden strafvollzugsdienstunfähige Bedienstete für die Arbeit in der Verwaltung qualifiziert, um sie entsprechend vollwertig einzusetzen und einen vorzeitigen Ruhestand zu vermeiden? Wenn ja, wie erfolgt die Qualifizierung? Wenn nein, warum nicht? m w m w m w m w m w m w m w m w gesamt: 01.04.2014 0 01.04.2015 0 01.04.2016 0 01.04.2014 16 5 16 5 1 1 1 24 01.04.2015 11 6 11 6 1 1 1 20 01.04.2016 16 7 16 7 1 1 1 26 01.04.2014 11 3 11 3 14 01.04.2015 24 6 24 6 1 1 31 01.04.2016 25 6 25 6 1 1 32 01.04.2014 7 2 7 2 1 1 10 01.04.2015 10 2 10 2 1 1 13 01.04.2016 8 2 8 2 1 1 11 01.04.2014 1 1 1 01.04.2015 1 1 1 01.04.2016 1 1 1 01.04.2014 1 1 1 01.04.2015 2 2 2 01.04.2016 1 1 1 01.04.2014 1 1 1 1 2 01.04.2015 1 1 1 1 2 01.04.2016 1 1 1 1 1 1 3 01.04.2014 37 10 37 10 1 1 0 0 2 0 2 0 0 1 0 0 52 01.04.2015 49 14 49 14 1 0 0 0 3 0 3 0 1 1 0 0 69 01.04.2016 52 15 52 15 1 0 0 0 3 1 3 1 1 1 0 0 74 Anstalten gesamt LG 2.2 Beschäftigte Anzahl der eingeschränkt dienstfähigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter AVD davon: LG 1.2 LG 1.2 davon: LG 2.1 LG 2.2 LG 2.1AVD Beamtinnen und Beamte JVA Flensburg JAA Moltsfelde Stichtag JA Schleswig Vollzugsanstalt JVA Lübeck JVA Kiel JVA NMS JVA Itzehoe Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 14 Antwort: Die Beamtinnen und Beamten des Laufbahnzweiges des Allgemeinen Vollzugsdienstes , die in ihrem Laufbahnzweig keinen Dienst mehr leisten können, werden amtsärztlich hinsichtlich möglicher weiterer Verwendungsmöglichkeiten untersucht. Sollte auf der Grundlage des amtsärztlichen Gutachtens zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand für eine Beamtin oder einen Beamten eine dienstliche Verwendung innerhalb einer Vollzugsanstalt in einem Verwaltungsbereich leistbar sein, erfolgt regelmäßig ein entsprechender Arbeitsversuch. Nach einem erfolgreichen Arbeitsversuch werden die Beamtinnen und Beamten in zwei unterschiedlichen Verwaltungsbereichen in einer Vollzugsanstalt erprobt. Bei Bedarf werden entsprechende Fortbildungen angeboten. Nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen kann ein Laufbahnzweigwechsel in den Verwaltungsdienst erfolgen . 12. Wie verhält sich die Anzahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten der weiblichen zu den männlichen Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendstrafanstalt ? Antwort: In den Monaten Februar bis April 2016 stellen sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Bediensteten der Justizvollzugsanstalten wie folgt dar: Monat Fehlzeiten männliche Bedienstete in % Fehlzeiten weibliche Bedienstete in % Differenz: Fehlzeiten weiblicher zu männlichen Bediensteten in % Februar 2016 11,79 % 11,92 % 0,13 % März 2016 10,59 % 12,12 % 1,53 % April 2016 10,26 % 12,62 % 2,36 % Durchschnitt Feb. – April 10,88 % 12,22 % 1,34 % Im Durchschnitt der Monate Februar bis April 2016 ist die krankheitsbedingte Fehlzeitenquote der weiblichen Bediensteten um 1,34 % höher als die der männlichen Bediensteten. 13. Gibt es spezielle Gesundheitsförderungsmaßnahmen für Frauen im Justizvollzugsdienst ? Antwort: Für Frauen im Justizvollzugsdienst werden keine speziellen Gesundheitsförderungsmaßnahmen angeboten. Wie in der Antwort zu der Frage 12 dargestellt , ist die Fehlzeitenquote der weiblichen Bediensteten gegenüber der Fehlzeitenquote der männlichen Bediensteten um 1,34 % erhöht. Da keine Erkenntnisse über die den krankheitsbedingten Fehlzeiten zugrundeliegenden Erkrankungen vorliegen, bieten sich derzeit keine speziellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung für weibliche Bedienstete im Justizvollzug an. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 15 Eine leicht höhere Fehlzeitenquote bei weiblichen Bediensteten ist eine Erkenntnis des „DAK Gesundheitsreportes 2016“. Hiernach ist der Krankenstand bei Frauen (bezogen auf die Krankheitstage) um durchschnittlich 14 Prozent höher als bei den Männern. 14. Was hat das Justizministerium als Dienstherr in Verwirklichung der Fürsorgepflicht unternommen, um den Krankenstand zu verringern? Antwort: Der Krankenstand in den Vollzugsanstalten ist in den vergangenen Jahren wiederholt Gegenstand von Besprechungen mit den Anstalten gewesen. Die Anstaltsleitungen sind sich ihrer besonderen Verantwortung für das Personal bewusst. Die Besprechungen hatten das Ziel, wirksame Ansätze für die Gesundheitsprävention zu erörtern und in den Anstalten umzusetzen. Da die Arbeitssituation und der Gesundheitszustand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vollzugsanstalten von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist und Einzelmaßnahmen wie beispielsweise die Durchführung eines Gesundheitstages nur geringe Auswirkungen hatten, ist 2014 die Entscheidung getroffen worden, eine Befragung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalten Neumünster, Kiel und Lübeck sowie der Jugendanstalt Schleswig durchzuführen. Die Befragung erfolgte zwischen August 2014 und Januar 2015. Mit der Konzeption, Durchführung und Auswertung der Befragung wurde die Forschungsgruppe Gesundheit und Organisation unter Leitung von Dr. Gerhard Berger (Institut für Sozialwissenschaften der Christian- Albrechts-Universität zu Kiel) beauftragt. An der Erhebung haben 623 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen. Damit haben sich 79 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den oben genannten Anstalten beteiligt. Die Forschungsgruppe hat den Endbericht mit einer Reihe von Maßnahmenvorschlägen im August 2015 vorgelegt. Hinsichtlich der Maßnahmen, die sich bereits aus dem BGM ergeben haben, wird auf die Antworten zu den Fragen 15, 16, 17, 18, und 26 hingewiesen. 15. Welche Maßnahmen der Gesundheitsförderung wurden für die Strafvollzugsbediensteten in den letzten fünf Jahren durchgeführt? Bitte die Angaben bezogen auf die einzelnen Maßnahmen differenziert nach JVAen sowie Anzahl der Teilnehmer unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung auflisten . Antwort: In den letzten Jahren wurden vielfältige Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung für Bedienstete des Justizvollzuges angeboten. Durch eine Optimierung in der Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten der Anstalten konnten die Angebote aus diesem Bereich (z.B. Ergonomie Checks, Grippeschutzimpfungen ) weiter ausgebaut werden. Weitere Maßnahmen im Bereich betriebssportlicher Aktivitäten sind u.a. die Bereitstellung von Sportstätten und Sportgeräten, vergünstigter Eintritt im örtlichen Schwimmbad und die Durch- Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 16 führung von Gesundheitstagen. Für die Teilnahme an Deutschen Justizmeisterschaften in den Betriebssportsparten Fußball, Bowling, Kegeln und Volleyball sowie für das einmal jährlich stattfindende Landessportfest werden die teilnehmenden Bediensteten jeweils für einen Tag freigestellt. Weiterhin organisiert jede Anstalt für ihre Bediensteten einmal jährlich einen Betriebsausflug. Da keine Übersichten über sämtliche Angebote und die entsprechenden Teilnehmerzahlen vorliegen, wurden in untenstehenden Tabellen einige Maßnahmen exemplarisch dargestellt. Maßnahmen im JAA Moltsfelde m w m w m w m w m w m w m w m w Unterweisung Infektionsschutzgesetz 8 2 8 2 0 0 0 0 3 2 3 2 0 0 0 0 15 Grippeschutzimpfung 3 1 3 1 0 1 0 0 2 2 2 2 0 0 0 0 9 Arbeitsplatzbegehung durch Betriebsärztin 8 2 0 8 2 0 0 0 3 2 3 2 0 0 0 0 17 JVA Neumünster m w m w m w m w m w m w m w m w Durchführung eines Gesundheitstages 0 Zirkeltraining im Rahmen von Betriebssport 8 Vergünstigter Eintritt im Bad am Stadtwald 15 gesamt: 19 5 11 11 2 1 0 0 8 6 8 6 0 0 0 0 64 Maßnahmen der Gesundheitsförderung> nur Maßnahmen außerhalb des Fortbildungsprogrammes AVD davon: LG 1.2 LG 1.2 davon: LG 2.1 LG 2.2 LG 2.1AVD Beamtinnen und Beamte Teilnehmer gesamt: Jahr: 2013 LG 2.2 Beschäftigte Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 17 Maßnahmen im JAA Moltsfelde m w m w m w m w m w m w m w m w Unterweisung Infektionsschutzgesetz 8 2 8 2 0 0 0 0 3 2 3 2 0 0 0 0 15 Grippeschutzimpfung 3 1 3 1 0 1 0 0 2 2 2 2 0 0 0 0 9 Arbeitsplatzbegehung durch Betriebsärztin 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 3 JVA Neumünster m w m w m w m w m w m w m w m w ErgonomieCheck am Arbeitsplatz durch Betriebsärztin Zirkeltraining im Rahmen von Betriebssport 8 Vergünstigter Eintritt im Bad am Stadtwald 15 JVA Itzehoe m w m w m w m w m w m w m w m w Desinfesktionsschulung durch externen Fachmann 16 1 16 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 18 Schulung Gesundheitsschutz im Vollzug durch Betriebsarzt 15 2 15 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 18 Teilnahme am Störlauf 4 1 4 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 JA Schleswig m w m w m w m w m w m w m w m w Durchführung von Lungenfunktionstests 26 10 23 8 3 3 1 1 0 2 0 0 1 3 0 3 53 gesamt: 46 7 46 6 0 5 0 0 5 6 5 4 0 0 0 0 92 Maßnahmen der Gesundheitsförderung> nur Maßnahmen außerhalb des Fortbildungsprogrammes AVD davon: LG 1.2 LG 1.2 davon: LG 2.1 LG 2.2 LG 2.1AVD Beamtinnen und Beamte Teilnehmer gesamt: Jahr: 2014 LG 2.2 Beschäftigte Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 18 Maßnahmen im JAA Moltsfelde m w m w m w m w m w m w m w m w Unterweisung Infektionsschutzgesetz 8 2 8 2 0 0 0 0 3 2 3 2 0 0 0 0 15 Grippeschutzimpfung 3 1 3 1 0 1 0 0 2 2 2 2 0 0 0 0 9 Arbeitsplatzbegehung durch Betriebsärztin 0 0 0 0 0 1 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 3 JVA Neumünster m w m w m w m w m w m w m w m w Teilnahme am Firmenlauf in Kiel 10 Fobi Stressbewältigung 1 0 3 1 5 5 1 3 0 0 0 0 0 1 1 1 18 Zirkeltraining im Rahmen von Betriebssport 8 Vergünstigter Eintritt im Bad am Stadtwald 15 JVA Itzehoe m w m w m w m w m w m w m w m w Teilnahme am Störlauf 4 1 4 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 gesamt: 16 4 18 4 5 8 1 3 5 6 5 4 0 1 1 1 84 Maßnahmen der Gesundheitsförderung> nur Maßnahmen außerhalb des Fortbildungsprogrammes AVD davon: LG 1.2 LG 1.2 davon: LG 2.1 LG 2.2 LG 2.1AVD Beamtinnen und Beamte Teilnehmer gesamt: Jahr: 2015 LG 2.2 Beschäftigte Maßnahmen im JAA Moltsfelde m w m w m w m w m w m w m w m w Unterweisung Infektionsschutzgesetz 8 2 8 2 0 0 0 0 3 2 3 2 0 0 0 0 15 Grippeschutzimpfung 3 1 3 1 0 1 0 0 2 2 2 2 0 0 0 0 9 Mediation 1 0 0 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0 0 3 JVA Neumünster m w m w m w m w m w m w m w m w Teilnahme am Firmenlauf in Kiel 10 Zirkeltraining im Rahmen von Betriebssport 8 Vergünstigter Eintritt im Bad am Stadtwald 15 JVA Itzehoe m w m w m w m w m w m w m w m w Teilnahme am Störlauf 4 1 4 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 gesamt: 16 4 15 3 0 2 0 0 5 6 5 4 0 0 0 0 66 Maßnahmen der Gesundheitsförderung> nur Maßnahmen außerhalb des Fortbildungsprogrammes AVD davon: LG 1.2 LG 1.2 davon: LG 2.1 LG 2.2 LG 2.1AVD Beamtinnen und Beamte Teilnehmer gesamt: Jahr: 2016 LG 2.2 Beschäftigte Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 19 Zusätzlich zu den oben dargestellten Maßnahmen werden außerdem im Rahmen des landesweiten Fortbildungsprogrammes für Bedienstete des Justizvollzuges umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten im Bereich „Gesundheitsmanagement “ angeboten. Die entsprechenden Maßnahmen können untenstehenden Übersichten entnommen werden. 2011 Kein entsprechendes Angebot im Fortbildungsprogramm 2012 B 8 Triathlon – Faszination Ausdauersport (9) 2013 D 1 Wenn Anforderungen und Ressourcen aus dem Gleichgewicht geraten (11) D 2 Gesund führen (8) D 3 Gesprächsführung im Rahmen des betriebl. Gesundheitsmanagements (8) D 4 No Limits – Faszination Ausdauersport (6) D 5 Gesunde Selbstbehauptung im Allgemeinen Vollzugsdienst (18) D 6 Achtsamkeit (9) D 7 Motivation (7) D 8 Teamentwicklung (13) 2014 D 1 Gesprächsführung im Rahmen des betriebl. Gesundheitsmanagements (8) D 2 Gesunde Selbstbehauptung im Allgemeinen Vollzugsdienst (-) D 3 Wenn Anforderungen und Ressourcen aus dem Gleichgewicht geraten (-) D 4 No Limits – Was uns bewegt (14) D 5 Stressmanagement (10) D 6 Sucht, Drogen, Substitution – im täglichen Umgang mit Abhängigen (-) D 7 Umgang mit psychisch schwierigen Klienten und eigene Gesunderhaltung (-) D 8 Teamentwicklung (18) 2015 D 1 No Limits – Was uns bewegt (7) D 2 Stressprävention (Verwaltung) (8) D 3 Gesunde Selbstbehauptung im Allgemeinen Vollzugsdienst (16) D 4 Stressprävention (AVD) (13) D 5 Zum Umgang mit psychischen Belastungen und belasteten Bediensteten (8) D 6 Fit im Vollzug (14) D 7 20 Jahre und mehr im Vollzug – und was kommt jetzt? (13) D 8 Umgang mit psychisch schwierigen Klienten und eigene Gesunderhaltung (22) D 9 Gesprächsführung im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (-) D 10 Teamentwicklung (-) 2016 D 1 No Limits – Was uns bewegt (8) D 2 Inklusion – Sensibilisierung für die Belange von Menschen mit Behinderung (-) D 3 Gesund im Schichtdienst (15) D 4 Gesunde Selbstbehauptung im Allgemeinen Vollzugsdienst (8) D 5 20 Jahre und mehr im Vollzug ...(12) D 6 Fit im Vollzug (16) D 7 Umgang mit HIV pp. D 8 Stressprävention D 9 Stressprävention - Aufbauseminar D 10 Umgang mit psychisch schwierigen Gefangenen und eigene Gesunderhaltung D 11 Teamentwicklung Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 20 Erläuterung: Die Zahl in Klammern gibt die Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Justizvollzug an. 16. Zu welchen konkret messbaren Verbesserungen hat die im Jahr 2013 durchgeführte Untersuchung zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement in den Vollzugsanstalten Lübeck, Neumünster und Kiel sowie der Jugendanstalt Schleswig jetzt geführt? Bitte nach Anstalten auflisten. Antwort: Die Untersuchung der Forschungsgruppe Gesundheit und Organisation hat verdeutlich, dass eine „gute Arbeit“, die motivations- und gesundheitsförderlich ist, von zahlreichen Faktoren abhängt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume haben, die ihrer Qualifikation angemessen sind. Die Arbeit sollte vielseitig sein und das Ergebnis der Arbeit darstellen. Eine quantitative oder qualitative Überforderung muss vermieden werden. Bei dem sogenannten Sozialkapital müssen gut funktionierende Teams, kompetente Führungskräfte und gemeinsame Normen und Werte vorhanden sein. Der im August 2015 von Herrn Dr. Berger vorgelegte Abschlussbericht zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement enthält eine Reihe von Maßnahmenvorschlägen , die in den Anstalten intensiv diskutiert worden sind. Manches konnte sofort umgesetzt werden, in vielen Fällen waren anstaltsübergreifende Bezüge vorhanden, die einer Fachkonferenz, die beim MJKE gebildet worden ist, zur weiteren Erörterung vorgelegt worden sind. Messbare Veränderungen wird man erst nach 2 bis 3 Jahren feststellen können . Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies noch nicht möglich. 17. Wie viele Bedienstete sind mit welchem Arbeitszeitanteil aktiv an dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement, z. B in Fokus- und Lenkungsgruppen, zeitlich gebunden beteiligt? Bitte nach Anstalten und unter Berücksichtigung der vorgenannten Differenzierung auflisten. Antwort: Es liegen keine Übersichten vor, die eine konkrete Benennung der mit dem BGM-Prozess befassten Bediensteten unter Angabe der jeweiligen Zeitanteile möglich machen. In untenstehender Übersicht sind die ungefähren Zeitanteile für das erste Halbjahr 2016 dargestellt. Das gesamte Betriebliche Gesundheitsmanagement ist ein laufender Prozess und erfordert an den unterschiedlichsten Stellen, z.B. in speziellen Arbeitsgruppen, teilweise umfangreiche Überlegungen und Arbeitsschritte, die deutlich über die Arbeit der Lenkungsund Fokusgruppen in den Anstalten hinausgehen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 21 18. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden z. B. durch Optimierung von Arbeitsabläufen durchgeführt, um die Ressourcen auszuschöpfen und Vakanzen auszugleichen? Bitte die konkrete Art und Weise der Optimierung beziehungsweise Organisation darstellen. Antwort: JVA Neumünster: In Rahmen von Kompetenzübertragung wurden von der Vollzugsleitungsebene auf die Vollzugsabteilungsleitungsebene Aufgaben übertragen. In Abhängigkeit von der vorhandenen fachlichen Eignung und dienstlichen Erfahrung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können bestimmte Entscheidungskompetenzen und Zeichnungsbefugnisse auf die Vollzugsabteilungsleitungen übertragen werden. Durch diese Kompetenzübertragung werden Abläufe und Bearbeitungszeiten beschleunigt und Ressourcen für die Bearbeitung von weiteren Aufgaben freigesetzt. Die Entscheidung über die Übertragung von weitergehenden Kompetenzen trifft die Anstaltsleitung. Im Rahmen einer Arbeitsgruppe wurden die Bedingungen und Möglichkeiten zur Einrichtung einer Transportabteilung geprüft. Eine konkrete Entscheidung hierüber steht noch aus. Wegen einer geringen Belegung erfolgte die Schließung einer Abteilung im Bereich des Jugendvollzuges zum 01.11.2015. Dadurch freigesetzte Personalressourcen konnten zur Deckung von Personalengpässen eingesetzt werden . JAA Moltsfelde: Um die Arbeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Allgemeinen Vollzugsdienst möglichst gleichmäßig, ressourcenschonend und planbar zu verteim w m w m w m w m w m w m w m w gesamt: JVA Itzehoe JVA Flensburg 2x20Std. 40 Std. JVA Kiel 7x1Std. 2x1Std. 7x1Std. 2x1Std. 4x1Std. 4x1Std. 2x1Std. 2x1Std. 2x1Std. 1x1Std. 1x1Std. 2x1Std. 26 Std. JVA Lübeck 26x18Std.14x18Std.26x18Std.14x18Std.2x18Std. 2x18Std. 2x18Std. 6x18Std. 1x18Std. 1x18Std. 1x18Std. 1x18Std. 6x18Std. 1098 Std. JVA Neumünster 5x3Std. 5x3Std. 1x3Std. 1x5Std. 1x7Std. 1x3Std. 33 Std. JA Schleswig 6x3Std. 2x3Std. 6x3Std. 2x3Std. 2x12Std. 3x3Std. 1x3Std. 1x12Std. 1x3Std. 1x12Std. 87 Std. JAA Moltsfelde 1x4Std. 1x2Std. 1x2Std. 1x4Std. 10 Std. Anstalten gesamt in Stunden 508 Std. 260Std. 508Std. 260Std. 107Std. 53Std. 46Std. 127Std. 4Std. 20Std. 3Std. 18Std. 1Std. 30Std. 18Std. 120Std. 1294 Std. Personenzahl unter Angabe des durchschnittlichen monatlichen Zeitanteils im ersten Halbjahr 2016 (z.B.2x5 Std.) LG 2.2 Beschäftigte Anzahl der Bediensteten, die aktiv am BGM-Prozess beteiligt sind AVD davon: LG 1.2 LG 1.2 davon: LG 2.1 LG 2.2 LG 2.1AVD Beamtinnen und Beamte Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 22 len, sind die Ladungen der Arrestanten auf einen zweiwöchigen Rhythmus angepasst worden. Damit verteilt sich das Arbeitsaufkommen an Ladungstagen auf ein besser leistbares Maß und die Anzahl der in der Jugendarrestanstalt befindlichen Arrestanten bleibt relativ konstant. JVA Flensburg Seit März 2016 existiert in der Justizvollzugsanstalt Flensburg die Arbeitsgruppe „Dienstplanreform 2016“ mit dem Ziel, die Arbeitsabläufe dort zu optimieren . JVA Lübeck Im Rahmen einer ganzheitlichen Organisationsentwicklung wurde eine Vielzahl von Veränderungsvorschlägen in den entsprechenden Steuerungsgruppen des Organisationsentwicklungsprozesses erarbeitet. Durch die Optimierung von Arbeitsabläufen und veränderte Dienstplangestaltung sind mittelfristig auch positive Auswirkungen auf den Krankenstand zu erwarten. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen durchgeführt: Wiedereinführung der Doppelschicht am Wochenende, Überarbeitung der Vertretungsregelungen bei Abteilungsfortbildungen, Neustrukturierung des psychologischen Dienstes, verbesserte Organisation des internen Veranstaltungsmanagements , Überarbeitung der Nachtdienstordnung zur Verbesserung von Arbeitsabläufen. JA Schleswig Die Jugendanstalt Schleswig hat zur Optimierung von Arbeitsabläufen die Entscheidungskompetenzen und Zeichnungsbefugnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des offenen Vollzuges erweitert. Weiterhin soll die Ausbildungsleitung zukünftig durch den Allgemeinen Vollzugsdienst gestellt werden. Für eine bessere Zusammenarbeit mit externen Fachkräften wurden Standards für eine umfangreiche Einweisung entwickelt. Eine derzeit eingerichtete Arbeitsgruppe befasst sich mit der Fortentwicklung der Nachtdienst-, Pforten-, Brandschutzordnung sowie des Sicherungs- und Alarmplanes. JVA Kiel Genau wie in der JVA Neumünster wurden auch in der JVA Kiel Kompetenzen der Vollzugsleitungen auf die Ebene der Vollzugsabteilungsleitungen übertragen . Weitere Kompetenzübertragungen von der Ebene der Vollzugsabteilungsleitung hin zum Allgemeinen Vollzugsdienst werden derzeitig entwickelt. Vor dem Hintergrund einer langzeitigen Erkrankung einer Vollzugsleitung im Jahre 2015 wurde zur Entlastung der verbliebenen Vollzugsleitung eine Vollzugsabteilungsleiterin zur zugeordneten Vollzugsleitung für eine Abteilung bestellt . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 23 19. Wie viele Teilzeitbeschäftigungen (Arbeitszeitreduzierungen in der Woche) und in Anspruch genommene Elternzeit gibt es bei den Justizvollzugsbeamtinnen und -beamten und Verwaltungsbeamtinnen und -beamten bzw. - angestellten, und welcher vollen Stellenzahl entsprechen diese Reduzierungen bzw. Elternzeitmaßnahmen (Stichtag 31. März 2016)? Antwort: Die zum Stichtag 31. März 2016 von den Bediensteten im Justizvollzug in Anspruch genommenen Möglichkeiten der Nutzung von Teilzeitbeschäftigung (ohne Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit) setzen sich wie folgt zusammen: Teilzeitbeschäftigungen: Beamte AVD -w- Beamte AVD -m- Beamte Verw. -w- Beamte Verw. -m- AN AVD -w- AN AVD -m- AN Verw. -w- AN Verw. -m- Anzahl 26 4 25 1 12 2 VZÄ 6,74 1,20 7,38 0,1 4,13 0,70 Die zum Stichtag 31. März 2016 von den Bediensteten im Justizvollzug in Anspruch genommenen Möglichkeiten der Nutzung von Elternzeitmaßnahmen (inklusive der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit) setzen sich wie folgt zusammen : Elternzeitmaßnahmen: Beamte AVD -w- Beamte AVD -m- Beamte Verw. -w- Beamte Verw. -m- AN AVD -w- AN AVD -m- AN Verw. -w- AN Verw. -m- Anzahl 4 5 4 VZÄ 3,40 3,73 2,30 20. Wie viele dieser Stellenanteile wurden jeweils wann nachbesetzt? Bitte nach Vollzugseinrichtung und konkretem Aufgabenbereich getrennt angeben. Antwort: Freie Stellen können von den Anstalten befristet für die Dauer der Teilzeitbeschäftigung bzw. der Elternzeitmaßnahme nachbesetzt werden. Hierbei ist es auch möglich, mehrere Stellenanteile aufgrund von Teilzeitbeschäftigungen zusammenzufassen. Eine Nachbesetzung erfolgt regelmäßig nicht, wenn aufgrund der Länge der Elternzeitmaßnahme einerseits (z. B. Elternzeit für einen Zeitraum von 1-2 Monaten) und die erforderliche Dauer der Einarbeitung andererseits die Einstellung einer Nachwuchskraft in keinem Verhältnis zum Nutzen steht. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 24 Eine weitere Differenzierung nach Anstalten, Anzahl und Zeitpunkten der Nachbesetzung der jeweiligen Stellenanteile und der Aufgabenbereiche war in dem zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. 21. Was unternimmt das Justizministerium gegen Mobbing? Gibt es eine externe Stelle, bei der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anonym Hilfe bei Mobbing in Anspruch nehmen können? Aus den letzten Jahren sind keine Fälle von Mobbing im Sinne einer wiederholten und regelmäßigen Schikanierung, eines Quälens oder eines Zufügens seelischer Verletzungen bekannt. Es wäre Aufgabe der Vorgesetzten, solche Vorgänge aufzugreifen und zu klären. Neben den Vorgesetzten ist insbesondere auch die Personalvertretung ein Gremium in den Anstalten, das sich um entsprechende Vorwürfe kümmern würde. Auch wäre eine Einschaltung des MJKE möglich. Soweit bekannt, gibt es in manchen Städten auch Mobbing-Beratungsstellen, die angesprochen werden könnten. 22. In welchem Umfang sind in den letzten Jahren Überprüfungen (Geschäftsprüfungen ) in den Schleswig-Holsteinischen Vollzugseinrichtungen zur Einhaltung der Arbeitszeitverordnung bzw. des Arbeitszeitgesetzes durchgeführt worden? Wie waren die Ergebnisse und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen ? Antwort: Pro Jahr werden zwei Geschäftsprüfungen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums in den Vollzugsanstalten durchgeführt. Diese Geschäftsprüfungen ergänzen die anstaltsinternen Prüfungen. Im Rahmen der vom MJKE durchgeführten Geschäftsprüfungen der Personalverwaltungen in den Vollzugseinrichtungen wird auch die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften der Bediensteten stichprobenweise geprüft. Beanstandungen werden in einem Protokoll festgehalten und den jeweiligen Anstalten zur Stellungnahme zugesendet. Bei den Beanstandungen handelte es sich in der Vergangenheit vorwiegend um die Anrechnung von Arbeitszeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit und um die Überschreitung der zulässigen Übertragung von Arbeitszeiten in den Folgemonaten, ohne dass dies gesondert beantragt wurde. Dieses Thema wurde auch in Dienstbesprechungen mit den Anstalten erörtert. 23. Ständige Erreichbarkeit macht nachgewiesenermaßen krank. Dienstzeit und dienstfreie Zeit sind voneinander abzugrenzen. Gibt es Anweisungen innerhalb der Vollzugseinrichtungen, dass Mobiltelefone und Email-Zugänge nach 19.30 Uhr, am Wochenende und/oder im Urlaub ausgeschaltet sind? Wenn ja: Wie viele Mitarbeiter betrifft diese Anweisung und wird die Einhaltung dieser Anweisung regelmäßig kontrolliert? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 25 Wenn nein: warum nicht? Antwort: Es gibt nur wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die außerhalb ihres Dienstes ein Diensthandy nutzen. Dies betrifft beispielsweise die Inspektionsbeamten , die jederzeit erreichbar sein müssen. Insofern ist eine grundsätzliche Trennung von Dienstzeit und dienstfreier Zeit gegeben. Die Anstaltsleitungen werden kontaktiert, wenn besondere Vorkommnisse oder Vorgänge zu berichten sind, die eine Beteiligung der Anstaltsleitung erfordern. 24. Haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu ihrer Arbeitssituation befragt u. a. Kritik an Führungskräften geäußert und fehlende Wertschätzung beklagt? Falls ja, was war Gegenstand der Kritik bzw. welche Form(en) fehlender Wertschätzung wurde (n) inhaltlich beklagt? Wurden inhaltlich im Übrigen in Bezug auf das oder ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Klagen geäußert? Wenn ja, welche ? Antwort: Die Befragung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat ergeben, dass die Wahrnehmung von Führungsaufgaben der Vorgesetzten zum Teil sehr kritisch gesehen wird. 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich zum Thema „Anerkennung, Wertschätzung, Respektvoller Umgang…“ geäußert. Kritisiert wurden die fehlende Anerkennung bzw. Wertschätzung und fehlendes Lob für geleistete Arbeit. Die Berufserfahrung sollte mehr gewürdigt werden. Die Vorgesetzten sollten sich mehr darüber informieren, was geleistet worden ist. Weiterer Kritikpunkt, geäußert von 56 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, war die fehlende Unterstützung durch Führungskräfte. Die Vorgesetzten sollten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Rückendeckung geben, häufiger Entscheidungen treffen und gemeinsam zu getroffenen Entscheidungen stehen. 25. Wie oft und in welcher Form werden in den einzelnen Vollzugs- und Verwaltungsabteilungen der Vollzugsanstalten Dienstbesprechungen durchgeführt? Nehmen an den Dienstbesprechungen der einzelnen Abteilungen Vertreter der Leitungsebenen teil? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, aus welchen Leitungsebenen nehmen Vertreter teil? Wer legt die Ta- gesordnung fest? Bitte getrennt nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit 2013 bis heute darstellen. Antwort: In sämtlichen Justizvollzugsanstalten finden im Rahmen der täglichen Übergabe zwischen dem Früh- und dem Spätdienst Besprechungen statt. Teilneh- Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 26 mer sind in der Regel jeweils die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vollzugsabteilung sowie die zuständige Abteilungsleitung. Eine feste Tagesordnung gibt es nicht, da anlassbezogene und aktuelle Themen besprochen werden . Darüber hinaus finden folgende weitere Besprechungen statt: JVA Neumünster Monatlich finden Vollzugskonferenzen statt, an denen sowohl Vollzugsleitungen als auch Vollzugsabteilungsleitungen teilnehmen. Die Tagesordnung wird durch die Vollzugsleitung festgelegt. Einmal wöchentlich findet im Bereich der Verwaltung eine Besprechung des Verwaltungsdienstleiters, der Leitung sowie der Mitarbeiterinnen der Hauptgeschäftsstelle statt, in der anlassbezogene Themen erörtert werden. Eine Tagesordnung gibt es nicht. Alle 14 Tage findet die Dienstbesprechung der Anstaltsleitung statt. Teilnehmerkreis sind Vollzugsleitungen, Vollzugsabteilungsleitungen, Verwaltungsleitungen , Fachdienste sowie Vertreter des Personalrats. Die Tagesordnung wird durch die Anstaltsleitung in Absprache mit den Teilnehmern festgelegt. Ca. alle 2 Monate finden so genannte „große Übergaben“ statt, an der alle AVD-Bediensteten, alle Abteilungsleitungen eines Hafthauses bzw. Vollzugsbereiches sowie die Vollzugsleitung teilnehmen. Die Tagesordnung richtet sich nach aktuellen Themen und wird durch alle Beteiligten festgelegt. JA Schleswig In der Jugendanstalt findet vierzehntägig eine Anstaltsleiterdienstbesprechung statt, an der alle Leitungskräfte sowie externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen. Alle zwei Wochen wird die Aufnahmekonferenz durchgeführt, an der die Leitung des Aufnahmehauses, die Vollzugsleitung, Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie externe Fachkräfte teilnehmen. In einem dreiwöchigen Turnus werden die Vollzugsplankonferenzen durchgeführt . Teilnehmerkreis sind Abteilungsleitungen, Vollzugsleitungen, Psychologen , Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie externe Fachkräfte. An der wöchentlich stattfindenden Bildungskonferenz nehmen Vollzugsleitungen , Abteilungsleitungen, Lehrkräfte, Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie externe Fachkräfte teil. Die so genannte Richterkonferenz findet alle 2 Wochen statt. Teilnehmer sind Vollzugsleitungen, Abteilungsleitungen und Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes . Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 27 Für alle Besprechungen gilt, dass die Tagesordnungspunkte gemeinsam mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgelegt werden. JAA Moltsfelde Neben den täglichen Übergaben, an denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Vollzugsdienstes sowie die Verwaltungsleitung und Vollzugsdienstleitung teilnehmen, findet einmal monatlich eine Verwaltungsbesprechung statt. Teilnehmer sind die Verwaltungsleiterin sowie alle Bediensteten der Verwaltung. Die Tagesordnungen werden gemeinsam von allen Beteiligten festgelegt. JVA Itzehoe Zusätzlich zu den täglichen Übergaben, an denen neben der Anstaltsleiterin alle Bediensteten teilnehmen, die sich im Dienst befinden, findet einmal monatlich eine „große Besprechung“ statt, in der übergreifende Themen besprochen werden. Die Tagesordnung wird gemeinsam festgelegt. JVA Flensburg Alle 2 Monate findet eine abteilungsübergreifende Besprechung aller Bediensteten und des Vollzugsabteilungsleiters statt. Die Tagesordnungspunkte werden durch alle Teilnehmer eingebracht. Im Rahmen einer alle 3 Monate stattfindenden Dienstbesprechung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden übergreifende Themen besprochen. Die Tagesordnung wird vom Anstaltsleiter festgelegt und kann durch die Teilnehmer ergänzt werden. JVA Lübeck Wöchentlich finden Vollzugsplankonferenzen statt. Teilnehmer sind einzelne Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes, Vollzugsabteilungsleitungen, Vollzugsleitungen sowie ggf. Vollzugsdienstleitungen. Einmal monatlich findet eine Besprechung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsbetriebe statt, an der der stellvertretende Anstaltsleiter, der Leiter des Vollzuglichen Arbeitswesens sowie der Werkdienstleiter teilnehmen. Die Bildungskonferenz findet je nach Bedarf statt. Teilnehmer sind der stellvertretende Anstaltsleiter, die Mitarbeiterin des pädagogischen Dienstes, die Leitung des Vollzuglichen Arbeitswesens sowie die Werkdienstleitung. Ca. einmal monatlich finden „große Übergaben“ statt, an denen alle AVD- Bedienstete und die Abteilungsleitungen eines Hauses bzw. Vollzugsbereiches sowie die Vollzugsleitungen teilnehmen. Alle drei Wochen findet eine Besprechung des Betriebs- und Sicherheitsdienstes statt, an der alle Bediensteten der entsprechenden Bereiche teilnehmen. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 28 Die jeweiligen Tagesordnungen werden anlassbezogen von den Teilnehmern eingebracht. JVA Kiel Monatlich erfolgt eine Dienstbesprechung des Anstaltsleiters mit allen Vollzugsleitungen , den Vollzugsabteilungsleitern und allen Leitungen der Verwaltungsabteilungen . Es erfolgt jeweils eine Einladung unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Ergänzungen können angemeldet werden. Bei gegebenem Anlass beruft der Anstaltsleiter große Dienstbesprechungen ein, zu denen alle Bediensteten eingeladen werden und die im Regelfall gegen 13 Uhr beginnen, damit möglichst viele der im Schichtdienst tätigen Bediensteten teilnehmen können. Weiterhin finden von den Vollzugsleitungen einberufene Vollzugskonferenzen mit den Vollzugsabteilungsleitungen statt, bei denen eine Tagesordnung zur freien Ergänzung seitens der Vollzugsleitungen vorgeschlagen wird. Im Bereich des Vollzuglichen Arbeitswesens finden ca. 2-3 mal jährlich sogenannte Betriebebesprechungen mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betriebe und der Arbeitsverwaltung statt. In diesen Besprechungen werden Entwicklungen und Perspektiven in den Betrieben erörtert, die Zusammenarbeit insgesamt beleuchtet und Neuigkeiten ausgetauscht. Es gibt keine feste Tagesordnung. 26. Haben alle Vollzugsanstalten die vorgeschriebenen Gefährdungsanalysen betreffend psychische Arbeitsbelastungen erstellt und bekannt gemacht? Wenn nein: Um welche Anstalten handelt es sich? Antwort: In den Anstalten Itzehoe und Flensburg wurden Gefährdungsanalysen erstellt und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen von Dienstbesprechungen bekannt gemacht. In der JVA Neumünster wurden bisher für die Bereiche Pforte, Medizinische Abteilung, Küche, Wäscherei, Tischlerei, Bücherei, Landesgut Moltsfelde, Schlosserei und Metallwerkstatt Gefährdungsanalysen erstellt und den jeweiligen Führungskräften bekanntgegeben. Die Bearbeitung der weiteren Gefährdungsanalysen wird laufend fortgesetzt. In Absprache mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit wurde auf die Erstellung der Gefährdungsanalysen betreffend der psychischen Belastungen für die Anstalten Lübeck, Kiel, Neumünster und Schleswig bisher verzichtet, da die im Rahmen des BGM-Prozesses erfolgten Umfragen und daraus resultierenden Ergebnisse bisher als ausreichend erachtet wurden. Diese Umfrageergebnisse wurden in allen Anstalten veröffentlicht. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 29 27. Warum wurden die Analysen nicht a) gefertigt und/oder b) bekannt gemacht ? Antwort: Siehe die Antwort zu der Frage 26. 28. Haben die Vollzugsanstalten regelmäßig die vorgeschriebenen Brandschutzübungen durchgeführt? Wenn ja: wann und in welchen Abständen? Wenn nein: Warum nicht? Bitte getrennt nach den einzelnen Justizvollzugsanstalten seit 2011 bis heute darstellen. Antwort: Unter Brandschutzübungen fallen unter anderem Evakuierungsübungen, Übungen mit Löscheinrichtungen, Übungen der Abfolgen im Brandfall, Übungen zur Versorgung der Gefangenen oder Bediensteten, Übungen mit der oder ohne die örtlich zuständige Feuerwehr. Die Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein sind zu halbjährlichen Alarmübungen verpflichtet. Die Art der Übung ist nicht vorgeschrieben , sondern liegt im Ermessen der Anstalt. Unter die Übungen können Brandschutzübungen fallen, aber auch andere Alarmfälle. Von den Alarmübungen kann abgesehen werden, soweit echte Alarme in dem Zeitraum angefallen und abgearbeitet worden sind, so dass eine weitere Alarmübung entbehrlich erscheint. Alarmfälle, Alarmübungen und Funktionskontrollen werden dokumentiert. Der Aufsichtsbehörde wird seit 2008 über die Durchführung der Funktionskontrollen und der Alarmübungen oder die Abarbeitung der Alarmfälle berichtet. In den Anstalten sind auf der Grundlage der vorstehenden Grundsätze folgende Brandschutzübungen durchgeführt worden: Die JVA Flensburg hat in den Jahren 2011 bis 2015 einmal jährlich eine Brandschutzübung durchgeführt. Eine Brandschutzübung ist noch für 2016 vorgesehen. Die JVA Itzehoe und die JVA Kiel haben in den Jahren 2014 und 2015 jährlich je eine Brandschutzübung durchgeführt. Brandschutzübungen sind noch für 2016 vorgesehen. Die JVA Neumünster hat in 2015 eine Übung über die Handhabung von Feuerlöschern durchgeführt. Eine Brandschutzübung gemeinsam mit der Berufsfeuerwehr Neumünster ist für 2016 vorgesehen. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 30 Die JA Schleswig hat in 2012 eine Brandschutzübung durchgeführt und in 2015 eine Übung über die Handhabung von Feuerlöschern. Eine Brandschutzübung ist noch für 2016 vorgesehen. In der JVA Lübeck ist noch für 2016 eine Brandschutzübung vorgesehen. Die JAA Moltsfelde hat 2012, 2014, 2015 und 2016 jährlich eine Brandschutzübung durchgeführt. Bei jedem Alarmfall, unabhängig ob ein Brand, ein Suizid, ein Entweichungsversuch , ein Angriff eines Gefangenen oder ein anderer Anlass vorliegt, sind ähnliche Kenntnisse und Verhaltensweisen notwendig, die geübt werden, um einen Alarm sicher und schnell abarbeiten zu können. Dabei handelt es sich beispielsweise um das Erfassen des Alarmrufs, das Wissen um die nächsten notwendigen Schritte, die zügige Unterverschlussnahme oder Sammlung von Gefangenen an Sammelpunkten, die unverzügliche Verantwortungsübernahme durch die zuständige Person, die reibungslose Kompetenzverteilung, die Sicherung von Schleusen, die Informationsweitergabe an Polizei, Feuerwehr und vieles mehr. Daneben stellt der vorbeugende Brandschutz in den Justizvollzugseinrichtungen des Landes Schleswig-Holstein eine wesentliche Aufgabe dar. Alle Anstalten verfügen über eine Brandschutzordnung. Es gibt bestellte Brandschutzbeauftragte und/oder Brandschutzhelfer. Die Justizvollzugsschule bildet seit September 2015 Bedienstete zu Brandschutzhelfern aus. Zudem werden regelmäßig Bedienstete in Erster Hilfe ausgebildet. Der bauliche und technische vorbeugende Brandschutz wird gemeinsam durch die GMSH und die Anstalten gewährleistet. Im Frühsommer 2015 wurde eine umfangreiche Bestandsaufnahme über die baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen sowie über die Ausstattung der Bediensteten im Brandfall durchgeführt. In der Folge haben mehrere Besprechungen zum präventiven Brandschutz mit Vertretern der Anstalten, der GMSH, des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Sozialministeriums, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Unfallkasse Nord stattgefunden. Unter anderem ist über den Umfang, den Teilnehmerkreis und notwendige Inhalte von Brandschutzübungen beraten worden . Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. 29. Wie hoch waren die Kosten für Ausstattung und persönliche Schutzausrüstung der Justizvollzugsbediensteten? Was wurde beschafft? In welchem Zeitraum ? Was fehlt noch und wann wird das beschafft? Antwort: Zu der in den Anstalten den Bediensteten nicht persönlich zugeordneten Grundausstattung gehören: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 31 Helm mit Visier und Nackenschutz Helme liegen in den Anstalten vor. Sie sollen nach einheitlichen Kriterien neu beschafft werden. Die Kosten liegen bei ca. 300-400 Euro / Stück. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt 2016 eingestellt. Schutzschild Schutzschilde liegen in den Anstalten vor. Sie sollen nach einheitlichen Kriterien neu beschafft werden. Die Kosten liegen bei ca. 300 Euro / Stück. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt 2016 eingestellt . Schutzweste, stichund schussfest Die Anstalten werden einheitlich mit Schutzwesten ausgestattet. Zurzeit Abstimmungsprozess mit den Anstalten über Anzahl und Ausstattung der Westen. Kosten voraussichtlich ca. 700 € / Weste. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt 2016 eingestellt . Einmalhandschuhe für Durchsuchungen Werden fortlaufend seitens der Anstalten beschafft. Die Kosten liegen bei ca. 4 Euro / 100 Stück. Fesseln In den Anstalten liegen verschiedene Hand- und Fußfesseln vor. Bei Bedarf erfolgt seitens der Anstalten eine Neubeschaffung. Die Kosten liegen je nach Modell bei ca. 70-200 Euro / Stück. Erste-Hilfe-Kasten Werden fortlaufend seitens der Anstalten beschafft. Die Kosten liegen bei ca. 30 Euro / Kasten. Schlagstock In den Anstalten wird auf den Abteilungen ein Schlagstock vorgehalten. Eine Neubeschaffung erfolgt bei Bedarf. Die Kosten liegen ca. bei 30 Euro / Schlagstock. Körperschutzanzug Die Anstalten werden mit Körperschutzanzügen ausgestattet. Zurzeit Abstimmungsprozess mit den Anstalten hinsichtlich eines geeigneten Modells. Voraussichtliche Kosten ca. 400 Euro / Anzug. Entsprechende Mittel wurden in den Haushalt 2016 eingestellt. Selbstrettungshaube Die Anstalten wurden in 2015 einheitlich mit Brandfluchthauben ausgestattet. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf ca. 14.000 Euro. Schusswaffe Landesweit wird ab 2016 die Polizeischusswaffe Walther P99Q im Vollzug eingeführt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 380 Euro / Waffe (inkl. Holster ). Pfefferspray Pfefferspray ist seit 2006 im Vollzug eingeführt. Entsprechend des Mindesthaltbarkeitsdatums werden die Pfefferspraydosen regelmäßig ausgetauscht. Die Kosten belaufen sich auf ca. 8 Euro / Dose. Zu der persönlichen Schutzausrüstung der Justizvollzugsbediensteten gehören : Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 32 Personennotrufgerät In den Anstalten in Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster und Schleswig sind Personennotrufsysteme installiert und jeder Bedienstete ist mit einem persönlich zugeordneten Personennotrufgerät ausgestattet . In der JVA Itzehoe besteht ein Funksystem, für das keine Ersatzteile mehr lieferbar sind. Dieses soll gegen ein Personennotrufsystem ausgetauscht werden; als Kosten werden 50.000 Euro veranschlagt . Schnittschutzhandschuhe Die Anstalten stellen den Bediensteten persönlich zugeordnete Schnittschutzhandschuhe zur Verfügung . Bei Bedarf erfolgt seitens der Anstalten eine Neubeschaffung. Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 Euro / Paar. Einsatzgürtel Im Rahmen der Neubeschaffung der Schusswaffen wird auch ein Einsatzgürtel mitgeliefert. Im Anschluss ist zu entscheiden, ob ggfs. ein Ausrüstungsgürtel erforderlich und zu beschaffen ist. Einmalhandfesseln Textile Einmalhandfesseln werden den Bediensteten seitens der Anstalten zur Verfügung gestellt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 2 Euro / Fessel. Beatmungsmaske Zur Verbesserung der Hygiene werden den Bediensteten seitens der Anstalten für Reanimationsmaßnahmen einmal zu verwendende Beatmungsmasken zur Verfügung gestellt. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4 Euro / Maske. Zur Finanzierung des notwendigen Bedarfs wurden 2016 insgesamt 160,0 T€ in den Haushalt eingestellt. 30. Wie viele Schulungen bzw. Trainings zum Umgang mit Besonderen Lagen (Geiselnahmen etc.) wurden in den JVA durchgeführt und wie viele Bedienstete haben daran teilgenommen? Es wird um eine prozentuale Aufstellung gebeten (Anzahl der im AVD Beschäftigten/Teilnehmer an solchen Schulungen bzw. Trainings). Antwort: Ausbildung: Die Schulung „Verhalten bei Geiselnahmen/Erstsprecherausbildung in besonderen Lagen“, vermittelt durch Fachkräfte der Landespolizei, ist seit Jahren Bestandteil der Anwärterausbildung in den Abschlusslehrgängen. Sämtliche Auszubildende erhalten diese Schulung. Fortbildung: Die Justizvollzugsschule bietet jährlich eine Vertiefungsfortbildung „Verhalten bei Geiselnahmen/Erstsprecherausbildung in besonderen Lagen“ an. Die maximale Teilnehmerzahl liegt bei 25 Teilnehmern. Die JVA Lübeck bietet zusätzlich anstaltsintern ebenfalls jährlich eine Vertiefungsfortbildung dazu an. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 33 Die Justizvollzugsschule bietet darüber hinaus jährlich Fortbildungen zu - „Notfallsituationen im Vollzug“ (zwei Fortbildungen) - „Gefährliche Gegenstände“ (zwei Fortbildungen) - „Lagebedingter Erstickungstod“ (zwei Fortbildungen) - „Suizidprävention“ - „Drogen im Vollzug“ - „Gewaltfreie Kommunikation“ - „Notfallsituation im Vollzug“ (durchgeführt von der Justizvollzugsschule Hamburg, zwei Fortbildungen) an. Die Teilnahmezahlen liegen im Schnitt bei zwanzig Teilnehmern. Die JVA Kiel bietet zusätzlich jährlich eine anstaltsinterne Fortbildung „Notfallsituationen im Vollzug“ an. 31. Wurden die Schulungen in den Techniken der waffenlosen Selbstverteidigung (WSV) seit dem 01.01.2013 quantitativ und qualitativ intensiviert? Wenn ja, wird darum gebeten, die prozentualen Veränderung konkret darzustellen . Wenn nein, warum nicht? Antwort: Qualitative Verbesserung: Die Schulungen werden in allen Bereichen (Ausbildung, Fortbildung, Pflicht- Schulung) nach einem einheitlichen Konzept durchgeführt. Darin steht waffenlose Selbstverteidigung in enger Verzahnung mit Kenntnissen in Deeskalationstechniken . Dieses Konzept wird unter Beteiligung eines Teams von Psychologen, Pädagogen und Trainern in waffenloser Selbstverteidigung regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. An der Justizvollzugsschule ist ein Koordinator für die waffenlose Selbstverteidigung/Deeskalation angesiedelt worden, der auch als Trainer in waffenloser Selbstverteidigung Unterrichtseinheiten durchführt. Quantitative Verbesserung: Ausbildung: Siehe die Antwort zu der Frage 32. Fortbildung: Das Angebot an Fortbildungen in waffenloser Selbstverteidigung konnte nach Schaffung der Position des Koordinators für waffenlose Selbstverteidigungsfortbildungen von bis dahin zwei zweitägigen Fortbildungen auf zwölf eintägige Fortbildungen erhöht werden. Die Teilnehmerzahlen liegen im Schnitt bei zwölf Personen. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 34 Seit dem 01.06.2015 wird die Schulung „Deeskalation und Selbstverteidigung für alle Bediensteten“ als Pflichtveranstaltung durchgeführt. Jeder Bedienstete soll einmal jährlich teilnehmen. Diese Schulung findet mit Ausnahme der Ferienzeiten zweimal wöchentlich statt. 32. Wurden die Ausbildungspläne bzw. Curricula für die Anwärterinnen und Anwärter des Justizvollzuges seit dem 01.01.2013 hinsichtlich der Unterrichtungen im Umgang mit Eskalationen und/oder Krisensituationen verändert und wenn ja, wie und in welchem Umfang? Es wird um die Darstellung des Anteils dieser Unterrichtseinheiten gebeten. Antwort: Folgende Unterrichtseinheiten zu „Deeskalation und waffenlose Selbstverteidigung “ bestehen an der Justizvollzugsschule: a) Gesetzliche Grundlagen: Notwehr, Nothilfe, unmittelbarer Zwang (10 Stunden), b) Techniken und Übungen der waffenlosen Selbstverteidigung und De- eskalation (70 Stunden), c) Kommunikation in Stress - Situationen (10 Stunden), d) Umgang mit Hilfsmitteln und Schutzausstattung (15 Stunden), e) Psychologie der Deeskalation (25 Stunden), f) Umgang mit schwierigen und psychisch auffälligen Inhaftierten (30 Stunden). Der Bereich b) wurde von vorher 50 auf 70 Stunden erhöht, das entspricht einer Steigerung von vierzig Prozent. Die Bereiche c), d) und e) wurden neu eingerichtet. Der Gesamtbereich Deeskalation und Selbstverteidigung umfasst mithin nunmehr 160 Stunden statt vorher 90 Stunden. 33. Hatten und haben die o.a. Krankenstände Folgen für die Aufschlusszeiten, den Sport, Ausführungen und andere Freizeitmaßnahmen, die den Strafgefangenen gesetzlich und/oder aus Gründen der Resozialisierung zustehen? Bitte die Anzahl der Nichtaufschlüsse pro Anstalt und Jahr seit dem 01.01.2013 darstellen. Bei Ausführungen, Sport und anderen Freizeitmaßnah- men wird aus verwaltungsökonomischen Gründen um eine vergleichende pro- zentuale Darstellung gebeten. Antwort: Aufgrund des hohen Krankenstandes kommt es teilweise zu personellen Engpässen . Durch Umsetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versuchen die Anstalten, von Personalausfällen betroffene Bereiche zu verstärken mit dem Ziel, die für die Gefangenen vorgesehenen Maßnahmen möglichst nicht ausfallen zu lassen. Trotzdem müssen manchmal Sport und Freizeitmaßnahmen ausfallen. Auch muss zeitweise ein Einschluss von Gefangenen in den Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4361 35 Abendstunden vorzeitig erfolgen. Dies bedeutet aber keinen durchgehenden Einschluss der betroffenen Gefangenen. Die Gefangenen arbeiten tagsüber in Betrieben oder nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil. Auch die tägliche Freistunde ist gesichert. Die Einschränkungen erfolgen in der Regel erst am späten Nachmittag oder gegen Abend. Die Personalsituation in den Vollzugsanstalten war in den vergangenen Jahren Gegenstand von Kleinen Anfragen. Besonders hingewiesen wird auf die Kleine Anfrage zu Einschlusszeiten in Justizvollzugsanstalten im Februar 2014 – Drucks. 18/1582 – sowie die Kleine Anfrage zur Personalsituation in Justizvollzugsanstalten im Juli 2014 – Drucks. 18/2110. Eine detaillierte Erfassung für die vergangenen Jahre für alle Anstalten war bei der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Anstalten sind gebeten worden, für dieses Jahr darzustellen , inwieweit Maßnahmen für Gefangene eingeschränkt werden mussten. JVA Lübeck In der JVA Lübeck sind im ersten Quartal dieses Jahres 40 vorgesehene Freizeitaufschlüsse ausgefallen. Im zweiten Quartal sind bis zum 3. Juni 2016 36 Freizeitaufschlüsse nicht durchgeführt worden. Somit konnten Freizeitumschlüsse in einem Umfang von ca. 10% nicht durchgeführt werden. Beim Allgemeinsport sind von Januar bis Mai von 51 für beschäftigte Gefangene vorgesehenen Terminen 8 ausgefallen. Von den 52 für unbeschäftigte Gefangene vorgesehenen Terminen sind 5 ausgefallen. Die 8 eingeplanten Volleyballtermine sowie die 26 Tischtennistermine haben alle stattgefunden. Von 26 vorgesehenen Fußballterminen sind 4 ausgefallen. In manchen Fällen mussten geplante Ausführungen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Verschiebungen sind statistisch nicht erfasst worden. JVA Neumünster Von Januar bis Anfang Mai dieses Jahres konnten 30 vorgesehene Aufschlussmaßnahmen wegen Unterbesetzung der Abteilungen nicht durchgeführt werden. Die Anstalt weist in dem Zusammenhang auf Folgendes hin: Sofern in der JVA Neumünster Krankenstände der Bediensteten zu einer Unterschreitung der Mindestbesetzung in den Vollzugsbereichen und dadurch zu einem Ausfall von Freizeitaufschluss für Gefangene führten, hatte dies regelmäßig nicht zur Folge, dass auch Freizeitmaßnahmen und Sport ausgefallen sind. Die Gefangenen , die vom Ausfall eines Freizeitaufschlusses betroffen waren, konnten an Maßnahmen, die von Bediensteten oder Externen durchgeführt werden, grundsätzlich teilnehmen. Insbesondere Sport wird unabhängig vom Freizeitaufschluss oder dem Krankenstand von Bediensteten durchgeführt, seit in der JVA Neumünster ein Sportpädagoge den Freizeitsport für Gefangene anbietet. Drucksache 18/4361 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 36 Die Anstalt führt keine Aufzeichnungen darüber, wie viele Ausführungen durch die Erkrankung von Bediensteten ausfallen. Regelmäßig wirken in einem solchen Fall alle Beteiligten darauf hin, dass möglichst schnell ein Ersatztermin zustande kommt. In den meisten Fällen gelingt dies auch zeitnah. JVA Kiel In der JVA Kiel mussten in diesem Jahr an zwei Tagen vorgesehene Aufschlüsse ausfallen. Die vorhandenen Sportmöglichkeiten können regelmäßig genutzt werden. An den beiden Tagen, an denen ein Aufschluss nicht möglich war, war das Sportangebot eingeschränkt. JVA Flensburg Der sog. „Allgemeinsport“, der ein- bis zweimal pro Woche von Bediensteten angeboten wird, konnte wegen personeller Engpässe nur zu ca. 50% durchgeführt werden. Zu Beschwerden von Gefangenen hat dies nach einem Bericht des Anstaltsleiters nicht geführt, da die Gefangenen die Fitnessräume auf den Abteilungen nutzen bzw. Tischtennis spielen konnten. JA Schleswig, JVA Itzehoe, Jugendarrestanstalt Moltsfelde Es gab in diesen Anstalten keine Einschränkungen bei den Maßnahmen /Angeboten für Gefangene aufgrund von personellen Engpässen.