SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4363 18. Wahlperiode 2016-07-19 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Grundlagen der Genehmigung Hauptbetriebsplan Feld Sterup Vorbemerkung des Fragestellers: Nach Medienberichten vom 01. Juli 2016 hat sich ein Unternehmen aus Nordrhein- Westfalen, das als Geldgeber den Berichten zu Folge die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der in Angeln nach Erdöl suchenden Firma Central Anglia A/S sicherte, zurückgezogen . 1. Ist der Landesregierung dieser Vorgang bekannt und wenn ja, seit wann? Ja, seit dem 29.06.2016. 2. Trifft es zu, dass dem Landesbergamt dieser Vorgang bereits seit Monaten bekannt war und wenn ja, seit wann? Nein. 3. In welcher Weise ist dieser Vorgang bei der Erteilung der Genehmigung für den Hauptbetriebsplan Feld Sterup berücksichtigt worden? Drucksache 18/4363 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der Vorgang war dem Landesbergamt zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht bekannt. 4. Welche rechtlichen Auswirkungen hat dieser Vorgang auf die Bestandskraft der Genehmigung für den Hauptbetriebsplan und welche Konsequenzen wird die Landesregierung hieraus ziehen? 5. In welcher Weise hat die Landesregierung darauf gedrungen, vom Landesbergamt nach der Genehmigung des Hauptbetriebsplanes über Vorgänge informiert zu werden, die die rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen der Genehmigung betreffen? 6. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung als Aufsichtsbehörde des Landesbergamtes aus diesem Vorgang? Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Vorgang hat keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf die Bestandskraft des Hauptbetriebsplans. Die Landesregierung ist im Rahmen ihrer Fachaufsicht jedoch sofort nach Kenntnis des Vorgangs tätig geworden. Das Landesbergamt hat daraufhin am 11.07.2016 von Central Anglia AS mit knapper Frist Erklärungen und Unterlagen über einen neuen Investor angefordert. Am 13.07.2016 hat Central Anglia AS Unterlagen über fortgeschrittene Verhandlungen mit einem neuen Investor vorgelegt. Das Landesbergamt hat Central Anglia AS daraufhin auferlegt, bis zum 15.08.2016 eine Vereinbarung mit einem neuen Inverstor oder vergleichbare belastbare Dokumente vorzulegen . Kommt die Firma der Aufforderung nicht nach, wird ein Verfahren zum Widerruf der Erlaubnis gemäß §18 Abs.1 Bundesberggesetz eingeleitet. Dies wurde dem Unternehmen am 15.07.2016 mitgeteilt.