SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4364 18. Wahlperiode 2016-07-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Genitalverstümmelungen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Frauen und Mädchen in Schleswig-Holstein sind nach Kenntnis der Landesregierung von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse hierüber vor. 2. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, in wie vielen Fällen die weibliche Genitalverstümmelung im Heimatland Grund für eine Asylantragstellung in Deutschland ist? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse hierüber vor. 3. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung darüber, dass weibliche Genitalverstümmelungen von welchen Gruppen in Schleswig-Holstein vorgenommen werden? Drucksache 18/4364 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor. 4. Wie viele Strafanzeigen, Strafverfahren und strafrechtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit weiblicher Genitalverstümmelung gab es in den letzten 5 Jahren jeweils? Antwort: Da der Tatbestand der Verstümmelung weiblicher Genitalien gemäß § 226 a StGB erst zum 28. September 2013 in Kraft getreten ist, findet erst nach dem vorbenannten Zeitpunkt eine statistische Erfassung des Delikts statt. Weibliche Genitalverstümmelungen waren vor diesem Zeitpunkt als (gefährliche ) Körperverletzung strafbar. Angaben zu Taten vor dem 28. September 2013 wären mithin nur durch eine händische Auswertung der Verfahrensakten zu erreichen. Die bundeseinheitliche Strafverfolgungsstatistik weist für Schleswig-Holstein für das Jahr 2015 einen Verurteilten aus, der wegen des Vorwurfs der Verstümmelung weiblicher Genitalien verurteilt worden ist. Weitere Verfahren sind nicht bekannt. 5. Bestehen Maßnahmen/ Projekte zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Genitalverstümmelung und wenn ja, welche bzw. wenn nein, sind solche Maßnahmen und Projekte geplant? Antwort: Aktuell werden für die Landesunterkünfte bestehende Schutzmaßnahmen zusammengeführt , weiterentwickelt und als Standards neu verschriftlicht. Das Thema Genitalverstümmelung wird in dem Zusammenhang berücksichtigt 6. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um von Genitalverstümmelung bedrohte Frauen und Mädchen frühzeitig über Umstände und Folgen aufzuklären? Antwort: Die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen stehen allen von Gewalt betroffenen und bedrohten Frauen offen.