SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4365 18. Wahlperiode 14.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Versäumnisse beim e-Bafög Vorbemerkung des Fragestellers: Der Präsident des Deutschen Studentenwerks hat heute (27. Juni 2016) 15 der 16 Bundesländer Versäumnisse bei dem zum 1. August 2016 geplanten digitalisierten Bafög (e-Bafög) vorgeworfen. Lediglich das Bundesland Hessen hat e-Bafög umgesetzt . 1. Wird die Landesregierung die seit dem Jahr 2013 bekannte Frist 1. August 2016 halten können? 1. Falls nein, aus welchen Gründen hat die Landesregierung es seit dem Jahr 2013 nicht geschafft, bis zum 1. August 2016 e-Bafög umzusetzen? 2. Bis zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung e-Bafög umsetzen und welche Maßnahmen müssen dafür ergriffen werden? Antwort: Die De-Mail-Lösung des Landes, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, befindet sich derzeit in der abschließenden Testphase. Diese soll laut Auskunft von Dataport am 31.07.2016 beendet werden. Die Lösung ermöglicht die Versendung eines elektronischen Dokuments an die Behörde mit der Versandart nach § 5 Absatz 5 des De- Mail-Gesetzes und soll ab dem 15.08.2016 zur Verfügung stehen. Drucksache 18/ 4365 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Im Laufe des Monats Juni 2016 wurde die Einführung eines neuen BAföG-IT- Verfahrens (Verfahren BAFSYS der Firma Datagroup) abgeschlossen, dass das seit Jahrzehnten im Einsatz befindliche Verfahren (Altverfahren) abgelöst hat und das eine Option für eine „Online-Antragstellung“ bietet. Über die Hintergründe ist der Finanzausschuss des Landtages mit Umdruck 18/5452 vom 28. Januar 2016 informiert worden. Die Frist 01.08.2016 kann deshalb nicht gehalten werden, weil der Fokus zunächst auf der Bereitstellung eines technisch funktionierenden und datenschutzrechtlich akzeptierten EDV-System lag, das zur Umsetzung der wesentlichen Änderungen des 25. BAföGÄndG spätestens zum 1. August 2016 im Betrieb sein musste. 2. Mit welchen Kosten ist die Umsetzung von e-Bafög verbunden und aus welchem Haushaltstitel wird sie finanziert? Antwort: Die Kosten für die De-Mail-Lösung werden aus dem Einzelplan 14 Kapitel 1402 finanziert . Für e-BAföG fallen hierbei keine Extrakosten an, weil der Basisdienst De- Mail-in-SH eine allgemein nutzbare Lösung für das gesamte Land ist. Eine zusätzliche Lösung über den elektronischen Identitätsnachweis mit Hilfe der Funktion des Personalausweises wird derzeit noch geprüft, belastbare Zahlen liegen noch nicht vor.