SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4366 18. Wahlperiode 12.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Aufnahme des Zentrums für Baltische und Skandinavische Archäologie (ZBSA) in die Leibniz Gemeinschaft Vorbemerkung des Fragestellers: Der Pressemitteilung des Wissenschafts-Staatssekretärs Rolf Fischer vom 24. Juni 2016 war zu entnehmen, dass einer der Gründe für die ablehnende Haltung des Bundes zur Aufnahme des Zentrums für ZBSA in die Leibniz Gemeinschaft die institutionelle Struktur war, obwohl seitens der Landesregierung organisatorische Verbesserungen vorgenommen wurden. 1. Wie sahen die organisatorischen Verbesserungen aus? Antwort: Die organisatorischen Verbesserungen beruhten auf a) rechtlichen Grundlagen, b) der finanziellen Ausstattung und c) der Forschungsplanung. Zudem waren für den Fall der Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft d) weitere strukturelle Änderungen vorgesehen. Zu a): Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 30. April 2012 waren die rechtlichen Grundlagen der organisatorischen Struktur noch nicht vollständig in Kraft. Die Novellierung des Errichtungsgesetzes der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf erfolgte am 3. Mai 2012. Die Anpassung der Satzung der Stiftung wurde am 11. Januar 2016 vollzogen. Drucksache 18/ 4366 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Zu b): Der Aufnahmeantrag von 2012 verweist auf eine feste jährliche Förderung in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Dieses entspricht exakt der Mindesthöhe für die Aufnahme von sozial- und geisteswissenschaftlichen Forschungseinrichtungen in die Leibniz-Gemeinschaft. Um dem ZBSA zu ermöglichen, sich inhaltlich und strukturell besser auf eine Aufnahme in die Leibniz-Gemeinschaft vorzubereiten, wurde die Haushaltsplanung ab 2013 an die Entwicklung für die Leibniz-Gemeinschaft angepasst . Dadurch erhielt das Institut seit 2013 jährlich eine 5- bzw. seit 2016 nunmehr 3-prozentige Steigerung des Kernhaushalts, analog zu den Bestimmungen des Pakts für Forschung und Innovation für die Bund-Länder-Förderung der außeruniversitären Forschung. Zu c): Zum Zeitpunkt der Antragstellung befand sich das Institut in einem Organisationsprozess , der eine grundlegende Neustrukturierung der Forschungsplanung zum Ziel hatte. Dieser Prozess mündete in der Bildung dreier übergreifender Themenbereiche (Mensch und Artefakt, Mensch und Gesellschaft, Mensch und Umwelt) sowie zwölf Projektclustern. Zur Koordination der Themenbereiche wurden Stellen für drei Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler geschaffen. Zu d): Der Aufnahmeantrag von 2012 betont explizit die vielfach vorhandenen Synergieeffekte durch die Einbettung des ZBSA in die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf. „Bei der Gründung 2008 wurde Wert darauf gelegt, das Forschungsinstitut in die bestehende, landespolitisch sowie archäologisch bedeutsame Struktur der Stiftung mit den Landesmuseen aufzunehmen und darüber die Grundversorgung sicher zu stellen.“ Abweichend davon hat die Landesregierung im Zuge der Evaluation 2015/2016 eine zeitnahe rechtliche Verselbstständigung einschließlich einer eigenen Verwaltung in Aussicht gestellt. Ein erster Schritt erfolgte mit der Bereitstellung zusätzlicher Verwaltungsstellen (2 x 50%) im Wirtschaftsplan 2016 des ZBSA. Die Bereitschaft der Landesregierung, weitere organisatorische Verbesserungen bzw. eine rechtliche Verselbstständigung des Instituts ggf. auch finanziell zu unterstützen , wurde zudem in den Berichten der Evaluierungsgruppen der Leibniz- Gemeinschaft und des Wissenschaftsrats dokumentiert. 2. Hat die Landesregierung aufgrund der vorgenommenen organisatorischen Verbesserungen die Antragsstellung angepasst? 1. Wenn ja, inwiefern? 2. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz wurde drei Mal in offizieller, schriftli- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4366 3 cher Form über organisatorische Verbesserungen im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragstellung informiert. Am 8. September 2014 (jeweils Daten des GWK-Versands) wurde die GWK u.a. über die Einrichtung des Kuratoriums, die Erhöhung des Kernhaushalts und die mittelfristige Finanzplanung des Instituts unterrichtet. Am 25. November 2014 informierte das Wissenschaftsministerium über den Abschluss der Neuorganisation der Forschungsplanung. Am 28. April 2016 nahm das Wissenschaftsministerium Stellung zur Evaluation und gab auf dieser Grundlage Auskunft über die Planung der rechtlichen Selbstständigkeit nach Aufnahme in die Leibniz- Gemeinschaft, die dann ebenfalls beabsichtigte Auflösung der Doppelfunktion des Direktors bezüglich der Leitung der Stiftung und des ZBSA sowie den in diesem Falle notwendigen Aufbau einer eigenen Verwaltung. 3. Mit welchem Ziel wird das Wissenschaftsministerium in die Gespräche zur Zukunft des ZBSA gehen? Antwort: Das Ergebnis der Evaluation wird aus wissenschaftlicher Sicht als Bestätigung für den erfolgreichen Aufbau des Instituts gewertet. Unabhängig von der institutionellen Anbindung gilt es in erster Linie, diesen Stand zu sichern bzw. weiter zu entwickeln. Dafür bieten die Empfehlungen der Evaluation wertvolle Hinweise. Im Zusammenwirken mit dem Institut für Ur- und Frühgeschichte der Christian-Albrechts-Universität ist das ZBSA ein wichtiger Faktor für die Stärke Schleswig-Holsteins in der nationalen und internationalen archäologischen Forschung, was auch durch den Erfolg bei der Einwerbung von Drittmitteln belegt wird. Das ZBSA soll weiterhin zu diesem geisteswissenschaftlichen Forschungsschwerpunkt des Landes beitragen, auch durch die Kombination mit naturwissenschaftlichen Methoden sowie entsprechende Kooperationen . Nach Erörterung der inhaltlichen Perspektiven im Wissenschaftlichen Beirat und im Kuratorium wird die Frage der zukünftigen institutionellen Aufstellung zu entscheiden sein. In der GWK ist zudem die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung für die Leibniz-Gemeinschaft bereits diskutiert worden. Auch diese Option soll daher in den Gremien zur Diskussion gestellt werden.