SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4367 18. Wahlperiode 27. Juni 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zustand und Sanierung der L137 in Ecklak und Umgebung Vorbemerkung: Nach dem Landesstraßenzustandsbericht 2014 und der Ergebnisse der Zustandserfassung (2013) ist der Schwellenwert auf der L 137 schon damals in Ecklak und Umgebung mit 4,5 bis 5 überschritten gewesen. Darüber hinaus ist auf 4 Kilometern eine zustandsbedingte Verkehrsbeschränkung von Tempo 30 eingerichtet. 1. Wie hat sich der Zustand der L 137 seit der Zustandserfassung 2013 insgesamt unter Einbezug des durchfahrenden Schwerlastverkehrs verändert? Antwort: Die aufwändigen Zustandserfassungen und -bewertungen führt das Land in Anlehnung an die Vorgehensweise für die Bundesfernstraßen in regelmäßigen Abständen von 4 Jahren durch. Die nächste planmäßige Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) der Landesstraßen wird dementsprechend - wie auch im Zustandsbericht 2014 auf Seite 22 ausgeführt ist – in 2017 erfolgen. Über die Entwicklung des Zustandes der L 137 seit 2013 kann insofern erst nach Vorliegen der Ergebnisse der ZEB 2017 verlässlich berichtet werden. Die Ergebnisse werden in 2018 erwartet. Drucksache 18/ 4367 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wann ist mit einer Sanierung der L 137 in Ecklak und Umgebung zu rechnen? Antwort: Trotz der zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen Verkehrsinfrastruktur sowie dem Investitionsprogramm „IMPULS 2030“ können mit den insgesamt jährlich für die Erhaltung des Landesstraßennetzes zur Verfügung stehenden Mittelansätzen leider nicht alle Landesstraßen kurzfristig saniert werden. Insofern bedarf es derzeit einer klaren Prioritätenreihung, nach der notwendige Sanierungsmaßnahmen an schadhaften Landesstraßen abzuwickeln sind. Die L 137 gehört allerdings gemäß den Festlegungen im „Bericht zum Zustand der Landesstraßen 2014“ aufgrund ihrer unterdurchschnittlichen Verkehrsbelastung und der fehlenden Netzfunktion nicht zu den prioritären Landesstraßen. Vor diesem Hintergrund ist im Erhaltungsprogramm bislang noch keine Sanierungsmaßnahme im Zuge der L 137 vorgesehen. 3. Sind im Bereich Ecklak neben Deckenerneuerungsmaßnahmen auch Grundinstandsetzungsmaßnahmen erforderlich? Antwort: Es ist davon auszugehen, dass Deckenerneuerungsmaßnahmen im Bereich Ecklak nicht nachhaltig wären und die L 137 hier generell grundhaft instandgesetzt werden muss. 4. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg der 4 km langen Tempo 30- Zone und wird die Geschwindigkeitsbegrenzung ausreichend eingehalten? Antwort: Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L 137 wurde durch den Kreis Steinburg in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) und der Polizei aufgrund des schlechten Fahrbahnzustandes zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße angeordnet . Seit der Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung hat sich der Zustand der Straße nicht wesentlich verschlechtert. Die Polizei betreibt an der L 137 keine Messstelle in dem fraglichen Bereich. Seitens des Kreises Steinburg wurden jedoch punktuelle Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Hierbei überschritten bei einer Messung am 29. April 2016 30 von 62 Fahrzeugen die zulässige Höchstgeschwindigkeit und am 26. Mai 2016 fuhren neun von 19 gemessenen Fahrzeugen schneller als zulässig 5. Mit welcher Geschwindigkeit darf der Schwerlastverkehr durch die Ortschaft Ecklak fahren, wird diese Geschwindigkeit eingehalten und welche Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeit wurden getroffen und mit welchem Ergebnis? 3 Antwort: Die L 137 ist in dem betreffenden Abschnitt aufgrund des wenig tragfähigen Untergrundes auf 5,5 t gewichtsbeschränkt. Aus diesem Grund darf in der Ortsdurchfahrt Ecklak grundsätzlich kein Schwerlastverkehr erfolgen. Ausnahmegenehmigungen werden nur in begründeten Einzelfällen (z.B. für ortsansässige Landwirte, Müllfahrzeuge, Lieferverkehr) vom Kreis Steinburg nach Anhörung des LBV-SH erteilt. In den Ausnahmegenehmigungen wird in der Regel unter anderem zur Auflage gemacht, dass die L 137 nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h befahren werden darf. Daten zum Grad der Befolgung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch den zugelassenen Schwerlastverkehr in dem Bereich liegen der Landesregierung nicht vor.