SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4368 18. Wahlperiode 13. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Johannes Callsen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Regionalisierungsmittel Vorbemerkung: Am 16.06.2016 haben sich Bund und Länder auf die Erhöhung der Regionalisierungsmittel geeinigt. Die "Regionalisierungsmittel" werden um 200 Millionen auf 8,2 Milliarden Euro aufgestockt, so dass die neuen Länder bei der Verteilung nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus erfolgt eine 1,8 Prozent Dynamisierung. Im Haushalt des Landes sind bisher 243,3 Millionen Euro für 2016 vorgesehen. 1. Wie hoch waren die Regionalisierungsmittel für Schleswig-Holstein in den Jahren 2014 bis 2015 und wird es hier rückwirkend zusätzliche Mittel geben? Antwort: Im Jahr 2014 wurden dem Land Regionalisierungsmittel vom Bund in Höhe von 226.990.620,72 € zugewiesen, im Jahr 2015 waren es 230.395.480,08 €. Rückwirkend werden den Ländern keine zusätzlichen Mittel zugewiesen. 2. Wie hoch werden die jährlichen Regionalisierungsmittel ab 2016 bis 2030 für Schleswig-Holstein sein und wie werden sich die Regionalisierungsmittel für Schleswig-Holstein angesichts der zukünftigen Dynamisierung dabei entwickeln ? Antwort: Es gibt bislang noch kein Regionalisierungsgesetz und damit noch keine fest- Drucksache 18/ 4368 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 stehenden Zahlen. Die politischen Willenserklärungen besagen, dass insgesamt 8,2 Mrd. € mit einer Dynamisierung von 1,8% pro Jahr bereit gestellt werden sollen. Davon würden 199,0 Mio. € den ostdeutschen Ländern und 1,0 Mio. € dem Saarland direkt zur Verfügung gestellt. Die übrigen Mittel würden voraussichtlich nach dem „Kieler Schlüssel“ an die Länder verteilt. 3. Wie hoch ist der Anteil der Regionalisierungsmittel 2014 bis 2015 gewesen, der den Kommunen als Aufgabenträgern für den "übrigen" Bus-ÖPNV zur Verfügung gestellt wurde? Antwort: Den Kreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger für den übrigen Öffentlichen Personennahverkehr wurden im Rahmen der Kommunalisierung der ÖPNV-Mittel Regionalisierungsmittel in Höhe von jährlich 29.857.000,00 € zur Verfügung gestellt. 4. Wie hoch wird ab 2016 der Anteil der Regionalisierungsmittel sein, der den Kommunen als Aufgabenträgern für den "übrigen" Bus-ÖPNV zur Verfügung gestellt wird und wird dieser Anteil zukünftig ebenso dynamisiert? Falls ja, mit welchem jährlichen Prozentsatz? Falls nein, warum nicht? Antwort: Der Anteil der Regionalisierungsmittel, der den Kommunen als Aufgabenträger für den „übrigen“ Bus-ÖPNV zur Verfügung gestellt wird, beträgt 29.857.000,00 €. Die Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen gilt noch bis Ende 2017. Die Neufassung ab 2018 befindet sich noch in der Diskussion, damit ist auch die Frage nach der Höhe des Anteils bzw. einer Dynamisierung noch offen.