SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4369 18. Wahlperiode 14.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Widerspruchs-, Klage und einstweilige Rechtsschutzverfahren hat es im Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.01.2015 gegeben und mit welchem Ergebnis? Bitte nach Verfahrensart getrennt und jeweils chronologisch unter Angabe des gerichtlichen Aktenzeichens sortiert angeben . Die Ergebnisse bitte nur in allgemeiner Form (z. B. „Klage abgewiesen“, „durch Vergleich beendet“, „Klage stattgegeben“). Antwort: Ein Widerspruchsverfahren gegen Entscheidungen des Landesjugendamtes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Für den Zeitraum von 2007 bis 2011 sind nach Abfrage bei den aktuell Beschäftigten der Heimaufsicht keine gerichtlichen Auseinandersetzungen unter unmittelbarer Beteiligung des Landesjugendamtes bekannt. Für den Zeitraum 2012 bis 31.01.2015 sind 2 gerichtliche Auseinandersetzungen unter unmittelbarer Beteiligung des Landesjugendamtes bekannt, die sich auf denselben Sachverhalt bezogen. Eine vollständige Durchsicht der Einrichtungsakten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage jedoch nicht leistbar. Jahr Verfahrensart Gerichtliches AZ Ausgang des Verfahrens 2014 Klage 15 A 134/14 Durch Vergleich beendet 2014 Einstweiliger Rechtsschutz 15 B 57/14 Durch Vergleich beendet Drucksache 18/ 4369 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie viele Widerrufe der Betriebserlaubnisse für stationäre Einrichtungen der Kinder - und Jugendhilfen hat das Landesjugendamt in der Zeit vom 01.01.2007 bis 31.01.2015 ausgesprochen? Antwort: Für den Zeitraum von 2007 bis 2010 sind nach Abfrage bei den aktuell Beschäftigten der Heimaufsicht keine abgeschlossenen Widerrufsverfahren bekannt. Für den Zeitraum 2011 bis 31.01.2015 sind insgesamt 2 Widerrufsverfahren bekannt, wobei in einem dieser Verfahren ein teilweiser Widerruf verfügt worden ist. Eine vollständige Durchsicht der Einrichtungsakten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage jedoch nicht leistbar.