SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4371 18. Wahlperiode 14.07.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Baumaßnahmen in der Jugendanstalt Schleswig Vorbemerkung Nach Erläuterungen im Haushalt 2016 (Einzelplan 12 Kapitel 09 TG 71) sollen in der Jugendanstalt Schleswig vier Gebäude abgerissen werden. 1. Wann werden die genannten Baumaßnahmen in der Jugendanstalt Schleswig beginnen? Antwort: Es ist vorgesehen, im September 2016 mit der Herstellung und Umverlegung von Trassen sowie der Baustelleneinrichtung und –absicherung zu beginnen. Der Abbruch der vier Hafthäuser soll ab Februar 2017 erfolgen. 2. Seit wann sind die genannten Baumaßnahmen geplant? Antwort: Das Finanzministerium hat mit Schreiben vom 28. August 2013 die GMSH mit Drucksache 18/4371 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 der Erstellung von zwei Baumassenstudien und der anschließenden Einberufung einer Projektentwicklungsgruppe beauftragt. Die Baumassenstudien sollten Auskunft über die maximale Haftplatzzahl geben, die innerhalb der bestehenden Anstaltsmauern unter Berücksichtigung bestehender Gesetze und Vorschriften baulich realisiert werden können, zum einen durch die Sanierung der bestehenden vier Hafthäuser und zum anderen durch einen Abbruch der bestehenden vier Hafthäuser und anschließendem Neubau. Nach Vorlage und Entscheidung über die Baumassenstudien fand am 20.06.2014 eine Projektentwicklungsgruppe für den Neubau eines Haftgebäudes mit 72 Haftplätzen und dem Abriss der vier Hafthäuser statt. Seitdem wird die Baumaßnahme konkret geplant. 3. Welche Einschränkungen für den Einrichtungsbetrieb werden sich aus den genannten Baumaßnahmen voraussichtlich ergeben? Antwort: Neben den bauimmanenten Beeinträchtigungen muss die JA Schleswig die Folgen tragen, die sich aus der Verlegung der Gefangenen ergeben (siehe Antwort zu Frage 4). Darunter fallen insbesondere die Abordnung der Bediensteten an diejenige Einrichtung oder Anstalt, in der die Gefangenen der abzureißenden Hafthäuser während der Bauzeit untergebracht werden müssen . Während der Baumaßnahme bleiben alle erforderlichen und derzeit vorhandenen Maßnahmen in der Jugendanstalt Schleswig erhalten. Es ist vorgesehen , die Aufnahmeabteilung mit allen dazugehörigen Fachbereichen (Eingangsdiagnostik , Krisenintervention, Profiling) zu verlagern. 4. Werden aufgrund der genannten Baumaßnahmen Übergangslösungen (z.B. Containerunterbringungen) erforderlich und wenn ja, welche Übergangsmaßnahmen wird es konkret geben und welche Abstimmungsmaßnahmen (z.B. mit anderen Ressorts) sind hierzu noch erforderlich? Drucksache 18/4371 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Antwort: Für die durch den Abriss der vier Hafthäuser wegfallenden Haftplätze sind für die Bauzeit Ausweichhaftplätze bereitzustellen. Nach aktueller Prognose werden 32 Haftplätze benötigt. 10 Plätze können innerhalb der Jugendanstalt Schleswig zur Verfügung gestellt werden; weitere 22 Plätze sind außerhalb der Jugendanstalt Schleswig bereitzustellen. Hierfür werden verschiedene Alternativen geprüft. Nach ersten Bewertungen wird die Unterbringung der Gefangenen in der Einrichtung in Rendsburg favorisiert, die lange Jahre als Jugendarrestanstalt genutzt worden war. Die dazu notwendigen Gespräche mit dem Finanzministerium sind noch nicht abgeschlossen.