SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4373 18. Wahlperiode 15.07.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Widerruf von Betriebserlaubnissen von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein 1. Wie viele Betriebserlaubnisse von Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht betreut werden, wurden seit dem Jahr 2011 vom Landesjugendamt widerrufen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Für den Zeitraum 2011 bis 2016 sind nach Abfrage bei den aktuell Beschäftigten der Heimaufsicht insgesamt 5 Widerrufsverfahren für Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht betreut werden, bekannt. Eine vollständige Durchsicht der Einrichtungsakten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage jedoch nicht leistbar. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1 0 1 (teilweiser Widerruf) 0 1 2 2. In wie vielen Fällen wurde dabei vom Landesjugendamt zuvor eine Auflagenverfügung erlassen? Antwort: In 4 dieser 5 Widerrufsfälle wurde zuvor eine Auflagenverfügung erlassen. Drucksache 18/ 4373 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. In wie vielen Fällen wurde seit dem Jahr 2011 eine Auflagenverfügung oder ein Widerruf der Betriebserlaubnis gegen eine Einrichtung, in denen Kinder und Jugendliche über Tag und Nacht betreut werden, vom Träger beklagt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Für den Zeitraum 2011 bis 2016 sind nach Abfrage bei den aktuell Beschäftigten der Heimaufsicht bis zum 11.07.2016 insgesamt 6 Klagen eingereicht worden. Eine vollständige Durchsicht der Einrichtungsakten ist im Rahmen einer Kleinen Anfrage jedoch nicht leistbar. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Klagen 0 0 0 0 3 3 Eilverfahren 0 0 0 0 0 4 4. In wie vielen Fällen ist es dabei zu einem Gerichtsverfahren gekommen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie oft unterlag das Land in den in Frage 4 genannten Fällen? Antwort: Das Land ist in einem Eilverfahren zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Klagverfahrens in Bezug auf den Widerruf der Betriebserlaubnis unterlegen , hinsichtlich der erteilten Auflage sind die Antragsteller unterlegen.