SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4392 18. Wahlperiode 21.07.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Anteil der Elternbeteiligung an den U3- und Ü3-Kosten Vorbemerkung der Fragestellerin: Ministerin Alheit hat im Schleswig-Holstein Magazin vom 28. Juni 2016 zum wiederholten Male die Aussage getroffen, dass der durchschnittliche Elternbeitragssatz für die Kosten der U3-Betreuung bei 20 Prozent liege. 1. Auf welcher Grundlage trifft die Landesregierung diese Aussage? Welche Zahlen liegen dafür zu Grunde (bitte ausführlich die Berechnung darlegen)? Antwort: Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel hat im Auftrag der Landesregierung aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses mit den Kommunalen Landesverbänden die Kosten der Betreuung von Kindern unter drei Jahren evaluiert. Details sind dem Abschlussbericht „Evaluation der Kosten für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen “ zu entnehmen (http://www.schleswighol - stein.de/DE/Fachinhalte/K/kindertageseinrichtungen/downloads/download_Evaluatio nKitakosten_FridlHenke.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Auf der Grundlage der genannten Evaluationsergebnisse liegen landesweit betrachtet die Elternbeiträge bei der U3 Betreuung bei 20,28 %. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über die Gebührenentwicklungen in den einzelnen Gemeinden vor. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung können die Finanzierungsanteile der Eltern von Gemeinde zu Gemeinde erheblich variieren. Drucksache 18/ 4392 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Die Evaluationsergebnisse sind Grundlage der im Juni 2015 geschlossenen Zusatzvereinbarung zwischen dem Land und den Kommunen zur Finanzierung des Krippenausbaus . 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Elternbeteiligung im Ü3-Bereich (wenn vorliegend , bitte auch eine ausführliche Berechnung darlegen)? Antwort: Der in der Antwort auf Frage 1 genannte Auftrag der Landesregierung zur Evaluation an die CAU beinhaltete lediglich die Kostenentwicklung im Krippenbereich. Neben der Berechnung der durchschnittlichen Platzkostensätze für die U3 Betreuung wurden dennoch auch Erkenntnisse über die Ü3 Betreuung gewonnen. Danach ergibt sich für den Elementarbereich eine Schätzgröße von rund 32 % hinsichtlich des durchschnittlichen Elternbeitrages.