SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/44 18. Wahlperiode 09.07.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heiner Rickers und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Positionierung der Landesregierung zum sog. CCS-Gesetz Vorbemerkung: Koalitionsvertrag SH: „Wir halten CCS aus Sicherheits- und Klimaschutzgründen für falsch [...] Deswegen wollen wir diese Wege für ganz Deutschland - insbesondere auch in der Ausschließlichen Wirtschaftszone - ausschließen.“ Koalitionsvertrag NRW: „Deshalb sehen wir eine Perspektive für NRW darin, die Abscheidung von CO2 [...] weiter zu entwickeln.“ Brandenburgs Ministerpräsident Platzeck, Regierungserklärung vom 21.03.2012: „Das von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag beschlossene CCS-Gesetz lehnen wir jedoch ganz klar wegen der darin enthaltenen Länderklausel ab, und dabei bleibt es. [...] Wir werden deshalb in Zukunft eine intensive Kooperation bei der Forschung zur Abscheidung, zum Transport und zur Speicherung von CO2 erreichen müssen, insbesondere unter unbewohnten Gebieten, zum Beispiel unter Ost- und Nordseefeldern.“ 1. Setzt sich die Landesregierung mit Blick auf das oben aufgezeigte Spannungsverhältnis dafür ein, die bisherige Positionierung Schleswig-Holsteins auf Bundesebene zum sog. CCS-Gesetz und zur Länderklausel zu verändern (insbes. im Vermittlungsausschuss)? Wenn ja, in welchem Sinne? Nein. An der klaren und kompromisslosen Ablehnung Schleswig-Holsteins zur sog. CCS-Technologie hat sich nichts geändert. 2. Sind seitens der neuen Landesregierung bezüglich des CCS-Gesetzes bereits konkrete Erklärungen oder Äußerungen in Verfahren auf Bundesebene abgegeben worden? Wenn ja, welchen Inhalts sind diese? Drucksache 18/44 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2 Der Gesetzentwurf zur CO2-Speicherung hat am 27. Juni 2012 im Bundesrat die Mehrheit der Länderstimmen erhalten, Schleswig-Holstein hat dagegen gestimmt.