SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4415 18. Wahlperiode 2016-07-20 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Astrid Damerow (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Interviewtermine von Asylbewerben beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Vorbemerkung Am 23.06.2016 berichteten die Lübecker Nachrichten darüber, dass Flüchtlinge aus Büchen (Herzogtum Lauenburg) für die Wahrnehmung von Interviewterminen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Horst zunächst nach Neumünster kommen müssen, um von dort aus nach Horst gebracht zu werden. In diesem Zusammenhang wurde auch dargestellt, dass die zurückzulegende Distanz rund 430 Kilometer beträgt. 1. Trifft es nach Kenntnis der Landesregierung zu, dass Asylbewerber aus Schleswig-Holstein Interviewtermine bei BAMF-Außenstellen in anderen Bundesländern erhalten und wahrnehmen müssen und wenn ja, in welchen BAMF-Außenstellen? Antwort: Seit Ende April 2016 erhalten Asylsuchende, die aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes im Zeitraum vom 16. November 2015 bis Ende April 2016 ohne Asylantragstellung den Kreisen und kreisfreien Städten zur Aufnahme und Unterbringung zugewiesen worden sind, auch Termine zur Asylantragstellung gemäß § 23 Asylgesetz(AsylG) in der Außenstelle des Bun- Drucksache 18/4415 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 desamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Nostorf Horst in Mecklenburg- Vorpommern. Anhörungen gemäß § 25 AsylG finden dort nicht statt. 2. Trifft es zu, dass Asylbewerber aus Büchen zu Interviewterminen bei der BAMF-Außenstelle in Nostorf-Horst geladen wurden und die Anreise dieser Personen über Neumünster erfolgen musste und wenn ja, warum und hält die Landesregierung dieses Vorgehen für sinnvoll? Antwort: Asylsuchende in asyl- und aufenthaltsrechtlicher Zuständigkeit des Kreises Herzogtum Lauenburg, die unaufgefordert in Neumünster vorsprachen und um Antragstermine nachsuchten, wurden aus Neumünster nach Nostorf-Horst zur Antragstellung gefahren. Die Anreise und Antragstellung dort war im Interesse der Asylsuchenden sinnvoll, damit die jeweiligen Asylverfahren beginnen bzw. Fortgang erfahren konnten. Die organisierte Anreise über Neumünster war notwendig, um sicherzustellen, dass die mit dem BAMF in Mecklenburg-Vorpommern vereinbarten Termine eingehalten werden. 3. Sind der Landesregierung die Entfernungen zwischen Büchen und Nostorf- Horst, zwischen Büchen und Neumünster und zwischen Neumünster und Nostorf-Horst bekannt und wenn ja, wie wurden diese Entfernungen sowie die hieraus resultierenden Reisezeiten bei der Organisation der Anreise und der Entscheidung für den konkreten Anreisemodus berücksichtigt? Antwort: Ja, die Entfernungen sind bekannt. Seit der 27. Kalenderwoche haben Asylsuchende während der Rückreise aus Mecklenburg-Vorpommern die Gelegenheit , in der Stadt Lauenburg aus dem Bus auszusteigen. Ab der 29. Kalenderwoche wird die Anreise zur Beschleunigung aus Lübeck starten.