SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4416 18. Wahlperiode 2016-07-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Bekämpfung der Einbruchskriminalität durch "Predictive Policing" 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über den Nutzen von Prognose- und Fahndungssoftware zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität bzw. von Projekten wie "Predictive Policing" vor? Wenn ja, welche? Antwort: Das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein befasst sich zurzeit eingehend mit dem Thema „Predictive Policing“. Durch Predictive Policing sollen mithilfe einer Analysesoftware Eintrittswahrscheinlichkeiten für Straftaten per Algorithmus prognostiziert und Risikobereiche definiert werden. Derzeit werden unterschiedliche Analysesoftwareprodukte mit verschiedenen Ansätzen durch die Landeskriminalämter Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein -Westfalen zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität in Pilotprojekten getestet. Auch gibt es Überlegungen der Deutschen Hochschule der Polizei für ein bundesweites Forschungsprojekt zu dem o.g. Thema. Bislang fehlen wissenschaftliche Evaluationen zum Einsatz von Predictive Policing weitestgehend bzw. beschränken sich auf den anglo-amerikanischen Raum. Insofern ist ein kausaler Erfolgsnachweis von Predictive Policing zurzeit schwierig. Insbesondere die für die Prognose erforderlichen Einflussfaktoren sowie der zu Grunde liegende Algorithmus sind bisher noch nicht ausreichend erforscht, um verlässliche Vorhersagen treffen zu können. Wissenschaftliche Evaluationen der Projekte in Deutschland, insbesondere eine Evaluation des Predictive Policing Projektes der Polizei Baden-Württemberg, stehen noch aus. Drucksache 18/4416 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Im besten Fall kann Predictive Policing sowohl bei präventiven als auch bei operativen polizeilichen Maßnahmen unterstützend wirken. 2. Plant die Landespolizei den Einsatz von Prognose- und Fahndungssoftware zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität? Wenn ja, welche Software soll erworben werden, welchen Ansatz verfolgt diese, welche Einflussfaktoren werden erhoben und gegeneinander abgeglichen und welche Personendaten werden verarbeitet? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Vor dem Einsatz von Predictive Policing wären verschiedene Voraussetzungen zu schaffen bzw. zu prüfen. Diese betreffen zum einen das Erkennen und Bestimmen relevanter Daten (Art, Quantität, Qualität, Aktualität), die Definition und Größe der Risikobereiche sowie die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich des Datenschutzes und der Verbindlichkeit von Prognosen für polizeiliches Handeln. Die Durchführung oder Beteiligung an einem entsprechenden Forschungsprojekt mit dem Ziel der Prävention des Wohnungseinbruchdiebstahls ist beabsichtigt. Die Verwendung von fertigen Softwareprodukten einer Fremdfirma wird nicht angestrebt , sondern vielmehr eine individuelle Lösung präferiert. Eine Nutzung personenbezogener Daten ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Vorzugsweise soll ein gemeinsames Forschungsprojekt des Landeskriminalamtes zum Thema Predictive Policing in Kooperation mit der Fachhochschule Kiel, Fachbereich Informatik und Elektrotechnik, durchgeführt werden. Alternativ soll eine Beteiligung an dem oben genannten bundesweiten Forschungsprojekt der Deutschen Hochschule der Polizei erfolgen. Entsprechende Vorgespräche mit der Fachhochschule Kiel wurden bereits geführt.