SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4418 18. Wahlperiode 22. Juli 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Beschaffung von Recyclingpapier Vorbemerkung: In einer Pressemitteilung vom 30. November 2015 hat die Landesregierung angekündigt , in Zukunft ausschließlich Recycling-Papier verwenden zu wollen, das mit dem Blauen Engel gekennzeichnet ist. 1. Wird die Landesregierung das Ziel von 100 Prozent Recyclingpapier ab dem Jahr 2016 für alle behördlichen Einsatzzwecke erreichen? Antwort: Die Landesregierung hat das Ziel des Einsatzes von 100% Recyclingpapier weiter vor Augen, wird es aber im Kalenderjahr 2016 für alle behördlichen Zwecke nicht erreichen. Maßgebend hierfür sind u.a. Bindungen an längerfristige Rahmenverträge sowie technische Abhängigkeiten bei der maschinellen Verarbeitung von Schriftstücken in den Druckzentren im Bereich von Endlosdruckern. Falls ja, welche Kosten konnten so eingespart werden? ./. Drucksache 18/4418 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Falls nein, wie weit ist die Landesregierung mit ihrem Vorhaben und wie viel Kosten konnten so bisher vermieden werden und welche zusätzlichen Maßnahmen sind geplant, um das Ziel zeitnah zu erfüllen? Antwort: Die Landeregierung ist bestrebt die Nutzung von Frischfaserpapier sukzessive abzubauen. Es zeigt sich, dass die Nutzung von entsprechenden Papieren stark rückläufig ist. Seit 2013 konnten ca. 27 Mio. Blatt auf erlasskonforme Produkte umgestellt werden. Die daraus generieten Einsparungen betragen insgesamt ca. 50 T Euro. Die Verpflichtung zu einem 100%igen Einsatz von Recyclingpapier auf Basis eines sog. Papiererlasses wird weiterhin verfolgt. Die Gestaltung des neuen Erlasses soll eine laufende Optimierung der Papierqualitäten ermöglichen und zukunftstauglich ausgerichtet sein. Diese Maßnahme steht jedoch weniger im Zeichen zu erwartender Einsparungen sondern vielmehr unter dem Aspekt umweltpolitischer Zielsetzungen bzw. der Umsetzung / Anwendung des TTG. 2. Aufgrund welcher Beschlussgrundlage wird der Einsatz von 100% Recyclingpapier umgesetzt? Antwort: Die Verpflichtung zu einem 100%igen Einsatz von Recyclingpapier soll auf Basis eines sog. Papiererlasses umgesetzt werden. Aktuell erfolgt die Papierbeschaffung auf der Grundlage des Beschlusses der Staatssekretäre vom 10.02.2003. 3. Welche Gründe bzw. Vorschriften sprechen in den Landesministerien und deren nachgeordneten Behörden heute noch dagegen, den angestrebten Recyclingpapieranteil von 100 Prozent nicht zu erfüllen? Antwort: Siehe Antwort zur Frage 1. Solange bestimmte Verfahren Frischfaserpapier benötigen, werden auch zukünftig Ausnahmen zugelassen werden müssen.