SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4437 18. Wahlperiode 2016-07-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Verwendung der Ausgleichszahlungen für die Verklappung bei der Tonne E 3 1. In welcher Höhe will die Landesregierung Mittel einsetzen, um Vorschläge zur ökologischen/ ökonomischen Ertüchtigung der Krabbenfischer als Ausgleich für die fischereiliche Betroffenheit durch die Verklappung von Hamburger Hafenschlick bei der Tonne E 3 umzusetzen? Bei den Zahlungen gemäß der Ziffer 9 und 10 der Eckpunktevereinbarung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig- Holstein, vertreten durch das MELUR (siehe Landtags-Umdruck 18/5621 vom 10.02.2016, http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/umdrucke/5600/umdruck-18- 5621.pdf) zum Erstellen eines Sedimentmanagements handelt es sich um freiwillige Zahlungen Hamburgs, nicht um Ausgleichszahlungen im Sinne des Naturschutzrechts oder zum Ausgleich für eine eventuelle fischereiliche Betroffenheit durch die Verbringung bei Tonne E 3. Gemäß Ziffer 10 der oben genannten Eckpunkte sind in den nächsten fünf Jahren bis zu 6 Mio. Euro vorgesehen , um die schleswig-holsteinischen Bemühungen um die ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Ausgestaltung der Krabbenfischerei im Wattenmeer und die Stärkung der Nationalpark-Region durch eine nachhaltige touristische Inwertsetzung des Weltnaturerbes Wattenmeer zu unterstützen. Über eine Aufteilung der Gesamtsumme von bis zu 6 Mio. Euro auf die beiden genannten Teilbereiche hat die Landesregierung noch nicht entschieden. Wie viel Mittel zu welchem Zeitpunkt in den nächsten fünf Jahren zur Förderung Drucksache 18/4437 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 von Projekten bereitstehen, lässt sich nicht vorhersagen. Dies ist von den tatsächlichen Verbringungen abhängig. 2. Hat die Landesregierung hierzu Vergabekriterien definiert und Wirtschaftsbeteiligte aufgefordert, Vorschläge einzureichen? Die Landesregierung hat mit der Erarbeitung von Kriterien für die Vergabe der Mittel für die beiden oben genannten Teilbereiche gemäß Ziffer 10 der Eckpunkte begonnen. Dies ist noch nicht abgeschlossen. Entsprechend wurden die Beteiligten noch nicht aufgefordert, Vorschläge einzureichen. Dies kann erst im weiteren Verfahren erfolgen. Die Wirtschaftsbeteiligten werden entsprechend beteiligt werden. Hinsichtlich des Teilbereichs „nachhaltige Ausgestaltung der Krabbenfischerei“ gilt dies insbesondere für die Krabbenfischer selbst und ihre Erzeugerorganisationen. (s. Antwort zu Frage 3) 3. Welche Vorschläge wurden bisher gemacht? Auch ohne entsprechende Aufforderung durch die Landesregierung hat der Verband der deutschen Kutter- und Küstenfischer e.V. bereits von sich aus Vorschläge für die Verwendung von Tonne E3-Geldern eingereicht: Neubau eines Energiesparkutters bzw. die Umrüstung zu abgasarmen und energiesparenden Antrieben auf Krabbenkuttern, insbesondere die Weiterentwicklung, Förderung und Umsetzung eines diesel-elektrischen Antriebs auf deutschen Fischkuttern, Möglichkeiten des Einsatzes von umweltverträglichen Scheuerschutzmaterialien , von selektiven Netzen oder Gittern, Forschung zu bodenschonendem Rollengeschirr, Möglichkeiten der Taschenkrebsfischerei, Prämien für zeitweise (Winter-)Stilllegung von Kuttern. 4. Wie werden diese von der Landesregierung bewertet? Eine Bewertung ist noch nicht erfolgt. 5. Wer entscheidet wann endgültig über die Vergabe der Mittel und nach welchem Verfahren wird eine rechtmäßige Verwendung gesichert? 3 Siehe Antworten zu den Ziffern 1 und 2. Im Übrigen wird nach den derzeitigen Überlegungen die Entscheidung über die Vergabe der Mittel durch die Landesregierung auf der Grundlage des geltenden Haushaltsrechts erfolgen. 6. Aus welchem Grund können Mittel aus dieser Quelle nicht für die Offenhaltung des Hafens Friedrichskoog eingesetzt werden? Eine Offenhaltung des Hafens Friedrichskoog gehört nicht zu den in Ziffer 10 der oben genannten Eckpunktevereinbarung zwischen Hamburg und Schleswig -Holstein definierten Projekten, für die die Gelder Hamburgs verwendet werden sollen.