SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/444 18. Wahlperiode 13-03-11 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Erhalt und Entwicklung der Beratungsstellen Frau & Beruf Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat beschlossen (Beschluss vom 14. Dezember 2012), dass die Landesregierung gewährleisten soll, dass auch zukünftig eine effektive und effiziente arbeitsmarktpolitische Beratung von Frauen durch die Beratungsstelle Frau & Beruf geleistet werden kann. 1. Aus welchen Mitteln wird im Haushaltsjahr 2013 die Beratungsstelle Frau & Beruf gefördert? Antwort: Die elf Beratungsstellen Frau & Beruf werden 2013 aus Mitteln des Arbeitsmarktprogramms der Landesregierung, dem „Zukunftsprogramm Arbeit“, mit 633.000 € aus Landesmitteln und 561.351 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Die Mittel sind im Einzelplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie veranschlagt. 2. Welche Maßnahmen trifft die Landesregierung, um zukünftig den Erhalt und die Entwicklung der Beratungsstelle Frau & Beruf sicherzustellen? Antwort: Die Landesregierung beabsichtigt im Rahmen der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds ab 2014 ein Angebot zur Beratung von Frauen am Arbeitsmarkt für das neue Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung zu entwi- Drucksache 18/ 444 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ckeln und zu finanzieren. Die konkrete inhaltliche, strukturelle und finanzielle Ausgestaltung dieses Beratungsangebots wird auf der Grundlage der Ressourcen für die nächste ESF-Förderperiode vorgenommen. 3. Wie ist die Finanzierung für die Beratungsstelle Frau & Beruf für die kommenden Haushaltsjahre geplant? Antwort: Das Beratungsangebot für Frauen am Arbeitsmarkt soll ab 2014 im neuen Arbeitsmarktprogramm der Landesregierung verankert werden. Zur Finanzierung sollen Landesmittel und Mittel des Europäischen Sozialfonds beitragen.