SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4440 18. Wahlperiode 21.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Ausschreibung zur Krisenkommunikation - Nachfrage zu Drs. 18/4331 1. Wann und bei welchen Anbietern haben welche Pressestellen der Ministerien und der Staatskanzlei ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jeweils für Schulungen im Bereich der Krisenkommunikation angemeldet? 2016 haben die Ressorts folgende Schulungen besucht: Ressort Titel / Haus-haltsstelle Anbieter wann Kosten MSB 0701-525 01 0701-525 02 Deutsche Gesellschaft für Krisenmanagement 8.-10.6.2016 2.202 € MIB 0401-525 01 Nebelung. Strategische Kommunikations - und Krisenberatung 10.-11.5.2016 4.998 € 2. Wann, zu welchen Kosten und von wem wurden diese Schulungen durchgeführt? Siehe Tabelle zu Frage 1. 3. Aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Kosten jeweils finanziert? Siehe Tabelle zu Frage 1. Drucksache 18/4440 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Warum hat die Landesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressestellen nicht vor der in Drs. 18/4331 genannten Ausschreibung entsprechend schulen lassen? Im Rahmen der systematischen Überprüfung der Pressestellen auf ihre Fähigkeit, Krisen medial zu bewältigen und des darauf aufbauenden Krisenmanagementkonzepts waren Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Die Ausschreibung hat sich zeitlich überschnitten mit den eigenen Schulungen der Ressorts im Bereich der Krisenkommunikation. Da sich die Lage durch die stark gesunkenen Flüchtlingszahlen seit der Ausschreibung im März 2016 weiter deutlich entspannt hatte und die Möglichkeiten genutzt wurden, Schulungen im Bereich der Krisenkommunikation zu besuchen, ist die Ausschreibung letztendlich aufgehoben worden. 5. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abg. Arp, Drs. 18/4331, heißt es: „Eine krisenhafte Situation ist derzeit in dieser Frage nicht erkennbar und in absehbarer Zukunft nicht zu erwarten.“ Gehört es nach Ansicht der Landesregierung nicht zum Wesen einer Krisensituation, dass sie u.U. plötzlich auftreten kann und damit unvorhersehbar ist? Bitte begründen. Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage Ausschreibung zur Krisenkommunikation (Drs. 18/4331) deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sich dies alleine auf die Flüchtlingssituation bezog. Zum Wesen einer Krise gehört es, dass sie nicht immer vorhersehbar ist. Durch die bereits erfolgten Schulungen im Bereich der Krisenkommunikation sind die Pressestellen auf die Bewältigung krisenhafter Situationen besser aufgestellt. 6. Geht die Landesregierung nunmehr davon aus, dass Krisensituationen wie die Keimfunde am UKSH, die Havarie der „Pallas“, die Schweinegrippe, Lebensmittelskandale („Dioxin in Eiern“) auf absehbare Zeit nicht mehr eintreten? Nein. 7. War der im Einzelplan 03 (Staatskanzlei) aufgeführte Haushaltstitel „Kommunikation in Krisensituationen“ grundsätzlich auch für die Bewältigung von krisenhaften Situationen in anderen Ministerien vorgesehen? Die Haushaltsmittel bei Titel 0301-531 03 sind grundsätzlich für die Staatskanzlei und die Ministerien für Leistungen im Zusammenhang mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit in Krisensituationen veranschlagt. Eine entsprechende Ausschreibung ist derzeit nicht geplant.