SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4443 18. Wahlperiode 26.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Stand der Umsetzung einer Open-Access-Strategie im Hochschulbereich Im Bericht des Ministeriums zur Umsetzung einer Open-Access-Strategie (Drs. 18/3265) vom August 2015 kündigt die Landesregierung wesentliche Schritte zum Thema an. 1. Haben inzwischen alle Hochschulen in Schleswig-Holstein eine Open-Access- Policy verabschiedet? Wenn nein, an welchen Hochschulen fehlt die Open-Access-Policy noch und was tut die Landesregierung konkret, um die Hochschulen in diesem Prozess zu unterstützen ? Antwort: Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und die Universität zu Lübeck haben eine Open-Access-Policy verabschiedet, an der Europa-Universität-Flensburg liegt ein Entwurf vor. Gleiches gilt für die Fachhochschulen Kiel und Westküste. Die Hochschule Flensburg hat eine Open-Access Strategie beschlossen. Die Musikhochschule Lübeck plant für diesen Sommer die Erarbeitung eines Konzeptes. Zur Unterstützung hat der Lenkungsausschuss Open Access eine Muster-Policy beschlossen . Die Mitglieder des Lenkungsausschusses haben ihre Unterstützung angeboten und dieses Angebot auch umgesetzt. 2. Haben inzwischen alle Hochschulen einen Beauftragten für Open-Access benannt ? Wenn nein, an welchen Hochschulen gibt es noch keinen Beauftragten für Open- Drucksache 18/ 4443 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Access und was tut die Landesregierung konkret, um die Hochschulen in diesem Prozess zu unterstützen? Antwort: Die Hochschulen haben entweder formell Beauftragte für Open Access benannt bzw. es stehen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung. 3. Inwieweit stehen die im Bericht angekündigten Beratungssysteme den Hochschulen zur Verfügung? Wie beurteilt die Landesregierung das Nutzungsverhalten der Hochschulen? Gibt es ein Monitoring, um die Beratungssysteme an die Bedarfe der Hochschulen anzupassen? Wenn ja, gab es bereits Anpassungen? Antwort: Die im Bericht dargestellten Beratungssysteme stehen den Hochschulen zur Verfügung . Mit Ausnahme der Musikhochschule Lübeck sind sämtliche Hochschulen im Lenkungsausschuss Open Access vertreten. Etwaige Bedarfsanpassungen können so unproblematisch vorgenommen werden. Open Access ist der erste Schritt auf dem Weg zur Öffnung der Wissenschaft, in dem alle Phasen und Tätigkeiten des Forschungsprozesses offen dokumentiert und kommuniziert werden. Dieser umfassende Paradigmenwechsel in der Forschung findet nicht kurzfristig statt. 4. Wie weit ist die Installierung eines landesweiten Open-Access-Dokumentenservers gediehen? Wie beurteilt die Landesregierung das Nutzungsverhalten der Hochschulen? Antwort: Eine Empfehlung der eingesetzten Arbeitsgruppe an den Lenkungsausschuss Open Access liegt noch nicht vor. 5. Wie hat die Landesregierung die Hochschulen über den eingerichteten Publikations -Fonds informiert? Antwort: Mit Schreiben vom 20. Mai 2016 sind die Hochschulen über den landesweiten Publikationsfonds und die ihnen zugewiesenen Mittel informiert worden. Ergänzend sind durch die Landesregierung und verschiedene Hochschulen Presseinformationen herausgegeben und der Lenkungsausschuss Open Access am 01. Juni 2016 eingebunden worden. Im Rahmen des Projektes „Digitalisierung im Wissenschaftsbereich“ werden zudem aktuell Gespräche mit allen Hochschulen geführt. Auch dort ist Open Access und der Publikationsfonds ein Thema.