SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4445 18. Wahlperiode 2016-07-20 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Konsequenzen aus Vorwürfen sexistischen und/oder fremdenfeindlichen Verhaltens von Beamten (Nachfrage) 1. Trifft es zu, dass Vorwürfe sexistischer und rassistischer Äußerungen gegen mehr als vier (ehemalige) Polizeianwärter erhoben, jedoch nur gegen zwei Polizeianwärter Disziplinarverfahren deswegen eingeleitet wurden? Wenn ja, mit welcher Begründung? Antwort: Die Landesregierung wird sich zur Anzahl eingeleiteter bzw. nicht eingeleiteter Disziplinarverfahren nicht äußern, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu schützen. 2. a) Wegen welcher Vorwürfe wurden Disziplinarverfahren gegen Polizeianwärter im Einzelnen eingeleitet und wie ist der Stand bzw. das Ergebnis dieser Verfahren? Antwort: Die Frage bezieht sich auf laufende Disziplinarverfahren. Aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen kann auf den Inhalt dieser Verfahren nicht näher eingegangen Drucksache 18/4445 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 werden. Zudem berührt die Frage den von der parlamentarischen Kontrolle ausgenommenen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. b) Sind im Rahmen der Disziplinarverfahren die Beschuldigten angehört, die Hinweisgeberinnen und die Ausbilder als Zeugen vernommen worden? Antwort: Siehe Antwort zu 2.a) 3. a) Sind die Zweifel an der charakterlichen Eignung der Anwärter, gegen die Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, ausgeräumt? Antwort: Siehe Antwort zu 2.a) b) Sollen diese zum 1. August zu Beamten auf Probe ernannt werden oder nicht? Antwort: Siehe Antwort zu 1 und 2.a) 4. a) Trifft es zu, dass die dem Innenminister zugesandten Vorwürfe, Whatsapp- Verläufe und Vernehmungsprotokolle, die jetzt zur Einleitung von Disziplinarverfahren geführt haben, bereits seit Ende 2014/Anfang 2015 Gegenstand von Verwaltungsermittlungen waren, jedoch damals schlussendlich nicht weiter verfolgt werden sollten und vernichtet wurden? Antwort: Nach der Beurteilungsentscheidung des Disziplinarvorgesetzten im Dezember 2015, keine Disziplinarverfahren einzuleiten, wurde das im Zusammenhang mit den Verwaltungsermittlungen erstellte Schriftgut aus Gründen des Datenschutzes vernichtet. Es kann daher heute nicht festgestellt werden, welchen Umfang und Inhalt das einst erstellte Schriftgut hatte. Ein Vergleich des anonym an den Innenminister zugesandten Papierkonvolutes ist damit weder erforderlich noch möglich. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4445 3 b) Wie bewertet die Landesregierung dies heute und welche Konsequenzen für die damals Verantwortlichen und auch zukünftig Zuständigen zieht sie daraus? Antwort: Siehe Antwort zu 4.a) 5. Laut Innenminister seien "rassistische oder sexistische Einstellungen" mit dem Polizeiberuf unvereinbar; zu rassistischen oder sexistischen Äußerungen nahm der Minister hingegen keine Stellung. Dürfen Polizeibeamte, die nicht sexistisch oder rassistisch eingestellt sind, frauen- oder fremdenfeindliche Botschaften Dritter gegenüber Kollegen weiter verbreiten oder sich sonst gegenüber Kollegen sexistisch oder rassistisch äußern? Antwort: Die Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz ist für einen Polizeibeamten nur dann geschützt, wenn sie mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Einklang steht. Und zu diesen Grundsätzen zählt, dass „fremdenfeindliche, rassistische oder sexistische Einstellungen" mit dem Beruf eines Polizeibeamten unvereinbar sind. Dies gilt auch, wenn aufgrund entsprechender Äußerungen von einer solchen Einstellung ausgegangen werden muss. 6. Nachdem der sogenannte Betreuungsbeamte abgeschafft wurde, soll die Betreuung der Polizeianwärter, gerade außerhalb der Dienststunden, jetzt wieder verbessert werden und wie? Antwort: Jede Ausbildungsgruppe wird nach wie vor durch einen Ausbildungsgruppenleiter , quasi „Vertrauens- oder Klassenlehrer“, betreut. Darüber hinaus prüft die PD AFB derzeit die Möglichkeit, außerhalb der Arbeitszeit eine Betreuung der Auszubildenden durch Ausbildungspersonal sicherzustellen.