SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4446 18. Wahlperiode 25.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Unterrichtsmaterial zur sexuellen Vielfalt Vorbemerkung des Fragestellers: Die Kieler Nachrichten berichteten am 30. Juni 2016, dass die vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erarbeiteten Unterrichtsmaterialien nicht in die Erarbeitung der Fachanforderung für Heimat-, Welt- und Sachunterricht (HWS) einfließen werden , da sie weder dem aktuellen Stand einer Grundschulpädagogik und -didaktik noch speziell den fachspezifischen Anliegen und Standards im HWS entsprechen. Beabsichtigt die Landesregierung nunmehr das gezahlte Honorar für das aus Sicht des Bildungsministeriums nicht geeignete Regenbogenmaterial ganz oder teilweise vom Schwulen- und Lesbenverband zurück zu fordern? Falls nein, aus welchen Gründen nicht? Antwort: In dem Vertrag zwischen LSVD und MSGWG wurde ein „Präventionskonzept“ (§ 2 Abs. 4) beauftragt. Es war nicht vereinbart, dass dieses Präventionskonzept direkt und unmittelbar im Unterricht zu verwenden ist. Der Vertrag liegt dem Landtag vor (Umdruck 18/5584). Ein Grund zur Minderung besteht daher nicht. Dazu hat das MSGWG wiederholt im Drucksache 18/ 4446 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Landtag berichtet, zuletzt am 14. April 2016 (siehe Niederschrift des Bildungsausschusses 18.WP – 78. Sitzung).