SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4447 18. Wahlperiode 16-07-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden an Landesstraßen Vorbemerkung des Fragestellers: Der Landesstraßenzustandsbericht von 2014 weist mit Stand 01.11.2013 Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden an Landesstraßen in Schleswig– Holstein aus. 1. Wie hat sich die Anzahl der Verkehrsbeschränkungen seit 2013 jährlich aufgrund von Straßenschäden an Landesstraßen in den Kreisen und kreisfreien Städten entwickelt? (Bitte tabellarisch darstellen nach Kreis/ kreisfreier Stadt, Landesstraße, Art der Verkehrsbeschränkungen und dem Jahr der Einrichtung der Verkehrsbeschränkung) 2. Wie viele Kilometer des Landesstraßennetzes mussten nach Einschätzung der Landesregierung seit der Erhebung neu als dringend erhaltungsbedürftig (TWSUB > 4,5) eingeordnet werden? (Bitte tabellarisch darstellen nach Kreis/ kreisfreier Stadt, Landesstraße) 3. Wo (welcher Kreis und welche Landesstraße) konnten Verkehrsbeschränkungen seit 2013 aufgrund von sanierten Straßen wieder aufgehoben werden? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Eine kontinuierliche systematische Erfassung der zustandsbedingten Verkehrsbeschränkungen findet nicht statt, so dass sich keine Entwicklungen herleiten lassen. Die letzte Stichtagserfassung der Verkehrsbeschränkungen erfolgte zum 1. November 2013. Drucksache 18/4447 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Es wird hierzu auf die Antwort zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) Drs. 18/2421 vom 18. November 2014 verwiesen. Ebenso findet eine laufende Zustandserfassung nicht statt. Die systematische Zustandserfassung und - bewertung (ZEB) der Landesstraßen erfolgt alle vier Jahre. Die nächste ZEB ist im Jahr 2017 vorgesehen, die Ergebnisse werden in 2018 vorliegen. Auf Basis der ZEB 2017 soll im Jahr 2018 ein neuer Bericht zum Zustand der Landesstraßen erarbeitet werden; in diesem Zusammenhang wird auch eine neue Stichtagserfassung der Verkehrsbeschränkungen erfolgen.