SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4448 18. Wahlperiode 2016-07-26 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Vertraulichkeit im öffentlichen Dienst: Augmented Reality Anwendungen in Behörden Vorbemerkung: Alternate Reality oder Augmented Reality Anwendungen werden von immer mehr Menschen auch in Schleswig-Holstein genutzt. Dabei wird auf dem Display eines Smartphones verschiedene Dinge über das mit der Rückkamera aufgenommene Bild eingeblendet. Vielen Menschen ist unklar, dass die so aufgenommen Videodaten über die App beliebig weiter versendet werden könnten. So können Steuergeheimnisse und andere sensible datenschutzrelevante Informationen entwendet werden. 1. Hat die Landesregierung Kenntnisse über derartige Anwendungen? Wenn ja, welche? Antwort: Die Landesregierung hat vornehmlich Kenntnis über die Verwendung von Augmented Reality Anwendungen vor allem in Bereichen, die primär Privatanwenderinnen und -anwender betreffen. Neben Anwendungen zur Simultanübersetzung und Einblendung kontextbezogener Informationen (Beispiele: Google Translator, Bing Translator, Flightradar) sind der Landesregierung auch die aktuelle Trends im Bereich der Augmented Reality Spiele bekannt Drucksache 18/4448 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 (Beispiele: Ingress, Pokemon Go). Aus der aufsichtsbehördlichen Tätigkeit des ULD ist derzeit der Einsatz derartiger Anwendungen durch die Kommunal- oder Landesverwaltung nicht bekannt . 2. Hat die Landesregierung Maßnahmen getroffen, um den Umgang mit genannten Anwendungen in Behörden Schleswig-Holsteins zu regeln? Wenn ja, welche ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hat Regelungen getroffen, um den Einsatz von Anwendungen zu dienstlichen Zwecken zu regeln. Der Einsatz privater Endgeräte und Anwendungen für dienstliche Zwecke ist grundsätzlich nicht zugelassen. Spezielle Regelungen zum Einsatz von Augmented Reality Anwendungen sind aus Sicht der Landesregierung zum aktuellen Zeitpunkt nicht notwendig. Sollten zukünftig Augmented Reality Anwendungen für dienstliche Zwecke eingeführt werden, so unterliegen diese dem datenschutzrechtlich vorgeschriebenen und sicherheitstechnisch gebotenen Test- und Freigabeverfahren . 3. Gibt es Planungen die Nutzung von Augmented Reality Anwendungen in Behörden des Landes zu regeln? Wenn ja, in welche Richtung gehen diese Planungen ? Antwort: Nein. 4. Klärt das Land Beamte und Angestellte des Landes über mögliche Verstöße durch Nutzung von Augmented Reality Anwendungen gegen: Datenschutz, Steuergeheimnis, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie andere Verschwiegenheitsverpflichtungen auf? Antwort: Jede Mitarbeiterin/ jeder Mitarbeiter wird auf die Verschwiegenheitspflicht hingewiesen (Erlass vom 14. Januar 2010 - VI 412 - 0312.1/1 –). Diese gilt unabhängig vom benutzen Medium.