SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4449 18. Wahlperiode 2016-07-25 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kitesurfverbotszonen in Schleswig-Holstein 1. Wann, mit welchem Inhalt und auf welchen Ebenen wurden von der Landesregierung bisher Gespräche mit Verbänden und zuständigen Behörden hinsichtlich der geplanten Einrichtung von Kitesurfverbotszonen geführt und mit welchem Ergebnis? Ostsee Das MELUR plant in der Ostsee nicht die Einrichtung von Kitesurfverbotszogen , sondern hat beim zuständigen Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) allgemeine Befahrensregelungen für die marinen Anteile von neun Ostsee-Naturschutzgebieten beantragt. Eine Entscheidung des BMVI steht noch aus. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beer (Piraten) Drucksache 18/4036 zur Frage der Gespräche mit Vertretern der Kite-Surfer, Kite-Industrie und Wassersportschulen verwiesen. Nordsee Das MELUR hat zum Kitesurfen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer bisher zwei Gespräche mit Vertretern von Wassersportschulen, Kite-Industrie und Surfverbänden geführt und zwar am 8. und 10. Februar 2016. Neben Vertretern von Gemeinden und Naturschutzverbänden haben Drucksache 18/4449 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 von Seiten des Wassersports mehrere Wassersportschulen und deren Verbandsvertretung sowie Vertreter der organisierten Sportverbände und - vereine) teilgenommen. Hierbei wurden der vorgesehene Weg, aus naturschutzfachlicher Sicht geeignete Gebiete für das Kitesurfen auszuweisen, sowie die Gebietskulisse vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beer (Piraten) Drucksache 18/4036 zur Frage der Gespräche mit Vertretern der Kite-Surfer, Kite-Industrie und Wassersportschulen verwiesen. Nord- und Ostsee Am 07.06. und 30.06. hat es Gespräche des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit den Mandatsträgern von VDWS (Verband Deutscher Wassersport Schulen e. V.), DSV (Deutscher Segler-Verband) und GKA (Global Kitesports Association) im MELUR gegeben . Hierbei wurde erörtert, ob es denkbar wäre, im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Land und Vertretern von Kitesport, Tourismus und Naturschutz gemeinsam die Ausweisung der Kitegebiete zu unterstützen und durch geeignete Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen, ohne dass es bislang zu einem Abschluss gekommen ist. 2. Sind die Inhalte der Gespräche auch mit den Mandatsträgern der Breitensportler (VDWS und GKA) bzw. örtlicher Wassersportverbände ergebnisoffen besprochen worden? Nord- und Ostsee Siehe Antwort zu Frage 1 Für die Gespräche zum Wattenmeer gilt darüber hinaus, dass die örtlichen Wassersportverbände z.T. im Arbeitskreis Befahrensverordnung vertreten sind bzw. an den Gesprächen, die die Nationalparkverwaltung auf regionaler und lokaler Ebene geführt hat, teilgenommen haben. 3. Wurde die Einrichtung von Schutzzonen für alle emissionsfreien Wassersportarten in den Planungen der Landesregierung und den Gesprächen mit den Verbänden berücksichtigt? Wenn ja, was hält die Landesregierung von dieser Maßnahme? Wenn nein, warum nicht? Ostsee Die vorliegenden gutachterlichen Begründungen des Verbotsantrages zur Befahrensregelung in neun Ostsee-Naturschutzgebieten (siehe Antwort zur Frage 1 und Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP), Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig -Holstein) schließt mit einzelnen gebietsspezifischen Ausnahmen auch das Verbot emissionsfreier Wassersportarten ein. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4449 3 Nordsee Für den Bereich des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer gibt es Regelungen für das Befahren der Wasserflächen mit motorisierten und nicht motorisierten Fahrzeugen im Rahmen der Befahrensverordnung des Bundes (zuletzt geändert 1997). Hierbei sind auch zeitliche und räumliche Regelungen enthalten, die zum Schutz von Vögeln und Robben ein Befahren definierter Gebiete unter bestimmten Bedingungen ausschließen. Diese Regelungen , die u.a. auch für emissionsfreie Wassersportarten gelten, existieren bereits seit vielen Jahren. Ein gemeinsamer Antrag der drei Wattenmeer- Küstenländer SH, NI und HH beim Bundesverkehrsministerium auf Änderung der Befahrensverordnung wurde bereits 2006 gestellt. Die Gespräche für eine Erneuerung dieses Antrags wurden 2015 wieder aufgenommen mit dem Ziel, einen wiederum gemeinsamen Antrag einzureichen. Darin soll auch eine Regelung für Kitesurfen und Parasailing erfasst sein. Für Hintergründe und weitere Angaben, wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP), Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein verwiesen. 4. Wie begründet die Landesregierung den Schutzzweck bei der geplanten Einrichtung von Kitesurfverbotszonen? Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein wird verwiesen. Die darin erwähnte Studie des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – Staatliche Vogelschutzwarte – ist zwischenzeitlich in der Schriftenreihe „Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen“ erschienen. 5. Mit welchen Auswirkungen rechnet die Landesregierung hinsichtlich der geplanten Einrichtung von Kitesurfverbotszonen in Schleswig-Holstein auf die Vogelpopulationen? Rechnet die Landesregierung mit einem Anstieg der Vogelpopulationen ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Ostsee Die Landesregierung rechnet nach Umsetzung des beantragten Befahrensverbotes in den betroffenen Schutzgebieten (siehe Antwort zur Frage 1) mit einer Verringerung der Störwirkung auf Brut- und Rastvögel (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein). Mit einem Anteil der Befahrensverbotsflächen von 0,29 % an dem schleswigholsteinischen Teil der Ostsee werden die Auswirkungen auf den Bestand der Populationen jedoch nur für Arten mit stark konzentrierten Vorkommen in den Schutzgebieten Wirkung zeigen können. Drucksache 18/4449 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Nordsee Grundsätzlich ist zu beachten, dass im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, der zugleich als EU-Vogelschutzgebiet gemeldet ist, alle Störungen zu unterlassen sind, die sich negativ auf die Vogelwelt auswirken können (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig -Holstein). Die Landesregierung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, die eine Verschlechterung der Bestandssituation vermeiden . Mit der Ausweisung von Gebieten, die aus naturschutzfachlicher Sicht für das Kitesurfen geeignet sind, wird der Ansatz verfolgt, dass es in den für rastende und brütende Vogelarten wichtigen Bereichen nicht zu Störungen kommt. Dies kann sich positiv auf die Bestandszahlen auswirken. 6. Verfolgt die Landesregierung Pläne zur Erstellung neuer wissenschaftlicher Studien hinsichtlich des Gefahrenpotentials von Kitesurfen auf Tier- und Naturschutz ? Wenn ja, welche Gutachter wurden dazu beauftragt und mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Ostsee Nein, die Landesregierung plant keine neuen wissenschaftlichen Studien, da die beantragten Befahrensverbote bereits ausreichend gutachterlich begründet sind (siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein) und weitere Anträge für Befahrensverbote aus Gründen des Naturschutzes in der Ostsee nicht geplant sind. Nordsee Dies ist nicht beabsichtigt. Die grundsätzlichen Wirkungen des Kitens insbesondere auf rastende Vögel sind bekannt. Auf die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Vogt (FDP) Drucksache 18/3798 zur Frage der Einrichtung von Kitesurfzonen in Schleswig-Holstein wird verwiesen. Für den Bereich des Nationalparks ist in vielen Gesprächen einvernehmlich abgestimmt worden, welche Gebiete sich aus Sicht des Naturschutzes, der Gemeinden, des Schutzes der Badegäste und der örtlichen Eigenschaften sowie aus Sicht der Kitesurfer als sinnvolle Kulisse ergeben. Eine Notwendigkeit, dies zusätzlich für jede Einzelfläche gutachterlich zu prüfen, wird nicht gesehen. 7. Plant die Landesregierung im Rahmen eines trilateralen Abkommens zwischen Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bezüglich des Wattenmeeres auch ein generelles Drachensteigverbot zu erlassen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, warum nicht? Nein, ein generelles Verbot, im Wattenmeer Drachen steigen zu lassen, oder ein diesbezügliches Abkommen mit Hamburg und Niedersachsen sind nicht geplant. Die Landesregierung hält ein generelles Drachensteigverbot im Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4449 5 schleswig-holsteinischen Wattenmeer für nicht erforderlich. 8. Bis wann und mit welcher Begründung plant die Landesregierung die Novellierung der Befahrensordnung von Bundeswasserstraßen für die Errichtung von Kitesurfverbotszonen dem Bundesverkehrsministerium vorzulegen? Ostsee Siehe Antwort zu Frage 1. Nordsee Ein Antrag auf Änderung der Befahrensverordnung für den Nationalpark wurde bereits 2006 gemeinsam mit den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg gestellt. Ein neuerlicher Antrag, der auch eine Regelung für das Kitesurfen erfassen soll, wird erst nach Abschluss der Gespräche mit den Verbänden gemeinsam mit den Ländern Niedersachsen und Hamburg zu stellen sein. Wenn eine Vereinbarung auf Basis der von den Nationalparkkuratorien mitgetragenen Gebietskulisse getroffen wird, wird die gemeinsame Formulierung auch in einen gemeinsamen Antrag einfließen