SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4452 18. Wahlperiode 28.07.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sven Krumbeck (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Situation der Schulbegleitung 1 Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Kostenentwicklungen für die Schulbegleitungen ? Wenn ja, wie haben sich die Kosten in diesem Bereich in den Jahren 2012 bis heute entwickelt? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu beantworten. 2. Wie hat sich die Zahl der bewilligten Schulbegleitungen im gleichen Zeitraum entwickelt ? Es wird ebenfalls darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu beantworten. Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Fallzahlen und Ausgaben für Schulbegleitungen werden weder in der Jugendhilfe - noch in der Sozialhilfestatistik gesondert erhoben. Der Landesregierung sind die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmenden landesweiten Fallzahlen und Ausgaben für die Jahre 2012 bis 2014 bekannt. 2012 2013 2014 Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen Ausgaben Fallzahlen Ausgaben SGB VIII 864 8.891.017 € 1.130 11.575.674 € 1.423 15.299.187 € SGB XII 1.100 12.166.749 € 1.343 14.472.293 € 1.477 16.637.191 € Gesamt 1.964 21.057.766 € 2.473 26.047.967 € 2.900 31.936.378 € Drucksache 18/ 4452 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, in bestimmten Fällen Anträge auf Schulbegleitung abgelehnt wurden mit dem Hinweis auf existierende Möglichkeiten der Schulassistenz? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist das passiert und wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Familien? 4. Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu beantworten. Antwort zu Frage 3 und 4: Der Landesregierung ist bekannt, dass die örtlichen Träger der Jugend- und Sozialhilfe ihre Entscheidungen nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII oder SGB XII treffen, die auch zur vollen oder teilweisen Ablehnung führen können. Sie orientieren sich dabei an dem Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 17.02.2014 (L 9 SO 222/13 B ER) zur Gewährung von Leistungen zur Schulbegleitung . Ablehnende Entscheidungen sind von den Trägern der Jugend- und Sozialhilfe nicht zu erfassen. Soweit sich betroffene Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern an das Ministerium für Schule und Berufsbildung oder das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung wenden, erhalten sie unterstützende Hinweise und Informationen z.B. über den Umfang der schulischen Unterstützung durch die Lehrkräfte für Sonderpädagogik oder durch die Schulische Assistenz. 5. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse darüber, dass betroffene Familien Leistungen auf Schulbegleitung gerichtlich einklagen? Wenn ja, wie sehen diese Kenntnisse im einzelnen konkret aus? Es wird darum gebeten, die Frage aufgeschlüsselt nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten zu beantworten. Antwort: Der Landesregierung ist bekannt, dass in Einzelfällen gegen die Entscheidungen der örtlichen Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger Klage erhoben wird. Die Entscheidung über Leistungen zur Schulbegleitung trifft der örtliche Jugendhilfe- oder Sozialhilfeträger in kommunaler Selbstverwaltung. Berichtspflichten gegenüber der Landesregierung über die Anzahl der gerichtlichen Verfahren bestehen insoweit nicht.