SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4453 18. Wahlperiode 16-07-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes 1. Warum hält die Landesregierung den jetzigen Zeitpunkt für angemessen, um die Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes vorzunehmen? Antwort: Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Tariftreue- und Vergabegesetzes hat die Landesregierung drei Jahre nach Inkrafttreten eine Evaluierung der Wirkungen insbesondere hinsichtlich Effizienz und Zielerreichung vorzulegen. 2. Welche konkreten Erwartungen hat die Landesregierung hinsichtlich der derzeit stattfindenden Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes? Antwort: Die Landesregierung erwartet eine wissenschaftlich belastbare und aussagekräftige Evaluierung in Bezug auf die zu untersuchenden Wirkungen. 3. Wie weit ist die Landesregierung bei der Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes? Wer nimmt diese vor? Wer wird eingebunden und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen? Antwort: 1. Frage Eine Umfrage per Fragebogen soll Ende der 31. Kalenderwoche abgeschlossen sein. Parallel dazu werden voraussichtlich bis zum 19.08.2016 noch Einzelinterviews mit ausgesuchten Vergabestellen durchgeführt. Drucksache 18/4453 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Frage Mit der Evaluierung beauftragt wurde die Wegweiser GmbH Berlin Research & Strategy (Berlin) in Kooperation mit der Universität der Bundeswehr München nach einem Vergabeverfahren. 3. Frage Eingebunden wurden und werden 130 Vergabestellen auf Landesebene (Ministerien und nachgeordnete Bereiche, Hoch- und Fachhochschulen sowie die zentralen Vergabestellen GMSH und Dataport). Auf kommunaler Ebene wurden 180 Stellen angeschrieben. Zudem wurden weitere öffentliche Auftraggeber wie Krankenhäuser, Zweckverbände, Stadtwerke, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts involviert. Auf Unternehmensseite wurden ca. 1.000 Unternehmen angeschrieben. Über die Wirtschaftsverbände und Kammern wurde zusätzlich auf die Umfrage und die Beteiligungsmöglichkeit hingewiesen. Der Zeitplan sieht den Abschluss im September 2016 vor. 4. Welche positiven und negativen Auswirkungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes auf die öffentlichen Verwaltungen sowie auf die Unternehmen im Mittelstand und Handwerk sind der Landesregierung bisher bekannt? Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass das Gesetz die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen deutlich verringert hat und dass es kleinere Unternehmen benachteiligt? Antwort: 1. Frage Der Landesregierung ist bekannt, dass viele Vergabestellen und Unternehmen die Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes, insbesondere in Bezug auf fairen Wettbewerb, Verhinderung von Lohndumping und die Stärkung von sozial und ökologisch nachhaltigen Beschaffungen, begrüßen und teilen. Ebenso ist der Landesregierung bekannt, dass von verschiedenen Seiten die Komplexität und Förmlichkeit des Vergaberechts im Allgemeinen und die zusätzlichen Anforderungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes im Besonderen als zunehmende Bürokratie kritisiert werden. 2. Frage Nein. 5. Mit welchen Kosten und mit welchem Personalaufwand rechnet die Landesregierung bei der Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetzes? Antwort: Der Auftrag für die Evaluierung wurde zu einem Honorar von pauschal 80.000 Euro (brutto) vergeben.