SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4476 18. Wahlperiode 3. August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Situation der Rechtsmedizin in Schleswig-Holstein Vorbemerkung: Molekulargenetische Untersuchungen (DNA-Untersuchungen) werden in Schleswig- Holstein sowohl vom Institut für Rechtsmedizin des UKSH als auch vom hiesigen Landeskriminalamt durchgeführt. Diese Untersuchungen stellen keine rechtsmedizinischen Untersuchungen im klassischen Sinne dar. Daher haben diese Untersuchungen bei der Beantwortung der Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage keine Berücksichtigung gefunden. Drucksache 18/4476 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 1. Wie viele Untersuchungen wurden durch das Institut für Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck innerhalb der vergangenen fünf Jahre vorgenommen (bitte für jeden Standort angeben und unterteilen nach Leistungsarten )? Antwort: Ärztliche Gutachten (GA) 2012 2013 2014 2015 Prognose 2016 Lübeck 231 269 348 355 355 Kiel 440 590 504 473 473 Anz. gesamt 671 859 852 828 828 Leichentoxikologie, Alkohol Todesermittlung – nur in Kiel 2012 2013 2014 2015 Prognose 2016 Alkohol 110 83 82 100 100 Tox 94 79 78 85 85 Alkohol Straßenverkehr, Toxikologische GA (Blut-, Urin- und Haaruntersuchungen) – nur in Kiel 2012 2013 2014 2015 Prognose 2016 Alkohol 5663 5281 5383 5000 5428 Tox 2710 2916 3263 3087 3800 Privat und sonstige GA 483 406 258 189 189 Obduktion 2012 2013 2014 2015 Prognose 2016 Lübeck 254 237 213 213 278 Kiel 317 301 288 297 297 Gesamt 571 538 501 510 575 DNA-Labor 2012 2013 2014 2015 Prognose 2016 Identitätsfeststellung 48 66 43 80 80 Abstammungs-GA 381 367 423 340 140 Drucksache 18/4476 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 2. Gibt es in Schleswig-Holstein nichtuniversitäre Einrichtungen, die für Polizei /Justiz rechtsmedizinische Untersuchungen vornehmen? a) Wenn ja, welche? Antwort: Nein. In Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine nichtuniversitären Einrichtungen , die mit der Durchführung rechtsmedizinischer Untersuchungen betraut werden. b) Wenn ja, welche rechtsmedizinischen Untersuchungen werden dort durchgeführt (bitte unterteilen nach Leistungsarten)? Antwort: Auf die Antwort zu Ziffer 2a) wird hingewiesen. c) Wenn ja, wer trägt die Kosten dieser Untersuchungen? Antwort: Auf die Antwort zu Ziffer 2a) wird hingewiesen. d) Wenn nein, werden alle rechtsmedizinischen Untersuchungen ausschließlich am Institut für Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck durchgeführt? Antwort: Nein. Auf die Antwort zu Ziffer 3) der Kleinen Anfrage wird hingewiesen. Im Übrigen erfolgen nicht alle rechtsmedizinischen Untersuchungen immer im rechtsmedizinischen Institut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsmedizin begeben sich in Akutfällen zu den örtlichen Krankenhäusern, um an Untersuchungen teilzunehmen. Dies gilt insbesondere für Körperverletzungsdelikte mit schweren, möglicherweise lebensgefährdenden Folgen als auch für Vergewaltigungsopfer sowie Kinder, bei denen der Verdacht der Misshandlung besteht. Drucksache 18/4476 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Auch in Kapitalsachen erfolgt häufig eine erste Untersuchung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rechtsmedizin am Leichenfundort. 3. Welche rechtsmedizinischen Untersuchungen werden in welcher Höhe durch Einrichtungen außerhalb Schleswig-Holsteins durchgeführt (bitte unterteilen nach Leistungsarten)? Antwort: Im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Itzehoe werden rechtsmedizinische Untersuchungen, und zwar a) in Form von Obduktionen (Leichensachen), b) im Zuge gutachterlicher Stellungnahmen in Ärztesachen, c) in Form sonstiger Untersuchungen, die bei vollendeten oder versuchten Tötungsdelikten erforderlich erscheinen sowie d) bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern bzw. Erwachsenen regelmäßig bei dem Institut für Rechtsmedizin an der Universität Hamburg in Auftrag gegeben. Die Zahl der angeordneten Sektionen hat sich wie folgt entwickelt : Staatsanwaltschaft Itzehoe Jahr Anzahl der Obduktionen 2011 68 2012 60 2013 70 2014 75 2015 62 Die weiteren Auftragserteilungen b) – d) werden bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe nicht zahlenmäßig erfasst. Sie sind auch mangels entsprechender Suchkriterien nicht ohne zeitintensive Auswertung sämtlicher Kapital- und Sexualverfahren zu erlangen. Dies ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. Drucksache 18/4476 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 5 Die Staatsanwaltschaft Kiel hat in der Vergangenheit in Einzelfällen das Institut für Rechtsmedizin in Hamburg mit der Durchführung rechtsmedizinischer Untersuchungen beauftragt. Belastbare Aussagen über die Häufigkeit der Beauftragung von außerhalb Schleswig-Holsteins liegenden Einrichtungen können von den Staatsanwaltschaften Flensburg, Kiel und Lübeck nicht getroffen werden, da insoweit keine Statistiken geführt werden und eine händische Auswertung sämtlicher Verfahrensakten in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich ist. a) Aus welchen Gründen werden diese Untersuchungen nicht am Institut für Rechtsmedizin an den Universitätsstandorten Kiel und Lübeck durchgeführt ? Antwort: Grund für die Beauftragung der Gerichtsmedizin Hamburg durch die Staatsanwaltschaft Itzehoe ist neben einer langjährigen und guten Zusammenarbeit insbesondere die räumliche Nähe des Instituts zum Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Itzehoe, die eine schnelle Durchführung der Aufträge ermöglicht . Soweit die Staatsanwaltschaft Kiel in Einzelfällen Einrichtungen außerhalb Schleswig-Holsteins, namentlich das UKE in Hamburg, mit der Durchführung von weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen beauftragt hat, war dies in der räumlichen Nähe des Hamburger Instituts zum Tatort bzw. Leichenfundort und in der daraus resultierenden schnelleren Durchführung der notwendigen rechtsmedizinischen Untersuchungen begründet. Drucksache 18/4476 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 b) Um welche Einrichtungen außerhalb Schleswig-Holsteins handelt es sich? Antwort: Die außerhalb Schleswig-Holsteins durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen erfolgten im rechtsmedizinischen Institut des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Ob darüber hinaus in der Vergangenheit in Einzelfällen auch Aufträge durch die Staatsanwaltschaften an andere Einrichtungen außerhalb Schleswig- Holsteins vergeben worden sind, kann ohne eine händische Auswertung der Akten nicht beantwortet werden. Eine solche Auswertung ist in dem für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht möglich. c) Wer ordnet die Durchführung einer rechtsmedizinischen Untersuchung außerhalb Schleswig-Holsteins an? Antwort: Die Entscheidung, ob eine rechtsmedizinische Untersuchung durch eine Einrichtung außerhalb Schleswig-Holsteins durchgeführt wird, treffen die Ermittlungsbehörden . d) Wer trägt die Kosten dieser Untersuchung? Antwort: Die Abrechnung erfolgt jeweils auf der Grundlage des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes. Die sich hieraus ergebenden Kosten der Untersuchung trägt das Land mit Ausnahme der Verfahren, in denen nach einer rechtskräftigen Verurteilung mit entsprechender Kostentragungspflicht die angefallenen Kosten bei dem oder der Verurteilten beigetrieben werden können. e) Wie viele rechtsmedizinische Untersuchungen wurden innerhalb der vergangenen fünf Jahre außerhalb Schleswig-Holsteins durchgeführt und welche Kosten sind entstanden (bitte unterteilen nach Leistungsarten)? Drucksache 18/4476 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 7 Antwort: Auf die Antwort zu Frage 3) wird hingewiesen. Mangels belastbarer Fallzahlen kann eine Aussage zu den Kosten nicht getroffen werden.