SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4487 18. Wahlperiode 2016-08-03 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen und Umgang mit laufenden Verträgen Vorbemerkung: In der Drs. 18/ 3900 hat die Landesregierung die Vertragslaufzeiten von Verträgen im Zusammenhang mit Leistungen in Erstaufnahmeeinrichtungen/ Landesunterkünften angegeben. Zwischenzeitlich hat die Landesregierung die Schließung von Erstaufnahmeeinrichtungen / Landesunterkünften angekündigt. 1. Welche Erstaufnahmeeinrichtungen/ Landesunterkünfte werden wann geschlossen ? Antwort: Die Standortentscheidung des Ministers für Inneres und Bundesangelegenheiten wird bis zum Jahresende sukzessive umgesetzt. Noch im III. Quartal 2016 sollen die Liegenschaften Eggebek, Lübeck, Albersdorf und Kellinghusen geschlossen , sowie Seeth und Lütjenburg in den Leerstandsbetrieb überführt werden. Im IV. Quartal sollen die Liegenschaften Husum und Itzehoe geschlossen werden; mit der Räumung wird bereits im III. Quartal begonnen. Drucksache 18/4487 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Ebenfalls im IV. Quartal soll die Liegenschaft Kiel geschlossen werden. Diese Planung steht unter dem Vorbehalt, dass sich die Reihenfolge der Abwicklung aus Gründen verschieben kann, die derzeit nicht absehbar sind. Konkrete Zeitpläne für einzelne Liegenschaften werden jeweils aktuell für die einzelnen Standorte mit allen Beteiligten kommuniziert. 2. Welche Verträge mit Dritten zur Versorgung und zur Sicherheit der in den unter 1. genannten Einrichtungen untergebrachten Personen wurden jeweils wann mit welcher Laufzeit geschlossen? Antwort: Betreuung: Zu schließender Standort Vertragslaufzeit Zuschlag am Albersdorf 08.02.2017 29.09.2015 Eggebek 31.08.2019 31.07.2015 Kiel Ravensberg 31.08.2019 03.08.2015 Kiel Wik (Niemannsweg) 31.12.2016 18.04.2016 Lübeck VFP 30.09.2016 20.10.2015 Lütjenburg 31.12.2016 16.03.2016 Seeth 31.12.2017 21.12.2015 Kellinghusen ohne (Interim)* 22.09.2015 Itzehoe 30.09.2016 24.09.2015 Husum ohne Nicht erteilt Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4487 3 Wache: Zu schließender Standort Vertragslaufzeit Zuschlag am Albersdorf 08.02.2017 17.05.2016 Eggebek 30.04.2017 17.05.2016 Kiel Ravensberg 30.04.2017 17.05.2016 Kiel Wik (Niemannsweg) 31.12.2016 11.03.2016 Lübeck VFP 30.09.2016 20.10.2015 Lütjenburg 31.12.2016 17.05.2016 Seeth 31.12.2017 17.05.2016 Kellinghusen 30.09.2017 17.05.2016 Itzehoe 31.03.2017 17.05.2016 Husum 31.07.2017 17.05.2016 Catering/Verpflegung: Zu schließender Standort Vertragslaufzeit Zuschlag am Albersdorf 31.12.2016 14.03.2016 Eggebek 31.12.2016 14.03.2016 Kiel Ravensberg 31.08.2019 27.07.2015 Kiel Wik (Niemannsweg) 31.07.2016 18.04.2016 Lübeck VFP 30.09.2016 20.10.2015 Lütjenburg 31.12.2016 14.03.2016 Seeth 31.12.2017 28.07.2015 Kellinghusen 31.12.2016 14.03.2016 Itzehoe 31.09.2016 24.09.2015 Husum ohne Nicht erteilt 3. Wie wird mit den einzelnen unter 2. genannten Verträgen umgegangen, wenn deren Laufzeit den Zeitpunkt der geplanten Schließung einer Einrichtung überschreitet? Antwort: Bei den Schließungsterminen der Standorte werden bestehende vertragliche Drucksache 18/4487 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Bindungen ebenso berücksichtigt, wie die administrative Bewältigung der im Zusammenhang mit Standortschließungen zu bewältigenden Aufgaben. Wenn die Vertragslaufzeit den Zeitpunkt der geplanten Schließung einer Einrichtung überschreitet, werden Gespräche mit den Vertragspartnern geführt, um zu einer Einigung zu gelangen. Bei den Wachverträgen besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Aufgabe des Standorts. 4. Welche voraussichtlichen Kosten fallen für die unter 2. genannten Verträge an, die den Zeitpunkt der geplanten Schließung der Einrichtung überschreiten nach der geplanten Schließung der jeweiligen Einrichtung an? Antwort: Die voraussichtlichen Kosten hängen vom Ausgang der Gespräche mit den Vertragspartnern sowie von den konkreten Schließungsterminen ab. Hierzu sind gegenwärtig noch keine Aussagen möglich. 5. Ist in bestehenden Erstaufnahmeeinrichtungen/ Landesunterkünften ein Ausbau -/ Umbau oder eine Umstrukturierung geplant und wenn ja, wo und wie konkret? Antwort: Aus der Standortentscheidung des Ministers für Inneres und Bundeangelegenheiten ergeben sich keine neuen Ausbau oder Umbauplanungen. Bereits laufenden Herrichtungsmaßnahmen an weiterhin bestehenden Standorten, z.B. im Ankunftszentrum Glückstadt, werden jedoch abgeschlossen. Des Weiteren sind Sanierungen der Gebäude des Ankunftszentrums Neumünster geplant . In Haus 1 der Liegenschaft Neumünster werden Büroräume hergerichtet . Des Weiteren bestehen Planungen für einen Neubau des Hauses 5 an diesem Standort.