SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4493 18. Wahlperiode 2016-08-02 Kleine Anfrage des Abgeordneten Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Halbzeitbewertung der Agrarumweltmaßnahmen 1. Welche Agrarumweltmaßnahmen – im Rahmen der Halbzeitbewertung der laufenden EU-Agrarförderperiode – wurden seitens der Landesregierung im Rahmen der II. Säule aufgelegt? Eine Halbzeitbewertung der laufenden EU-Agrarförderperiode liegt nicht vor. Auf EU-Ebene wird es eine Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik voraussichtlich 2017 geben. Auf Ebene des jeweiligen Programms zur ländlichen Entwicklung ist im Jahr 2017 ein erweiterter Durchführungsbericht zu erstellen , der auf spezifische, durch EU-Recht vorgegebene Bewertungsfragen eingehen wird. Aus dem Landesprogramm Ländlicher Raum (LPLR) Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2014-2020 können unter der Fördermaßnahme "Agrarumwelt - und Klimamaßnahme" folgende Vorhabenarten gefördert werden: Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer: o Winterbegrünung o Emissionsarme und gewässerschonende Ausbringung von Wirtschaftsdünger Vielfältige Kulturen im Ackerbau Drucksache 18/4493 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Vertragsnaturschutz 2. In welche Bereiche der Agrarumweltmaßnahmen der Landesregierung gingen bisher welche Finanzmittel bzw. welcher Betrag steht für die restliche Förderperiode zur Verfügung? Die eingeplanten, die davon bisher bewilligten und die daher noch ungebundenen Finanzmittel der jeweiligen Teilmaßnahmen zum Stand 30. Juni 2016 sind aus der folgenden Tabelle ersichtlich: Teilmaßnahme Geplante Mittel*) davon bewilligte Mittel*)**) noch nicht gebundene Mittel *) Reduzierung von Stoffeinträgen in Gewässer 8.533.333 4.271.501 4.261.832 Vielfältige Kulturen im Ackerbau 7.866.667 4.327.466 3.539.201 Vertragsnaturschutz 71.160.000 41.364.174 29.795.826 Summe 87.560.000 49.963.141 37.596.859 *) die genannten Mittel umfassen die EU-Mittel sowie die nationalen Mittel zur Kofinanzierung **) das diesjährige Antragsverfahren ist bei den bewilligten Mitteln noch nicht berücksichtigt 3. Standen jeweils Finanzmittel in ausreichendem Umfang zur Verfügung/ bzw. in welcher Höhe wurden Finanzmittel nicht abgerufen? Die zur Verfügung stehenden Finanzmittel waren für fast alle Vorhabenarten ausreichend, um den gestellten Förderanträgen zu entsprechen. Lediglich bei der Vorhabenart "Vielfältige Kulturen im Ackerbau" konnten 2015 nicht alle Anträge für eine Förderung berücksichtigt werden; das diesjährige Antragsverfahren ist diesbezüglich noch nicht vollständig ausgewertet. Bisher wurden ausschließlich Mittel des Vertragsnaturschutzes kassenwirksam . Hier wurden bis zum 30. Juni 2016 Mittel in Höhe von 64.877.537 € (EUund nationale Mittel) noch nicht ausgezahlt. Für die anderen Vorhabenarten stehen die ersten Termine für Zahlungen aus dem Budget der laufenden Förderperiode für Ende 2016 an, so dass aktuell sämtliche dazu in der Tabelle 3 zu Frage 2 als geplant aufgeführte Mittel noch nicht kassenwirksam geworden sind. 4. Wurden ggf. Agrarumweltmaßnahmen angepasst/ modifiziert? Wenn ja, welche? Die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahme des LPLR 2014-2020 wurde seit der Programmgenehmigung im Mai 2015 nicht geändert.