SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4498 18. Wahlperiode 08.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) in Schleswig- Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 07. Juli 2016 hat der Deutsche Bundestag das Prostituriertenschutzgesetz (ProstSchG) beschlossen. Das nunmehr beschlossene ProstSchG ist ein wichtiger Schritt, die Prostitution und das Prostitutionsgewerbe zu regulieren. Hervorhebend zu erwähnen sind insbesondere die Regelungen über die Anmeldepflicht für Prostituierte sowie die Gesundheitsberatung, der Schwangerenschutz, der Minderjährigenschutz, die Zuverlässigkeitsprüfung der Bordellbetreiber, die Kondompflicht sowie das Verbot von entwürdigenden Praktiken. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) befindet sich noch im Bundesratsverfahren und wird dort im zweiten Durchgang voraussichtlich am 23. September 2016 beraten . Die endgültige Fassung des Gesetzes bleibt daher abzuwarten. Es ist vorge- Drucksache 18/ 4498 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 sehen, dass es zum 01. Juli 2017 in Kraft tritt. 1. Welche Konzepte hat die Landesregierung zur Umsetzung der Regulierung des Prostitutionsgewerbes in Schleswig-Holstein geplant? (Anmeldepflicht der Prostituierten, Gewerbepflicht) Antwort: Das laufende Gesetzesvorhaben ist von der Landesregierung eng begleitet worden.. Die Umsetzung bleibt der endgültigen Beschlussfassung des Bundestages vorbehalten . 2. Das ProstSchG sieht unter anderem eine Kondompflicht vor. Wie plant die Landesregierung die Einhaltung der Kondompflicht zu überwachen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Der Zugang zum Prostitutionsgewerbe durch Behörden und Polizei soll jungen Frauen Wege aus der Prostitution öffnen und zusätzlichen Schutz und Zugang zu Informationen bieten. Wie will die Langessregierung diesen zusätzlichen Schutz und den Zugang zu Informationen ausgestalten, um Menschen aus der Prostitution zu führen? Wurden bereits Konzepte erarbeitet? Wenn ja, wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Entstehen dem Land oder den Kommunen Kosten bei der Umsetzung der Regulierungen nach dem ProstSchG? Wenn ja, wie hoch fallen diese Kosten aus? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4498 3 5. Entsteht durch die Umsetzung des ProstSchG ein Mehrbedarf an Personal? Wenn ja, wie hoch wird dieser Mehrbedarf bei Land und Kommunen sein? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 1.