SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4499 18. Wahlperiode 08.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Franzen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Kommission Schulbegleitung Vorbemerkung der Fragestellerin: In Ablösung des Moratoriums zur Finanzierung von Hilfen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und /oder sonderpädagogischem Förderbedarf beim Schulbesuch für das Schuljahr 2014/15 haben Land und kommunale Landesverbände eine Anschlussvereinbarung getroffen. 1. Wie setzt sich die Kommission Schulbegleitung zusammen? Antwort: Der Kommission Schulbegleitung gehören Vertreterinnen und Vertreter des Städteverbandes Schleswig-Holstein, des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages, des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages, des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen, des Ministeriums für Schule und Berufsbildung sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung an. 2. Wie oft hat die Kommission Schulbegleitung seit dem 19. Juni 2015 getagt? Antwort: Es fanden drei Sitzungen statt. Zusätzlich fanden weitere Gespräche der Lenkungs- Drucksache 18/ 4499 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 gruppe der Kommission statt. 3. Ist die Kommission Schulbegleitung bereits zu einem Ergebnis hinsichtlich der Entwicklung eines Verfahren gekommen, nach denen die Leistungen der Schulbegleitung und für den pädagogischen Kernbereich nach der getroffenen Anschlussvereinbarung sowie die Leistungen der Schulischen Assistenz gesteuert werden können? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Antwort: Zurzeit befindet sich zwischen den beteiligten Akteuren ein Konzept in der Abstimmung , welches konkrete Handlungsempfehlungen enthält, u.a. sollen Clearingstellen auf Kreisebene eingerichtet werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass der Abstimmungsprozess bis zum Beginn des neuen Schuljahres abgeschlossen ist.