SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 45 18. Wahlperiode 12-07-19 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jörn Arp und Heiner Rickers (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Feldversuch für Lang-LKW 1. Über welchen Zeitraum findet der Feldversuch für Lang-LKW auf den Straßen in Schleswig-Holstein statt? 2. Welche Straßen sind in Schleswig-Holstein für den Feldversuch vorgesehen? Die Fragen 1. Und 2. Werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet: Rechtliche Grundlage für den Feldversuch Lang-Lkw ist die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombi- nationen mit Überlänge (LKWÜberlStVAusnV) vom 19. Dezember 2011. Diese Verordnung trat am 1. Januar 2012 in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. In diesem Zeitraum darf in Schleswig-Holstein das Strecken- netz mit Lang-Lkw befahren werden, welches in der Anlage zu § 2 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV beschrieben ist. 3. Ist der Landesregierung ggf. bekannt, ob sich die Lang-LKW an die vorgeschrie- benen Routen halten, oder sind Fälle bekannt, wo Lang-LKW auf nicht für den Feldversuch freigegebenen Straßen angetroffen worden sind? Drucksache 18/ 45 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Der Landesregierung sind keine Fälle bekannt, wo Lang-LKW auf nicht für den Feldversuch freigegebenen Straßen angetroffen worden sind. Insofern geht die Landesregierung davon aus, dass nur die Strecken mit Lang-Lkw befahren wer- den, die in der Anlage zu § 2 Absatz 1 LKWÜberlStVAusnV beschrieben sind. 4. Welche Achslast und welche Gesamtmasse dürfen Lang-LKW im normalen und im kombinierten Verkehr auf den Straßen in Schleswig-Holstein haben? Die Achslasten und Gesamtgewichte im normalen und im kombinierten Verkehr auf den Straßen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften der Straßenver- kehrs-Zulassungs-Ordnung. Die maximalen Achslasten betragen 10 t auf der normalen Achse bzw. 11,5 t auf der Antriebsachse. Das zulässige Gesamtge- wicht beträgt maximal 40 t im normalen bzw. 44 t im kombinierten Verkehr. 5. Weichen die Regelungen zur Achslast und Gesamtmasse im normalen und kom- binierten Verkehr bei Lang-LKW von den normalen Regelungen der Straßenver- kehrsordnung ab? Wenn ja, wie? Nein, siehe Frage 4. 6. Sind der Landesregierung ggf. besondere Erfordernisse an die Ausbildung der Fahrer von Lang-LKW bekannt? Wenn ja, welche? Die Fahrer von Lang-LKW müssen mindestens seit fünf Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse CE sein und über eine mindestens ebenso lange Berufser- fahrung im gewerblichen Straßengüter- oder Werkverkehr verfügen und dieses durch entsprechende Belege nachweisen, die auf der Fahrt mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen auszuhändigen sind. 7. Ist der Landesregierung ggf. bekannt, wie viele und welche Unternehmen in Schleswig-Holstein am Feldversuch für Lang-LKW teilnehmen? Nach einer Übersicht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vom 4. Juli 2012 hat eine Spedition aus Schleswig-Holstein ihre Teilnahme am Feldversuch Lang-Lkw bekundet. Dabei handelt es sich um die Spedition Voigt Transport GmbH & Co.KG aus Neumünster. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 45 3 8. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass der Einsatz von Lang-LKW zu mehr oder weniger LKWs auf den Straßen von Schleswig-Holstein führen wird? Der über 5 Jahre andauernde Feldversuch wird durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wissenschaftlich begleitet. Erst nach Abschluss und Aus- wertung dieser wissenschaftlichen Untersuchung werden belastbare Erkenntnis- se darüber vorliegen, ob der Einsatz von Lang-Lkw zu einer Veränderung der Gesamtzahl von Lkw geführt hat. 9. Sind der Landesregierung ggf. Aussagen bekannt, wonach sich der Einsatz von Lang-LKW nicht nur betriebswirtschaftlich rechnet, sondern auch die Ökobilanz verbessert? Wenn ja, welche? U.a. die am Feldversuch teilnehmenden Speditionsunternehmen Ansorge und Voigt verweisen auf verringerten Treibstoffverbrauch und damit auch auf geringe- ren Schadstoffausstoß. Erste Zwischenergebnisse der Firma Ansorge liegen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor. 10. Trifft es zu, dass die Landesregierung plant, den Feldversuch für Lang-LKW auf den Straßen in Schleswig-Holstein zu stoppen? Wenn ja, auf welcher Rechts- grundlage? Die Landesregierung hat beschlossen, sich dem Antrag des Landes Baden- Württemberg auf abstrakte Normenkontrolle der LKWÜberlStVAusnV anzu- schließen. Weitere Beschlüsse zum Feldversuch Lang-Lkw hat die Landesregie- rung bisher nicht gefasst. 11. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass am Feldversuch für Lang-LKW teil- nehmende Unternehmen für getätigte Investitionen Vertrauensschutz genießen? Wenn nein, warum nicht? Nach Kenntnis der Landesregierung hat das einzige Speditionsunternehmen aus Schleswig-Holstein, das sich am Feldversuch beteiligt, seine Investitionen in ent- sprechende Fahrzeugkombinationen zu einem Zeitpunkt getätigt, zu dem die LKWÜberlStvAusnV noch nicht in Kraft war.