SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4502 18. Wahlperiode 2016-08-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Schule und Berufsbildung Einbestellung von Lehrkräften 1. Wie viele Lehrkräfte wurden zu Dienstgesprächen entweder zur unteren Schulaufsicht oder ins Schulministerium einbestellt (bitte aufgeschlüsselt für die letzten fünf Jahre darstellen)? 2. Wie viele Gespräche wurden durch den Staatssekretär oder die Ministerin geführt (bitte jeweils nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen)? 3. Was waren die Gründe für die Einbestellungen (bitte abstrakt zusammenfassen und die jeweiligen Fallzahlen darstellen)? Antwort zu den Fragen 1) bis 3): Sogenannte Dienstführungsgespräche finden in den Fällen statt, in denen es Hinweise für ein dienstliches Fehlverhalten von Lehrkräften gibt, das jedoch nicht den Grad erreicht, bei dem die Einleitung eines Disziplinarverfahrens angezeigt ist. Durch ein Dienstführungsgespräch soll zunächst der Sachverhalt geklärt und der Lehrkraft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Soweit erforderlich, werden der Lehr- kraft dann im Rahmen dieses Dienstführungsgesprächs die ihr obliegenden dienstlichen Pflichten nochmals verdeutlicht. Die Anzahl dieser Dienstführungsgespräche und die Gründe, die dafür Anlass geben, werden statistisch nicht erfasst. Für Dienstführungsgespräche ist die Schulaufsicht kraft ihrer dienst-und fachaufsichtlichen Funktion zuständig (vgl. § 125 Abs. 3 Nr. 2 und 3 Schulgesetz). Daher werden solche Gespräche nicht durch die Ministerin oder den Staatssekretär geführt. 4. Welche Disziplinarmaßen entsprechend Landesdisziplinargesetz wurden gegenüber Lehrkräften verhängt (bitte die Fallzahlen für jede Disziplinarmaßnahme aufgeschlüsselt für die letzten fünf Jahre darstellen)? Antwort: Die gegenüber Lehrkräften verhängten Disziplinarmaßnahmen, die bereits bestandsbzw . rechtskräftig geworden sind, ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Disziplinarmaßnahme 2012 2013 2014 2015 2016 (bis Juli) Entfernung aus dem Beamtenverhältnis/ Aberkennung des Ruhegehalts - 1 - - - Zurückstufung - - - - - Kürzung der Dienstbezüge/ des Ruhegehalts 1 1 1 - 1 Geldbuße 7 6 4 2 - Verweis 4 5 5 - 2 Weitere acht Verfahren, darunter fünf Verfahren wegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. Aberkennung des Ruhegehalts, sind noch bei Gericht anhängig.