SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4503 18. Wahlperiode 16-08-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Vogt (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Umsetzung der Richtlinie BÜFAA.SH 1. Welche Vorhaben wurden bzw. werden mit Fördermitteln für das Programm "Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein" in welcher Höhe gefördert? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Insgesamt konnten landesweit 29 Vorhaben an 18 Standorten berücksichtigt werden. In jedem Kreis bzw. jeder kreisfreien Stadt befindet sich mindestens 1 Angebot. Kursstandorte sind: Kiel, Lübeck, Neumünster, Heide, Ratzeburg, Husum, Eutin, Halstenbek, Elmshorn, Pinneberg, Plön, Rendsburg, Büdelsdorf, Schleswig, Flensburg , Norderstedt, Itzehoe und Bad Oldesloe. Die konkrete Förderhöhe der einzelnen Vorhaben wird mit den Zuwendungsbescheiden , die aktuell noch durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein gefertigt werden, festgestellt. Insgesamt sind für BÜFAA.SH im Haushalt 2016 bis zu 3,2 Mio. Euro vorgesehen. 2. Welche Zuwendungsempfänger haben die geförderten Vorhaben jeweils angeboten ? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Insgesamt wurden 38 Anträge gestellt. Ein Antrag wurde aus formellen Gründen abgelehnt . Weitere 8 Anträge konnten infolge des Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden (vergl. Förderrichtlinie Ziffer 7.5 und Antwort zu Frage 5). Drucksache 18/4503 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Auf Basis von 29 Anträgen werden Zuwendungsbescheide ergehen. Die konkrete Benennung der Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Erst durch den Zuwendungsbescheid werden die Zuwendungsempfänger aufgefordert, ihr Einverständnis zur Weitergabe dieser geschützten Daten im erforderlichen Umfang zu erklären. Das Einverständnis wäre dann mit der Bestandskraft des jeweiligen Zuwendungsbescheides gegeben. Es ist beabsichtigt, die Zuwendungsempfänger danach auf der Internetseite der Investitionsbank Schleswig-Holstein zu veröffentlichen (www.ib-sh.de). 3. Wie viele Teilnehmer haben an den geförderten Vorhaben jeweils teilgenommen? Bitte nach Kreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln. Antwort: Abschließende Zahlen liegen noch nicht vor, da bis 31. August 2016 noch Meldungen möglich sind. 4. Wurden Fördermittel für das Programm "Begleiteter Übergang für Flüchtlinge in Arbeit und Ausbildung in Schleswig-Holstein" nicht abgerufen? Wenn ja, warum und in welcher Höhe? Antwort: Mit dem zu Frage 1 beschriebenen Förderrahmen können bis zu 2.000 Teilnehmer/- innen gefördert werden. Von Trägern gestellte Anträge konnten für ca. 1.600 Teilnehmer /-innen berücksichtigt werden (s. a. Antwort zu Frage 5). Es ist davon auszugehen , dass die im Haushalt insgesamt veranschlagten Fördermittel nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Konkrete Zahlen liegen nicht vor. 5. Konnten Programme oder Projekte nicht besetzt werden? Wenn ja, wie viele und aus welchem Grund? Antwort: Im Antragsverfahren konnten nicht alle Vorhaben berücksichtigt werden. Hintergrund dafür ist, dass BÜFAA.SH flächendeckend in Schleswig-Holstein angeboten werden soll. Die Aufteilung der Teilnehmenden auf die Kreise und kreisfreien Städte orientiert sich dabei an der jeweils gültigen Ausländer- und Aufnahmeverordnung, nach der auch die Flüchtlinge auf die Kreise und kreisfreien Städte verteilt werden. Die daraus resultierenden Orientierungswerte wurden durch beantragte Vorhaben in einigen Regionen deutlich überschritten. Das hatte zur Folge, dass aus diesem Grund insgesamt 8 Vorhaben in Anwendung des in Antwort 2 aufgeführten Auswahlverfahrens nicht berücksichtigt werden konnten. Eine Umverteilung der freien Plätze auf andere Regionen wurde geprüft. Die endgültige Verteilung berücksichtigt das Ergebnis und entspricht den aus den Regionen gemeldeten Bedarfen.