SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4505 18. Wahlperiode 5. August 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Finanzministerium Prüfungsvermerk PricewaterhouseCoopers Vorbemerkung der Landesregierung: Transparenz gegenüber dem Parlament und gegenüber der Öffentlichkeit hat für die Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Dies gilt gerade auch im Bereich der HSH Nordbank. Abgeordnete sowie Bürgerinnen und Bürger haben ein berechtigtes Interesse, gut informiert zu werden. Bei der Übertragung des Portfolios von der HSH Nordbank auf die portfoliomanagement Anstalt öffentlichen Rechts handelt es sich um eine der größten Transaktionen unseres Landes. Daraus ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, das Parlament so transparent wie möglich zu informieren. Dabei gilt es, zwischen dem verfassungsrechtlichen parlamentarischen Kontrollrecht und den zu schützenden privaten und öffentlichen Interessen abzuwägen. 1. Womit ist die Einstufung des Prüfungsvermerks von PricewaterhouseCoopers zum Übernahmepreis des Schiffskreditportfolios von der HSH Nordbank als streng vertraulich / zur Einsicht im Tresorverfahren begründet? Antwort: Das Bank- und Geschäftsgeheimnis Dritter dienen dem grundrechtlich geschützten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 1 Abs. 1 in Ver- Drucksache 18/4505 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 bindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) und der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Insbesondere ist die Identität der Kreditnehmer zu wahren und sind auch solche Informationen zu schützen, die bei einer Recherche in öffentlich zugänglichen Datenbanken Rückschlüsse auf die Identität der Kreditnehmer ermöglichen können. Es dürfen keine Situationen entstehen, in denen Vertreterinnen und Vertreter des Landes gegen Strafrechtsvorschriften verstoßen oder Schadensersatzforderungen gegen das Land oder die handelnden Personen begründen . Das Informationsrecht der Abgeordneten aus Art. 29 der Landesverfassung ist mit den gegenläufigen, auch aus der Verfassung abzuleitenden Rechten in Einklang zu bringen. Eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse von PricewaterhouseCoopers ist auch schon deswegen nicht möglich, da potentielle Erwerber infolge der Veröffentlichung Informationen erhalten, die sie in den Erwerbsprozessen zum Nachteil der hsh portfoliomanagement AöR und damit der Länder nutzen können . 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um den Inhalt des Prüfungsvermerkes a) allen Mitgliedern des Landtages b) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen? Antwort: Der Prüfungsvermerk enthält Informationen, die schutzwürdige Interessen Dritter betreffen (siehe Antwort zu Frage 1) sowie Informationen, die nach juristischer Abwägung zur Veröffentlichung geeignet sind. Über die Kriterien, nach denen von einer Schutzwürdigkeit der Informationen auszugehen ist, hat der Unterausschuss für Unternehmensbeteiligungen bereits beraten. Das Finanzministerium hat auf dieser Basis dem Landtag mit Datum 20.7.2016 Informationen zum Kreditportfolio, das zum 30. Juni 2016 von der HSH Nordbank AG auf die hsh portfoliomanagement AöR übertragen wurde, übermittelt (Umdruck 18/6390). Die Unterlage umfasst Informationen zur grundlegenden Struktur des Portfolios, zu den Portfoliosicherheiten (Schiffen), deren Art, Alter und Registerzugehörigkeit, detaillierte Beschreibungen der als Portfoliosicherheiten enthaltenen Schiffstypen, eine Darlegung der Art und Weise, wie vor der Übernahme des Portfolios geprüft wurde, Informationen zur Fortführungsfähigkeit der Schiffe innerhalb der bestehenden Finanzierung so- 3 wie Details zu den Kreditunterlagen, die der Wertüberprüfung zu Grunde liegen . Damit stehen ganz wesentliche Bestandteile des Prüfungsvermerks – nämlich diejenigen, die veröffentlicht werden dürfen – den Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.